Kaution vom Vermieter einbehalten

19. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Buhsa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution vom Vermieter einbehalten

Hallo,

ich habe ein Problem: Ich bin seit 1 Jahr aus meiner Wohnung ausgezogen (WG mit einer Bekannten). Dieser fiel dann kurz vor knapp ein: ich müsste noch renovieren, schließlich wohne ich ja viel länger hier und sie sieht nicht ein, dass sie dann bei ihrem Auszug alles renovieren muss. Die Vermieterin meint: wir müssen uns intern einigen. Also die Fenster abgeschleift und neu gestrichen (schauten aus wie neu) sowie noch 3 Zimmer (von 6). Nun fand ich einige Urteile bzgl. starrer Fristen in Mietverträgen in Sachen Renovierung nach Auszug. In unserem MV standen solche starren Fristen. Die Mitbewohnerin hat jedoch Panik, dass sie doch renovieren müsste bei ihrem Auszug und zahlt keine Kaution. Die Vermieterin weigert sich, meine Kaution rauszurücken, da sie von der anderen ja keine bekommt. Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Darf die Vermieterin in so einem Fall überhaupt die Kohle behalten? Ist die Mieterin (also ehem. Mitbewohnerin) nicht zur Zahlung verpflichtet?
Kennt jemand einen ähnlichen Fall? Was könnte ich noch tun?

Dankeschön :-)

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Wie sah denn das seinerzeitige Vertragswerk aus ?

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

1. Wer ist als Mieter im Mietvertrag gegenüber der Vermieterin eingetragen? Die Mitbewohnerin oder Sie beide?

2. Wer hat wem die Kautiuon bezahlt? Sie an die Vermieterin, Sie an Ihre Mitbewohnerin oder wie??

3. Oder waren Sie nur Untermieterin bei der Mitbewohnerin ??

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#3
 Von 
Buhsa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Vertragswerk sah wie gesagt die starren Fristen zum einen vor. Zum anderen standen beide Parteien als Mieter drin. Wobei ich dazu sagen muss, dass die ersten 3 Jahre mein Bruder mit dort gewohnt hat und die letzten 2 dann erst die Mitbewohnerin. Allerdings hat sie den Vertrag "mit allen Rechten und Pflichten" vom Bruder übernommen, so dass es so gilt, als wäre sie von Anfang an mit drin gewohnt (oder?). Kaution gezahlt hab ich dem Vermieter bzw. ihm abgetreten (ist auf nem speziellen Kautionskto angelegt). Meines Erachtens waren wir gleichberechtigte (Haupt)Mieter. Somit waren wir auch gesamtschuldnerisch für die Wohnung verantwortlich, oder? Dann hätte die Vermieterin mit ihrer Haltung "wir müssen das intern lösen" ja Recht. Allerdings hat sie andererseits keinen Anspruch auf Renovierung...hilft das weiter?

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2074x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Vor allem könnt ihr nur beide gemeinsam kündigen !! Wenn Deine Mitbewohnerin da wohnen bleiben will, muß sie einen neuen Vertrag mit den Vermietern machen...

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4934 Beiträge, 470x hilfreich)

Wobei natürlich auch die Frage bleibt, wie das

Allerdings hat sie den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten vom Bruder übernommen

eigentlich gelaufen ist.

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

gute Frage.... :???:

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#8
 Von 
Buhsa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nana, mal nicht so skeptisch. Hat die Vermieterin halt so angeboten (ich geb ja zu, sie ist recht faul) und die Mitbewohnerin hat eingewilligt. Wortlaut "Herr X scheidet zum...aus dem Mitverhältnis aus. Anstelle von Herrn X tritt Frau Y in den bestehenden Mietvertrag ein und übernimmt alle Rechte und PFlichten in vollem Umfang. Mieter sind nummehr Frau Z und Frau Y." DAs ganze nannte sich "1. Nachtrag zum Mietvertrag". Mit meinem Auszug gab es entsprechend den 2. Nachtrag, der ähnlcih lautet: Frau Z scheidet aus dem Mietverhältnis aus. Frau Y führt ab alleine das bestehende Mietverhältnis fort und übernimmt nunmehr alleine alle Rechte u Pflichten aus dem bestehenden Mitvertrag in vollem Umfang. Von Frau Y ist eine Mietkaution in Höhe von zu leisten. Die im MOment durch Frau Z bezahlte Kaution wird dann im GEgenzug zurückbezahlt. Alle weiteren Übergabeformalitäten sind intern zw den beiden Mietern zu erledigen. Der Inhalt des Mietvertrages vom u Nachtrages vom sind Grundlage u Bestandteil dieser Vereinbarung".
Leider stelle ich grad fest, dass der eigentliche MV noch beim Rechtsanwalt liegt (einer hatte mir kulanter Weise Auskunft gegeben, aber alles weitere ist sehr teuer ohne Rechtschutz :( ). Ich weiß, dass die starren Fristen gelten. DAs hatte ich letztes Jahr schon geprüft...

-- Editiert von Buhsa am 19.09.2007 22:16:18

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#9
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 339x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Buhsa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, die Vermieterin beruft sich jedoch auf diese Abmachung ("im Gegenzug") und will nicht eher zahlen, bis die Kaution von Frau Y gezahlt ist :(
Ich hab ja erst gedacht: "egal...irgendwann zieht sie aus, dann krieg ich sie." Nur meine Panik ist, dass die VM dann von meiner Kaution die Kohle abzieht, die sie dann für die Renovierung etc. nimmt. Und die WG wird ja momentan benutzt, es gibt also Abnutzungen, die nicht von mir stammen, aber mit meiner Kaution gezahlt werden würden. Das fänd ich nicht chic...

-- Editiert von Buhsa am 20.09.2007 10:39:38

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#11
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 339x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Buhsa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo §§,
stützt sich Deine Antwort auf festen Säulen? Wenn ja, wär das ja prima. Aber wie gesagt, ich befürchte nix gutes. Sie beharrt auf dem Zusatz zum Mietvertrag, der ganz klar regelt, wann sie die Kaution zurückzahlen muss - nämlich erst, wenn die andere gezahlt ist. Mein Rechtsanwalt hat mir damals noch gesagt, dass die Aussichten nicht grandios sind, solange die VM keinen Anspruch gegen Y erhebt, die Kaution zu zahlen (was sie ja auch nicht tut, da sie mit meiner Kaution ganz zufrieden zu sein scheint). Wie verhält es sich damit? Aufforderungen an meine VM, diesen Anspruch an mich bzw. die Kanzlei abzutreten, sind auch nicht gefruchtet :bang:

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#13
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 339x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Buhsa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also meinst Du, ich sollte ruhig meine ehemalige VM höflich aber bestimmt auf diesen Sachverhalt aufmerksam machen?
Werde heut auch mal versuchen, der damaligen Rechtsanwältin ein aktuelles Statement abzuringen.
Dann schaumer mal, was die VM dazu meint :grins:

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#15
 Von 
Buhsa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Noch ne Frage: Ist eine Klage gegen die VM ratsam, wenn sie sich wieder weigert, die Kaution auszubezahlen? Hab einfach Angst, dass ich mich mit einem Prozess übernehme (wer hätte das nicht, bin ja nicht versichert...=

-- Editiert von Buhsa am 24.09.2007 11:40:04

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#16
 Von 
Buhsa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, Gespräch mit meiner RA hat ergeben, dass es wenig Aussicht auf Erfolg gibt - bedingt durch diese Zusatzklausel im Vertrag. Wir können der VM nix, da klipp und klar geregelt ist: erst Kohle da, dann Auszahlung :(
Versuchen ihr jetzt schmackhaft zu machen, dass Sie ja vertraglich gesehen einen Anspruch auf Kaution hat und sie sich diesen doch holen soll. Ich weiß ja nicht, inwiefern die WG jetzt abgewohnt wird und ich letztendlich dafür mit meiner Kaution blechen muss. Naja, probieren wirs halt mal. Dann werden wir schon sehen...

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#17
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 339x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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