Hallo.
Das Mietverhältnis meiner alten Wohnung endete zum 31.7.2011. Eine Endabrechnung der Nebenkosten habe ich bisher nicht erhalten. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Ende des Mietvertrages bat ich nun schriftlich und unter Setzung einer 14-tägigen Frist um die Rückzahlung der geleisteten Kaution in Höhe von 1.000 Euro zzgl. Zinsen auf mein Konto. Leider hat der Vermieter sich nicht gemeldet und die Kaution nicht zurück gezahlt.
Zwei Punkte könnten bei der Bewertung der Sachlage ggf. zu beachten sein:
1. Bei der damaligen Übergabe wurden leichte Schäden am Laminat zweier Zimmer festgestellt, zu deren Liquidierung ich mich schriftlich bereit erklärt habe. Bis heute habe ich keine Rechnung oder ähnliches dazu erhalten und dementsprechend auch nichts bezahlt.
2. Zu einer meiner Einschätzung nach nicht korrekten Nebenkostennachzahlung für einen weiter zurückliegenden Zeitraum (also nicht die Endabrechnung) habe ich den Vermieter im September letzten Jahres gebeten, mir das Zustandekommen seiner Angaben näher zu erläutern. Per E-Mail wurde mir solches zugesagt. Seit dem habe ich aber nichts mehr gehört.
Mich interessiert nun, welche Möglichkeiten ich habe, zeitnah die Kaution zurückzubekommen.
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich im Voraus.
Fabian aus Berlin
Kaution vom Vermieter zurück bekommen
Entweder Du mahnst weiter und hoffst, oder Du beantragst einen Mahnbescheid, dann muss der Vermieter sich äußern.
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Danke für die Antwort.
Beim weiteren Mahnen müsste ich doch aber irgendwie eine Schippe drauf legen, damit der Vermeiter sich nicht einfach weiter totstellt?
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quote:
Bis heute habe ich keine Rechnung oder ähnliches dazu erhalten und dementsprechend auch nichts bezahlt.
Wurde evtl. längst mit der Kaution verrechnet.
Laminat ist teuer !
quote:
Vermeiter sich nicht einfach weiter totstellt?
Wie alt ist er denn ?
Auch VM sterben.
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Der Vermieter hat eine rechtmäßige Überlegungsfrist. Für was, steht aber nicht so eindeutig fest. Will sagen, es gibt keine klare Regelung.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass in diesem Fall der Vermieter sich mit der Abrechnung bis zum 31.12.2012 zeit lassen könnte, wenn die Abrechnungszeiträume von Jan-Dez laufen.
Einen Teil seiner Kaution kann man aber vorher zurück erhalten, wenn außer den möglichen Nachzahlungen von Nebenkosten (3-4fache der Vorauszahlungen), keine weiteren Forderungen des Vermieters bestehen.
Sollte der Vermieter nicht innerhalb von 6 Monaten nach der Wohnungsübergabe irgendwelche Forderungen wegen z.B. Beschädigungen gestellt haben, so sind diese Ansprüche verjährt.
Allgemein kann man nach 6 Monaten eine Vorabzahlung der Kaution verlangen.
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