Kaution von Mitbewohner einbehalten???

23. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
haffi
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)
Kaution von Mitbewohner einbehalten???

Hallo!

Folgendes Problem.

Wir sind eine WG, bei Gründung wurde eine Kaution bei dem Vermieter hinterlegt. Bei Mitbewohnerwechsel hat der neue der eingezogen ist dem der ausgezogen ist die Kaution ausbezahlt. Ein Mitbewohner kümmert sich komplett um die Nebenkostenabrechnung. Wenn einen Nachzahlung gemacht werden muss, Muss jeder Mitbewohner anteilsmäßig seiner Mietzeit einen Anteil bezahlen.
Nun hatten wir einen Mitbewohner der ziemlich unsozail war und wenig Gemeinschaftsfähigkeit zeigte.
Er hat fristgerecht gekündigt und zieht nun endgültig zum 30. aus.
Nun geht es um die Kaution. Wir befürchten, dass wenn wir die Nebenkostenabrechnung ende des Jahres machen und wir eine Nachzahlung haben, das er anteilsmäßig nicht mitzahlen wird.
Können wir einen Teil oder sogar die komplette Kaution einbehalten.
Ich kenne das von meinen letzten Vermietern, die haben meine komplette Kaution 6 Monate einbehalten.

Danke für Ihre Hilfe

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Es gab dazu ein Urteil vom BGH (VIII ZR 71/05 ), welches aussagt, dass die Kaution alle Kosten - inclusive noch nicht angefallener - abdeckt und ein Einbehalt für Nebenkostenabrechnungen zulässig ist.
Die tatsächliche Abrechnung muss aber innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes vorgenommen werden (im Urteil wurde 1 Jahr genannt).
Ich würde empfehlen, eine vorläufige Abrechnung anhand der Zählerstände vorzunehmen und diesen Betrag von der Kaution abzuziehen.


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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

-- Editiert am 23.06.2010 12:26

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