Kaution von neuem Untermieter verlangen?

17. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bufu1604
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution von neuem Untermieter verlangen?

Guten Tag,

ich hab da mal eine Frage und vielleicht hat jemand nen Tipp für mich.
Folgender Sachverhalt:

Zusammen mit Mitbewohnerin "L" besteht ein Mietvertrag in dem wir beide jeweils als Hauptmieter stehen. Ich möchte nun aus dem Mietverhältnis ausscheiden, da ich mit meiner Freundin zusammen ziehen werde. Auf Nachfrage bei dem Vermieter (börsennotierte GmbH mit V am Anfang und onovia am Ende) wurde mir mitgeteilt, dass diese keine neuen Hauptmieter mehr akzeptieren und die neue geplante Mitbewohnerin "A" lediglich als Untermieterin einziehen könnte. Dadurch würde "L" zur alleinigen Hauptmieterin. Meine Kaution habe ich damals an die vorherige Mitbewohnerin überwiesen und wollte das so mit meiner Nachfolgerin auch handhaben. Kann ich von dieser jetzt als Untermieterin die Kaution verlangen? Mitbewohnerin "L" hat nicht die Mittel mich auszubezahlen. Ich bin in einer Zwickmühle.

Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Beste Grüße,

Thomas

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Wieso Zwickmühle? Das Geld muss L zahlen; gehts nicht, wird der Mietvertrag ganz einfach gekündigt. Wo ist das Problem?

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#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Das gibt alles nur Probleme und Kraut und Rüben. Gibt genügend andere Themen hier zu WG-Kautionen und Dreiecks-Zahlungen, wo am Ende irgendwer im Regen steht.

Die Untermieterin A zahlt die Kaution an ihre Vermieterin, also die Hauptmieterin L.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Um das bestehende nochmal zusammenzufassen:

Ein Mietvertrag mit mehreren Hauptmietern kann nur gemeinsam gekündigt werden. Dazu müssen alle Hauptmieter zustimmen, üblicherweise hat man aber einen einklagbaren Anspruch darauf, dass die anderen zustimmen.
Was Ihr hier also eigentlich macht, ist, den alten Mietvertrag zu kündigen und dann einen neuen zu erstellen, in dem L Vertragspartner ist. L hat darauf wohlgemerkt keinen Anspruch gegenüber dem Vermieter. Wäre der unwillig, wäre Dein Auszug auch das Ende für L in der Wohnung.

Aus Deiner Sicht ist also Euer bisheriger Mietvertrag beendet und die Kaution ist auszuzahlen. Wie nun L den die neue Kaution aufbringt, ist erstmal ihr Problem. Da der Vermieter aber dem kleinen Dienstweg gegenüber aufgeschlossen zu sein scheint, wäre die simpelste Möglichkeit, dass L sich die Kaution vom neuen Untermieter geben lässt und Dich damit auszahlt.
Wenn Sie dazu nicht bereit ist, gibt's eben auch keinen kleinen Dienstweg, sondern das Mietverhältnis wird einmal sauber aufgelöst. Dann ist der Vermieter involviert, hat mehr Aufwand und passt gegebenenfalls auch die Konditionen im neuen Mietvertrag an. Oder vertraut darauf, dass er einen neuen, solventeren Mieter bekommt.

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