Kaution vor Mietvertrag

4. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Chricki83
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution vor Mietvertrag


Hallo,

ich habe eine Wohnung (von privater Person) gefunden. Nach dem wir uns mündlich einig waren, hat die Vermieterin mir dann auch prompt den Mietvertrag zugeschickt, allerdings nicht unterschrieben. Da dieser soweit in Ordnung war habe ich den dann unterschrieben und beide Exemplare zurück geschickt, damit die Vermieterin diesen noch unterschreibt. Jetzt will mir die Vermieterin den Vertrag aber nicht unterschrieben zurückschicken, bevor ich die vereinbarte Kaution nicht überwiesen habe. Ich bin aber nicht bereit eine Kaution für eine Wohnung zu zahlen die ich offiziell ja noch gar nicht habe. Jetzt meine Frage: Muss ich die Kaution zahlen bevor ich den Vertrag habe? Wenn wir uns nicht irgendwie einig werden, kann ich den von mir unterschriebenen Vertrag zurück verlangen? Sie könnte den ja später ohne meines Wissens unterschreiben und rechtliche Schritte einleiten...

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49264 Beiträge, 17331x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Muss ich die Kaution zahlen bevor ich den Vertrag habe? <hr size=1 noshade>


Nein, das musst Du nicht. Das Verlangen der Vermieterin verstößt auch eindeutig gegen § 551 Abs. 2 BGB .

quote:<hr size=1 noshade>Wenn wir uns nicht irgendwie einig werden, kann ich den von mir unterschriebenen Vertrag zurück verlangen? <hr size=1 noshade>


Ja, Du kannst sogar noch weiter gehen und von ihr Schadenersatz verlangen, wenn sie den Vertrag jetzt nicht unterschreibt.

-----------------
" "

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12327.05.2010 10:45:34
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 23x hilfreich)

Warum ein neues MIetverhältnis mit Stress anfangen?? Könnt ihr euch nicht darauf einigen, das du die Kaution vorbei bringst ( oder einen ausgefüllten Überweisungsträger / Kautionssparbuch oder wie auch immer ) und im Gegenzug gleich den Mietvertrag unterschrieben ausgehändigt bekommst?? Sicher lässt sie sich darauf ein! Vielleicht hat sie auf diesem Gebiet schon schlechte Erfahrungen gemacht und will sich so nur absichern, keinem Mietnomaden auf den Leim zu gehen!! Ruf sie an und sprich mit ihr, erklär ihr auch deine Bedenken, das könnte eventuell helfen!

-----------------
"Etwas gelesen, etwas durch das Leben gelernt und ganz viel Subjetivität"

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pronaret Perendia
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Sie könnte den ja später ohne meines Wissens unterschreiben und rechtliche Schritte einleiten...

Wie soll das funktionieren, wenn schon andersweitig vermietet wurde ?

quote:
Muss ich die Kaution zahlen bevor ich den Vertrag habe?

Was ist Dir die WHG wert ?
Gefällt sie Dir nicht mehr ?
Üblich ist bei Kaution in Bar im voraus, MV und evtl. auch schon Schlüssel.


-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.277 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.138 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen