Hallo,
folgender Sachverhalt: Ein Vermieter hat eine Wohnung zum 1.4. zugesagt. Den Mietvertrag haben wir bekommen, unterschrieben und zurück geschickt. Den gegengezeichneten Vertrag sollen wir allerdings erst bekommen, wenn die Kaution auf dem Konto des Vermieters ist. Zusätzlich soll die erste Monatsmiete vor Übergabe überwiesen sein. Für die Übergabe wurde noch kein Termin festgelegt. Was haltet ihr von dieser Sache? Lieber Finger weg? Die Wohnung ist momentan noch bewohnt und der Vermieter von der Immobilienfirma war zur Besichtigung vor Ort.
Hatte das bisher noch nie, dass ich ne Kaution zahlen sollte, obwohl ich nicht mal nen beidseitig unterschriebenen Vertrag in den Händen halte.
Kaution vor beidseitig unterschriebenem Vertrag?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Grundsätzlich ist es erst einmal so, dass der Mieter die Kaution in drei Raten zahlen kann, die erste Rate ist fällig bei Mietbeginn, dies dürfte der 1.4.
Auf der anderen Seite kann man im MV auch etwas anderes vereinbaren. Hier müssten Sie den Mietvertrag sichten und dann den entsprechenden Passus wortwörtlich mal abtippen, damit man das beurteilen kann.
Die erste Miete ist zum Mietbeginn fällig und nicht vorher, dürfte also auch der 1.4. sein.
Im Vertrag selbst steht nur, dass eine Sicherheitsleistung über 3 Monatsmieten vereinbart ist + der genaue Betrag ist angegeben. Mehr steht dort nicht.
Desweiteren haben wir, wie gesagt, den Vertrag erhalten und in der gleichen Mail stand noch folgendes:
Sehr geehrte Frau xxx
sehr geehrter Herr xxx
wir freuen uns über ihr Interesse an der oben genannten Wohnung, die wir Ihnen gerne ab dem 1. April 2018 vermieten werden. An diese Zusage halten wir uns gebunden, wenn der Mietvorgang innerhalb von fünf Werktagen ab Zugang dieses Schreibens abgeschlossen ist.
Den Mietvertrag bitten wir Sie in dreifacher Ausfertigung so wie das SEPA-Lastschriftmandat in einfacher Ausfertigung unterschrieben innerhalb einer Woche per Post, im Original, an uns zurückzusenden. Parallel bitten wir um Zusendung des unterschriebenen Mietvertrags per Mail, damit wir die Wohnung für Sie reservieren können. Eine Änderung unseres Vertragsangebotes durch Zusätze oder Streichungen ist nicht zulässig. Der Vertrag wird erst rechtswirksam, wenn wir ihn gegengezeichnet haben und die Kaution auf unserem Bankkonto eingegangen ist. Selbstverständlich erhalten Sie unverzüglich die für Sie bestimmte Vertragsausfertigung. Die Kautionen können Sie auf das im Mietvertrag auf Seite zwei angegeben Bankkonto überweisen. Vor Einzug/ Wohnungsübergabe ist ebenso die erste Miete an uns zu entrichten. Demensprechend werden wir die Miete erst ab dem zweiten Monat einziehen.
Wir freuen uns auf ein gutes Mietverhältnis und wünschen Ihnen einen reibungslosen Einzug!
Mehr hab ich zu der ganzen Geschichte nicht.
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Nein, kann man nicht. Zumindest nicht zu Lasten des MIeters (§ 551 BGB ).ZitatAuf der anderen Seite kann man im MV auch etwas anderes vereinbaren. :
Letztlich gibt es das Problem, dass ihr noch keine unterschriebene Version des Mietvertrages erhalten habt. Von daher könnte der Vermieter auch einfach sagen, dass er den MIetvertrag nicht mit euch abschließen will. Dann wäre die Wohnung weg.
Meine persönliche Meinung: Ich würde keinen Vertrag mit jemandem schließen wollen, der sich selber über das Gesetz stellt. Aber das ist nur meine Meinung.
Nun, die Frage ist, ob Sie die Wohnung haben möchten. Der VM besteht auf die Zahlung der Kaution bevor er Ihnen den Vertrag unterschreibt. Kann ich gut verstehen, ich ahne seine Gründe. Müssen SIe natürlich nicht machen, aber da sehe ich dann Ihre Chancen auf die Wohnung schwinden, egal was mein Vorschreiber da meint oder nicht (ich lese seine Posts nicht mehr). Die Miete ist erst fällig ... ich würde mal sagen bei einem normalen Mietvertrag bis zum 3. eines Monats im Voraus, auf der anderen Seite ... wie wäre es, wenn Sie den zukünftigen VM mal anrufen und die Dinge direkt ansprechen? Bei uns gibt es grundsätzlich auch nur einen MV, wenn bei Vertragsabschluss die Kautions gezahlt wird, egal wann Mietbeginn, will der Interessent das nicht, muss er sich halt ne andere Wohnung suchen.
Es ist halt ein zweischneidiges Schwert. Wenn wir die Wohnung, die wirklich super schön ist, wollen, dann müssen wir die Kaution überweisen aber spätestens dann will ich den unterzeichneten Mietvertrag auch bekommen. Alles weiter oben geschriebene sagte mir der Vermieter ja vorhin am Telefon. Ohnehin kläre ich solche Dinge nicht gerne mündlich ab.
Wir werden jetzt wohl die Kaution überweisen und bis nächste Woche warten. Sollte dann nichts kommen oder der Vermieter wirklich noch die Miete im Voraus wollen, dann verlange ich die Kaution zurück. Auf welcher Grundlage fordert er in der Mail denn überhaupt die erste Miete vor Übergabe? Ist das nicht eigentlich schon echt zu viel des Guten?
ZitatAuf welcher Grundlage fordert er in der Mail denn überhaupt die erste Miete vor Übergabe? Ist das nicht eigentlich schon echt zu viel des Guten? :
Ich würde vermuten auf der Grundlage von schlechten Erfahrungen. Das ist natürlich nicht richtig und mE auch zu viel des Guten. Rechtlich allerdings hat er keinen Anspruch auf Mietzahlung vor Wohnungsübergabe.
Und gibt's nen guten Tipp für mich in der Situation?
ZitatUnd gibt's nen guten Tipp für mich in der Situation? :
Da Sie die Wohnung haben möchten und sowieso die Kaution überweisen wollen. Würde ich nach Erhalt des schriftlichen MVes (und nicht vorher) einen Termin zur Wohnungsübergabe vereinbaren. Quengelt der VM dan rum, dann kann man mal sagen, dass die Miete gemäß vertraglicher Vereinbarung fällig ist bis spätestens zum Tag X, und das diese dann auch gezahlt wird. Ich gehe jedoch davon aus, dass Ihr zukünftiger VM schon wesentlich ruhiger sein wird, wenn die Kaution so weit vor dem Einzugstermin gezahlt ist. Einfach mal abwarten.
Dies unter der Voraussetzung, dass im MV keine expliziete Vereinbarung bezgl. des Eingangs der ersten Miete getroffen wurde? Der 1.4. (Tag der Verulkung) fällt dieses Jahr auch noch auf einen Sonntag und dazu noch den Ostersonntag .... evtl. möchte man ja auch schon ein paar Tage früher in die Wohnung? Da böte sich eine frühere Zahlung der ersten Miete geradezu an ... ich verstehe Ihr Dilemma sehr gut, kann aber auch die Handlungsweise des VM nachvollziehen.
Ein großer Nachteil des Mietrechts ist dass der Gesetzgeber jegliche Sanktion für Vermieter vergessen hat. AltesHaus hat es ja für seinen Arbeitgeber bestätigt, die gesetzliche Regelung ist bekannt, wird aber ignoriert, weil es keine sinnvolle Handhabe dagegen gibt.
Man kann aber einfach dem VM mitteilen, dass man gem Gesetz 1/3 der Kaution ueberwiesen hat, und gucken was passiert.
Und ja auch wenns eigentlich nicht richtig ist, verstehe ich jeden Vermieter der den Schlüssel nur gegen Kaution und 1. Miete rausrueckt.
ZitatUnd ja auch wenns eigentlich nicht richtig ist, verstehe ich jeden Vermieter der den Schlüssel nur gegen Kaution und 1. Miete rausrueckt. :
Ebenso wird es die Legislative gesehen haben.
ZitatDen gegengezeichneten Vertrag sollen wir allerdings erst bekommen, wenn die Kaution auf dem Konto des Vermieters ist. :
Genauer Wortlaut dieser Mitteilung?
Das hat er mir am Telefon so gesagt und der Rest steht ja in der Mail, die ich gepostet habe.
In der Mail steht es zum Vertrag, wie es von Gesetz und Rechtsprechung sein muss.
Von daher würde ich - sofern nächsten Montag der Vertrag noch nicht vorliegt - ihn per E-mail daran erinnern.
Ist halt die Frage, ob man gleich zu Beginn Stress machen will. Denn wenn das Geld für die Kaution bereits vorhanden ist und kein Grund (außer "aus Prinzip" zum zurückbehalt besteht) dann könnte man die auch schon einzahlen.
-- Editiert von Harry van Sell am 07.02.2018 12:21
Die Kaution zahlen wir auch. Definitiv. Dann will ich aber nächste Woche den beidseitig unterschriebenen Vertrag haben. Ich zieh doch nicht um und kündige meine Wohnung, ohne einen anderen Mietvertrag. Und die erste Miete zahle ich sicher nicht vor Übergabe, sondern so, wie es im Mietvertrag steht. Sollte der Vermieter nächste Woche dann immer noch Stress machen oder auf die Zahlung der 1. Miete im Voraus bestehen, fordere ich die Kaution zurück und die Wohnung kann er behalten. Das wäre jetzt so meine Herangehensweise und ich denke, da spricht nix dagegen!?
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