Kaution wann Rückzahlung?

27. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
medoc
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)
Kaution wann Rückzahlung?

Hallo!
Habe folgendes Problem:

Bei Anmietung meiner Wohnung habe ich die Kaution auf ein Sparbuch gepackt und dieses an den Vermieter verpfändet. Nun bin ich ausgezogen und habe auch ein Übergabeprotokoll ohne festgestellte Mängel. Das Sparbuch will mir der Vermieter aber erst nach der Nebenkostenabrechnung für 2007 zurück geben. Diese bekomme ich aber nicht vor Juli 2008. Ist das gerechtfertigt? Wir haben für 2006 ca. 90 Euro nachzahlen müssen und daher die Abschläge ab Juli 2007 erhöt. Wir Wohnen seit ende Oktober nicht mehr in dieser Wohnung also fallen auch 2 Montate heizen weg. Daher gehe ich davon aus, dass wir nichts nachzahlen müssen.
Was für einen Anspruch habe ich auf herausgabe der Kaution???

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2073x hilfreich)

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#2
 Von 
jemosi
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

tja er kann die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten, wenn eine hohe NK Nachzahlung oder Mängel da sind.

Also müßte er rein theoretisch zumindest einen Teil zurückzahlen, aber ob er das tut...

Würde ich erstmal nur hinschreiben und auf die rechtliche Lage hinweisen.

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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2073x hilfreich)

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#4
 Von 
medoc
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 23x hilfreich)

vielen dank für die hilfe

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49321 Beiträge, 17350x hilfreich)

Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten, auch länger als 6 Monate.

Nun ergibt sich bei einem verpfändeten Sparbuch die Schwierigkeit, dass man das entweder ganz oder gar nicht übergeben kann.

Die Lösung ist hier regelmäßig, dass man dem Vermieter eine Barkaution in angemessener Höhe (für die NK-Nachzahlung) übergibt und er im Gegenzug das Sparbuch freigibt.

Der Vermieter darf sich dabei übrigens auf die sichere Seite legen. Auch im von Scalar12 genannten BGH-Urteil war der Einbehalt um 186€ höher als die später im Rahmen der Abrechnung notwendige tatsächliche Nachzahlung, was der BGH nicht beanstandet hat.

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#6
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5335 Beiträge, 2073x hilfreich)

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