Hallo!
Habe folgendes Problem:
Bei Anmietung meiner Wohnung habe ich die Kaution auf ein Sparbuch gepackt und dieses an den Vermieter verpfändet. Nun bin ich ausgezogen und habe auch ein Übergabeprotokoll ohne festgestellte Mängel. Das Sparbuch will mir der Vermieter aber erst nach der Nebenkostenabrechnung für 2007 zurück geben. Diese bekomme ich aber nicht vor Juli 2008. Ist das gerechtfertigt? Wir haben für 2006 ca. 90 Euro nachzahlen müssen und daher die Abschläge ab Juli 2007 erhöt. Wir Wohnen seit ende Oktober nicht mehr in dieser Wohnung also fallen auch 2 Montate heizen weg. Daher gehe ich davon aus, dass wir nichts nachzahlen müssen.
Was für einen Anspruch habe ich auf herausgabe der Kaution???
Kaution wann Rückzahlung?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



--- editiert vom Admin
tja er kann die Kaution bis zu 6 Monate einbehalten, wenn eine hohe NK Nachzahlung oder Mängel da sind.
Also müßte er rein theoretisch zumindest einen Teil zurückzahlen, aber ob er das tut...
Würde ich erstmal nur hinschreiben und auf die rechtliche Lage hinweisen.
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--- editiert vom Admin
vielen dank für die hilfe
Der Vermieter darf einen angemessenen Teil der Kaution bis zur Nebenkostenabrechnung einbehalten, auch länger als 6 Monate.
Nun ergibt sich bei einem verpfändeten Sparbuch die Schwierigkeit, dass man das entweder ganz oder gar nicht übergeben kann.
Die Lösung ist hier regelmäßig, dass man dem Vermieter eine Barkaution in angemessener Höhe (für die NK-Nachzahlung) übergibt und er im Gegenzug das Sparbuch freigibt.
Der Vermieter darf sich dabei übrigens auf die sichere Seite legen. Auch im von Scalar12 genannten BGH-Urteil war der Einbehalt um 186€ höher als die später im Rahmen der Abrechnung notwendige tatsächliche Nachzahlung, was der BGH nicht beanstandet hat.
--- editiert vom Admin
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