Kaution wird nach sieben jahren verlangt

3. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
aladinchuza
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution wird nach sieben jahren verlangt

Wir bewohnen eine 3er WG seit 2002 und wollen auch weiterhin in dieser wohnung wohnen bleiben. Alle drei Mieter sind Hauptmieter, wobei einer der dreien zum 01.04. ausgezogen (mit Vermieter abgesprochen) ist und einen festen Nachmieter für sich für das WG Zimmer gefunden hat (ebenfalls vom Vermieter ursprünglich genehmigt). nun hat der vermieter festgestellt, dass die kaution am anfang des mietverhältnisses also vor sieben jahren von seiten der wg nicht gezahlt wurde (wir wußten bis dato auch nicht, dass wir eine hätten zahlen müssen, es steht zwar im mietvertrag, aber bisher hatten es beide seiten übersehen) und verweigert jetzt die zustimmung zu dem neuen mitbewohner, bis die kaution bezahlt wurde. er will uns zwei somit unter druck setzen, in dem er uns den dritten anteil an der miete aufzwingt...
Darf er die zustimmung zu dem dritten aus diesem Grund verweigern?
Kann er die Kaution nach sieben Jahren mir nichts dir nichts einfordern?

-- Editiert am 03.04.2009 01:01

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

quote:
Darf er die zustimmung zu dem dritten aus diesem Grund verweigern?


Ja, er dürfte ihn sogar grundlos verweigern.

quote:
Kann er die Kaution nach sieben Jahren mir nichts dir nichts einfordern?


Ja.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

-- Editiert am 03.04.2009 07:01

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49312 Beiträge, 17345x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Darf er die Zustimmung zu dem dritten aus diesem Grund verweigern? <hr size=1 noshade>


Nicht unbedingt! Bei der Vermietung an eine studentische Wohngemeinschaft muss der Vermieter jedenfalls den Austausch eines Mieters hinnehmen (z.B.: LG Hamburg, Az. 334 S 38/95 , Urteil vom 10.8.1995) oder wenn von vorneherein absehbar ist, dass Mitglieder dieser Wohngemeinschaft wechseln (LG Heidelberg 5 S 143/99 WM 2001, 358 ).

quote:<hr size=1 noshade>Kann er die Kaution nach sieben Jahren mir nichts dir nichts einfordern? <hr size=1 noshade>


Nein, der Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Kaution unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist und sit daher nach 3 Jahren verjährt. (LG Duisburg vom 28.03.2006, 13 S 334/05 )

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.818 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.361 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen