Kaution wird nicht gezahlt

7. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)
Kaution wird nicht gezahlt

Guten Morgen zusammen,

angenommen man zahlt keine Kaution, weil einige Dinge in der Wohnung nicht in Ordnung sind.

Auf einige Punkte hat man den Vermieter aufmerksam gemacht, diese wurden ignoriert.

Angenommen man würde sagen, dass man dem Vermieter Nachlässigkeit unterstellt, wäre das ein Grund keine Kaution zu zahlen?

Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?

Könnte man sagen, dass in der Wohnung einige Dinge nicht in Ordnung gebracht worden sind und man deswegen keine Kaution zahlt?

Folgende Punkte sind ungeklärt:

Einige Mieter zahlen mehr Miete, andere bezahlen keine Stellplatz.

Eine mündliche Zusage vom Vermieter wurde nicht eingehalten.

Kaputte Fliesen wurde nicht ersetzt.

Könnte man sagen, weil diese u. andere Punkte ungeklärt sind zahle man keine Kaution????

Weil davon ausgegangen wird, dass man bei Auszug diese Mängel dann von der Kaution abgezogen bekäme?

Oder hat das eine mit dem anderen nichts zu tun?

Über einen Hinweis würde ich mich freuen.



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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nootka
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

ich war in einer ähnlichen Situation, deshalb kann ich Dir meine Erfahrungen schildern - kurz gesagt, das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn Du die Kaution nicht zahlst, kann der Vermieter eine fristlose Kündigung aussprechen.

Du kannst die Mängel und die nicht eingehaltenen Zusagen schriftlich auflisten, per Einschreiben dem VM schicken und eine Frist setzen, die Schäden zu beheben.

Liebe Grüße

Sabine

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#2
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Eine nicht gezahlte Kaution ist keine rückständige Miete, deshalb wird der Vermieter in aller Regel deshalb nicht zu einer außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt sein. Er kann aber die Kaution einklagen oder wegen Vertragsverstößen ordentlich kündigen.

Mängel berechtigen zu einer Mietminderung, aber nicht zu einer Zurückhaltung der Kaution. Immer vorausgesetzt, daß ein legitimer Grund für eine Minderung besteht - die Tatsache, daß andere Mieter eine geringere oder höhere Miete bezahlen, ist mit Sicherheit kein Grund.

Bei der Kaution auf zulässige Höhe (drei Nettokaltmieten) und Zahlungsmodalitäten (drei Monatsraten) achten.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#3
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Dass ein Mieter mehr Miete zahlt und eine mündliche Vereinbarung nicht eingehalten wurde, sind keine Mängel und daher kein Grund zu mindern.

Ich würde Dir raten umgehend das mit der Kaution zu klären. Du bist genauso verpflichtet die Kaution, wie die Miete zu bezahlen. Zahlst Du sie nicht, kann Dir doch fristlos gekündigt werden:

Vermieter: Rechte hinsichtlich der Mietkaution

1. Leistet der Mieter die vereinbarte Mietkaution nicht, so kann der Vermieter auf Leistung der Kaution klagen.

2. Dem Vermieter steht hinsichtlich der Überlassung des Mietobjektes ein Zurückbehaltungsrecht zu, wenn der Mieter die erste Kautionsrate nicht zahlt.

3. Leistet der Mieter die vereinbarte Mietkaution nicht, kann dies zur fristlosen Kündigung wegen nachhaltiger Pflichtverletzung des Mietvertrages führen.


(Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/)

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" :wipp: "

-- Editiert von Franceska am 07.12.2006 10:32:18

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#4
 Von 
Versay
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich würde mal einfach sagen:
Protokoll schreiben (Auflistung der Schäden)und den VM unterschreiben lassen.

Die Kaution dient zur Sicherheit des VM. Wenn der VM eine Kaution verlangt ist diese auch zu zahlen. (max. 3 Kaltmieten) In 3 monatlichen Teilzahlungen, wobei die erste Teilzahlung bei Anfang des Mietverhältnisses zu zahlen ist.

Nach dem Auszug, haben Sie mit dem Protokoll einen Nachweis, dass die angegebenen Schäden schon vor Mietbeginn vorhanden waren. D.h. der VM kann Ihnen für die Schäden keinen Schadensersatzt verrechnen. (von der Kaution)

Außer Sie wollen die Schäden umbedingt behoben haben wollen.

LG :)

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#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Vielen Dank an alle die mir geholfen haben.

Die Hälfte der Kaution wurde gezahlt, ein Schreiben ist aufgesetzt indem die Mängel zusammen gefasst wurden.

Wir befürchten das die Kaution nicht oder teilweise zurückgezahlt wird, andere Mieter hatten diese Erfahrung gemacht.

Ihr habt mir sehr geholfen, vielen Dank noch mal.

Allen ein friedliches :engel: Mietverhältnis.


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