Hallo zusammen,
ich bin am 01.09. aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Nachträglich wurde vom Vermieter gemeldet, dass ein Riss in Waschbecken ist. Dieser Riss war allerdings bereits bei Einzug vor 3 Jahren da. Mir wurde jetzt ein Kostenvoranschlag von 800€ gesendet und ich solle den Schaden bei meiner Versicherung einreichen. Da ich den Schaden nicht verursacht habe, möchte ich das nicht machen. Es gibt kein Übernahmeprotokoll. Nach einem entsprechenden Nachweis, dass ich ohne Schäden übernommen habe, habe ich gefragt. Es gibt keinen. Allerdings habe ich auch keinen Nachweis, dass der Schaden bereits da war.
Was kann ich tun?
Kaution wird nicht gezahlt bei Schaden
5. Oktober 2018
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Frage vom 5. Oktober 2018 | 11:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution wird nicht gezahlt bei Schaden
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2018 | 12:08
Von
Status: Schlichter (7377 Beiträge, 1619x hilfreich)
Hast Du eine Haftpflichtversicherung ?
Dann melde den Schaden dort und mach die Angaben wie sie der Wahrheit entsprechen. Die Haftpflichtversicherung dient auch der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
#2
Antwort vom 5. Oktober 2018 | 13:49
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
ZitatEs gibt keinen. Allerdings habe ich auch keinen Nachweis, dass der Schaden bereits da war. :
Was kann ich tun?
Haben Sie Zeugen dafür, dass der Schaden bereits bei Einzug da war?
Allerdings 800 Tacken sind zuviel. Normales Waschbecken kostet so um die 200 EUR (mittlere Güte), davon den Zeitwert abziehen und was dabei rauskommt ist evtl. der entstandene Schaden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. Oktober 2018 | 16:28
Von
Status: Unparteiischer (9884 Beiträge, 4480x hilfreich)
Anders herum wird ein Schuh draus. Der Vermieter mus beweisen, dass der Schaden in der Mietzeit dieses Mieters entstanden ist. Laut Darstellung des Teilnehmers gibt es kein Einzugsprotokoll. Das macht es für den Vermieter schonmal schwierig, einen solchen Beweis zu führen. Er müsste glaubwürdige Zeugenaussagen, Fotos oder dergleichen liefern.ZitatHaben Sie Zeugen dafür, dass der Schaden bereits bei Einzug da war? :
Natürlich ist es für den Mieter gut, wenn er einen Gegenbeweis führen kann. Aber notwendig ist das nur dann, wenn der Vermieter Beweise liefern kann oder wenn er eine gültige Mietvertragsklausel hat, auf die er sich berufen kann. Manchmal gibt es Klauseln, dass die Wohnung als mängelfrei gilt, wenn der Mieter bei Einzug nichts dagegen sagt. Ich glaube zwar eigentlich nicht, dass eine solche Klausel wirksam wäre. Aber trotzdem kann es nicht schaden, den Mietvertrag mal zu durchforsten, ob es so etwas gibt.
#4
Antwort vom 5. Oktober 2018 | 17:06
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
@cauchy ... stimmt.
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