Kaution wird nicht zurückgezahlt.

27. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
wayne93
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Kaution wird nicht zurückgezahlt.

Hey, ich kenne mich leider 0 mit rechtlichen Sachen aus deswegen habe ich eine Frage.
Zu erst kurz der Sachverhalt:
Ich habe ein halbes Jahr mit einer Hauptmieterin zur zwischenmiete In einer wg gewohnt. wir haben einen untermietvertrag in dem die Kaution vermerkt ist.
Die Hauptmieterin Ist zeitgleich mit mir ausgezogen und hat bereits die Kaution des Vermieters erhalten.
Da die Kaution ja eine Sicherheit bieten soll, und das ja nichtmehr nötig ist da wir getrennt wohnen und die wohnung schon übergeben wurde, ist diese Sicherheit nicht mehr von Nöten. .
habe jetzt aber gelesen dass es eine 6 Monate Frist geben soll..
kann mir jemand helfen?
vielen Dank




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Wann bist Du den ausgezogen? Hat die Hauptmieterin die Kaution von Dir?

Vielleicht bist Du ihr noch Geld schuldig? Sind noch Forderungen offen? Nebenkosten, Heizkosten, Beschädigungen etc.

Deine Vermieterin (= Hauptmieterin) hat insgesamt 6 Monate Zeit, um über ihre Forderungen abzurechnen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10741 Beiträge, 4716x hilfreich)

Zitat (von wayne93):
Die Hauptmieterin Ist zeitgleich mit mir ausgezogen und hat bereits die Kaution des Vermieters erhalten.

Die Kaution soll zur Sicherung von Forderungen aus dem Mietverhältnis dienen. Da diese bis auf mögliche Nebenkostennachzahlungen 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses verjähren, muss spätestens nach 6 Monaten über die Kaution abgerechnet und diese ausgezahlt werden. Wenn die Hauptmieterin vom Vermieter bereits zugesichert bekommen hat, dass die Wohnung mängelfrei war, dann ist das Sicherungsinteresse entfallen und sie müsste über die Kaution sofort abrechnen. Du könntest ihr das so mitteilen. Wenn sie jedoch nicht abrechnet, würde ich den Stress und das Risiko einer Klage innerhalb der 6 Monate nicht empfehlen. Dann macht es mehr Sinn, abzuwarten bis definitiv keine Schadensersatzforderungen mehr kommen können und eben nach 6 Monaten die Kautionsabrechnung einzuklagen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Wenn die Hauptmieterin vom Vermieter bereits zugesichert bekommen hat, dass die Wohnung mängelfrei war, dann ist das Sicherungsinteresse entfallen und sie müsste über die Kaution sofort abrechne


Jein ;) . Cauchy, da muss ich Dir widersprechen.

Die Hauptmieterin hat mit Ihrem Unter-Mieter ein eigenes Mietverhältnis. Und nur, weil die Hauptmieterin die Wohnung mängelfrei an den Vermieter zurückgegeben hat, kann man nicht darauf schließen, dass der Untermieter (=TE) seinen gemieteten Teil mängelfrei an die Hauptmieterin zurückgegeben hat. Vielleicht hat sie da bereits nachgebessert oder Zahlungen geleistet.

Es könnten noch Forderungen aus Mietzahlungen, Nebenkosten, Beschädigungen (z.B. Möbel oder Inventar der Hauptmieterin) und Verunreinigungen offen sein.

An den TE: Vielleicht mal scharf darüber nachdenken, gab es beim Auszug oder davor mal Aufforderungen etwas zu zahlen oder sich an etwas zu beteiligen?

Vielleicht irgendwelche Dinge, von denen Du gesagt hast: "Das zahle ich auf keinen Fall! Sehe ich ja gar nicht ein." Hast Du irgendwas kaputt gemacht, an dem das Herz der Hauptmieterin hing, Du es jedoch für wertlos hielst?

Wenn ja, mal klären, um welche Summe oder Schadenshöhe es sich überhaupt handelt, ob Du das vielleicht ersetzen oder über Deine Versicherung abrechnen kannst. Abwägen, ob es sich lohnt zu zahlen und so schneller am die Kaution kommen.

Oder stur bleiben und das halbe Jahr abwarten. Klage oder RA lohnt sich vor Ablauf des 1/2 Jahr nicht, denn auf dem Geld bleibst Du sicher sitzen.




-- Editiert von Ver am 27.04.2015 10:43

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wayne93
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Also, Ich bin wie gesagt zusammen mit ihr ausgezogen.
Und bei WohnungsÜbergabe war alles in bester Ordnung.
sie fühlt sivsich nur persönlich von mir angegriffen, aus irgendeinem Grund.
Und habe jetzt Nachrichten bekommen wie:
Oh jetzt geht mein Internet nicht mehr,
wie doof.

Also eig. Ist sie wohl auch de Meinung das sie zahlen sollte.
aber dieses verhalten bringt mich auf die Palme..

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von wayne93):
Und bei WohnungsÜbergabe war alles in bester Ordnung. sie fühlt sich nur persönlich von mir angegriffen, aus irgendeinem Grund.


Und wie können wir dabei helfen. Ich würde sagen, versuche rauszubekommen, was los ist. Oder warte das halbe Jahr auf Dein Geld.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41105x hilfreich)

Zitat:
Und bei WohnungsÜbergabe war alles in bester Ordnung.

Und das könnte man wie beweisen? Übegabeprotokoll? Zeugen?

Dann wäre die Kaution abzüglich ausstehender Nebenkosten sofort auszuzahlen.
Ansonsten wäre die Kaution abzüglich ausstehender Nebenkosten erst nach 6 Monaten auszuzahlen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4380 Beiträge, 2291x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Und bei WohnungsÜbergabe war alles in bester Ordnung.
Und das könnte man wie beweisen? Übegabeprotokoll? Zeugen? Dann wäre die Kaution abzüglich ausstehender Nebenkosten sofort auszuzahlen.
Ansonsten wäre die Kaution abzüglich ausstehender Nebenkosten erst nach 6 Monaten auszuzahlen.


Lieber Harry, da muss ich Dir widersprechen;) Es geht bei der Überlegungs- und Prüffrist nicht nur um die Mangelfreiheit der Mietsache, sondern um alle Forderungen, die sich aus dem Mietverhältnis ergeben haben. Z.B.: Schäden, die verursacht wurden.

Deshalb meine Anmerkung:

Zitat (von Ver):
An den TE: Vielleicht mal scharf darüber nachdenken, gab es beim Auszug oder davor mal Aufforderungen etwas zu zahlen oder sich an etwas zu beteiligen?

Vielleicht irgendwelche Dinge, von denen Du gesagt hast: "Das zahle ich auf keinen Fall! Sehe ich ja gar nicht ein." Hast Du irgendwas kaputt gemacht, an dem das Herz der Hauptmieterin hing, Du es jedoch für wertlos hielst?


1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.969 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.934 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.