Kaution wird wegen Schaden einbehalten, obwohl Versicherung aufkommt

18. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb525916-54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution wird wegen Schaden einbehalten, obwohl Versicherung aufkommt

Wie viele hier auch, habe ich ein alt bekanntes Problem.
Als ich vor 2 Jahren in die Wohnung gezogen bin, war alles neu. Das Cerankochfeld hat einen kleinen Schaden. Die Versicherung kommt dafür auf. Gleichzeitig bin ich in eine neue Wohnung gezogen. Das Problem ist, dass die Vermieterin kein neues Kochfeld kaufen möchte, sie möchte das Geld und zwar exakt das, was sie vor 2 Jahren bezahlt hat (600 Euro). Die Versicherung möchte, dass sie einen Kostenvoranschlag machen lässt, den identischen Herd gibt es nun für 300 Euro. Die Vermieterin möchte den Kostenvoranschlag nicht machen, sie besteht auf die 600 Euro. Und wenn sie die nicht bekommt, dann nimmt sie es mir von meiner Kaution weg.
Ich brauche die Kaution dringend, weil ich in meiner neuen Wohnung auch Kaution bezahlen muss.
Ich gehe doch meiner Verpflichtung nach, der Herd hat einen Schaden (kleines Loch im Feld) und ich ersetze den Herd. Wenn sie Geld haben möchte und keinen neuen Herd kaufen möchte, ist das doch nicht mein Problem.
Sie wurde richtig wütend. Ich möchte auch nicht gleich zum Anwalt springen, aber weiß nicht was tun.
Vor allem, wen sie den Kostenvoranschlag nicht macht, dann kommt von der Versicherung natürlich nie Geld. Ist das dann ihr Problem oder bin ich dann immer noch in der Bringschuld?
Danke schon mal für die Antworten

-- Editiert von fb525916-54 am 18.09.2019 09:02

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Alles sorgfältig dokumentieren und dann halt Klage einreichen.
Auf eine sofortige Auszahlung der Kaution gibt es eh kein Recht, der Vermieter kann diese ganz oder teilweise einbehalten, wenn es noch offene Forderungen (ggf. Nebenkostenabrechnung usw) gibt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von fb525916-54):
Ich brauche die Kaution dringend, weil ich in meiner neuen Wohnung auch Kaution bezahlen muss.

Angesichts der Tatsache das der Vermieter sowieso die Kaution 6 Monate einbehalten darf auch wenn kein offener Mangel vorliegt, ist das ein schlechtes Finanzierungsmodell.



Zitat (von fb525916-54):
sie möchte das Geld

Da kann sie frei wählen.



Zitat (von fb525916-54):
zwar exakt das, was sie vor 2 Jahren bezahlt hat (600 Euro)

Das steht ihr nicht zu. Ihr steht nur ein Ausgleich des tatsächlichen Schadens zu.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
fb525916-54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Beim durchlesen der anderen Chats habe ich dann auch erfahren, dass sie das Geld bis zu 6 Monaten behalten darf. Ich nehme jetzt eine Kautionsversicherung in Anspruch und habe somit das Problem gelöst.

Ich weiß, dass sie auch das Geld nehmen darf. Sie möchte NICHT einsehen, dass sie die 600 Euro nicht bekommt.

Was mache ich nun, wenn sie sich weiterhin weigert, den Kostenvoranschlag zu machen?

Die Versicherung zahlt ja dann den Betrag, der da drinnen steht, sie macht es nur nicht, weil sie weiß, dass er deutlich niedriger sein wird.

Sie hat ihre ursprüngliche Rechnung vorgelegt und möchte 1:1 den Betrag, sonst nimmt sie es von meiner Kaution weg.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von fb525916-54):
Was mache ich nun, wenn sie sich weiterhin weigert, den Kostenvoranschlag zu machen?


Nochmal den Kostenvoranschlag anmahnen, Ihr schriftlich mitteilen, dass nur der Schaden beglichen wird seitens der Versicherung und darauf hinweisen, dass ohne ihr mitwirken kein Ersatz geleistet wird. Schon mal die Klage androhen nach Ablauf der 6 Monate.

Das ganze per Einschreiben schicken und gut abheften. Dann warten.......

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#5
 Von 
fb525916-54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank! :)

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Ich würde jetzt rein gar nichts machen und abwarten ob sie in den 6 Monaten eine Abrechnung sendet. Einfach damit sie das verpennt und sich nicht noch was ausdenkt.

Falls nicht, würde ich die Kaution nahc 6 Monaten in einem gerichtsfesten Schreiben einfordern und dann einklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich würde jetzt rein gar nichts machen und abwarten ob sie in den 6 Monaten eine Abrechnung sendet.


Meinst Du nicht, man sollte nochmal schriftlich darauf hinweisen, dass ohne ihren Kostenvoranschlag die Versicherung nicht zahlt ???

Ich weiß natürlich auf was Du hinaus willst, aber kann das zu einem Bumerang werden ?

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#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Die Versicherung hat den Regulierungswillen geäußert und eine berechtigte Forderung an die Vermieterin gestellt, wenn diese es ignoriert, ist es allein ihr Verschulden.
Man ist nicht dazu verpflichtet seinen Vermieter an die Hand zu nehmen und das Leben zu erklären, bzw. ihm seine Fehler aufzuzeigen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb525916-54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke auch, dass es nicht mein Job ist und viel. kommt noch ein Erinnerungsschreiben von der Versicherung? Telefonisch hat sie sich ja bei der Versicherung gemeldet und hat gesagt, dass sie mit dem Kostenvoranschlag nicht zufrieden ist, sie sollen den Betrag der alten Rechnung zahlen und fertig und hat sich dann beschwert, dass die Versicherung nicht gerade nett zu ihr war.

D.h. wenn es dumm läuft, bekommt sie keinen Ersatz von der Versicherung und muss mir meine komplette Kaution aus bezahlen? Und ich habe dann keine Verpflichtungen mehr?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Ich weiß natürlich auf was Du hinaus willst, aber kann das zu einem Bumerang werden ?

Die Vermieterin bekam die Sache doch erklärt, das muss man nicht wieder und wieder machen. Insbesondere wenn sie die Kooperation verweigert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von fb525916-54):
D.h. wenn es dumm läuft, bekommt sie keinen Ersatz von der Versicherung und muss mir meine komplette Kaution aus bezahlen?


Sie könnte den reellen Schaden von deiner Kaution abziehen, dieses Recht verspielt sie sich allerdings grade mit Ihrer Verweigerung der Versicherung gegenüber.

Also ja, wenn sie so weiter macht, tritt das von Dir genannte ein.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb525916-54
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Spielen wir das Ganze mal weiter...
Sie zieht das Geld einfach ab und meldet sich bei der Versicherung nicht.
Dann schickt sie mir eine Abrechnung (Fristgerecht) und da fehlen 600 Euro. Dann bleibt mir ja nur noch der Weg der Klage, weil ich ja im "Recht" bin.
Dann kann ich jetzt ja nur hoffen, dass sie noch zur Vernunft kommt.

Ich fühle mich jetzt auf jeden Fall nicht mehr so verunsichert und weiß, dass ich im Recht bin.
Vielen Dank an alle!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38461 Beiträge, 14007x hilfreich)

Du hast das System nicht ganz verstanden. Die Versicherung ist Dein Vertragspartner, nicht der Vertragspartner des Vermieters. Letzterer muss nur mit Dir kommunizieren, und das wars. Wenn die Vorstellungen von Dir und dem Vermieter klaffen, dann musst Du nach einem halben Jahr klagen, bitte stimme das mit der Versicherung ab, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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