Kaution zur Schlüsselüberg., trotz späterem Einzug

8. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
LMueller
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution zur Schlüsselüberg., trotz späterem Einzug

Wir wurden vom Makler gebeten, die Kaution bereits zur Schlüsselübergabe zu bezahlen, obwohl der Einzugs- und Mietbeginn zwei Wochen später ist.

Wir können früher in die Wohnung um einige Renovierungsarbeiten vorzunehmen.

Da jedoch Verdacht auf Schimmelbefall besteht (siehe Beitrag weiter unten), möchten wir ungern die Kaution bezahlen, wenn wir sie im schlimmsten Falle dann wieder erstreiten müssten.

Müssen wir die Kaution bereits vor Mietbeginn bezahlen (wir übernehmen die Nebenkostenvorauszahlung für den kompletten Monat, in dem wir nur kleinere Vorarbeiten unternehmen).

Wir möchten vor allem schnell in die Wohnung, um einen Sachverständigen hinzuzuziehen, der überprüfen kann, ob es sich um ein Schimmelproblem handelt.

Ich habe gehört, dass man die Kaution auch in drei Monatsraten splitten kann. Wie würde das dann aussehen?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thorsten D.
Status:
Student
(2193 Beiträge, 1380x hilfreich)

Die Ratenzahlung der Kaution ist in drei Monatsraten erlaubt, bzw. gesetzlich gestattet. Erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses laut Vertrag.

Ich frag mich aber warum ihr eine Wohnung anmietet wenn ihr den Verdacht habt es könnte Schimmel geben ?

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"Wer nicht bereit ist für sein Recht als Eigentümer einzutreten , sollte besser zur Miete wohnen"

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#2
 Von 
LMueller
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Verdacht bestand nicht bei der Erstbegehung und als wir den Vertrag unterzeichneten. Als wir drei Wochen später nochmals in die Wohnung gingen, um diese auszumessen (es ist keine Küche vorhanden), sind uns feuchte Stellen, die durch die frisch gestrichenen Wände und Decken drangen und ein modriger Geruch aufgefallen. Vermieter und Makler bestreiten ein Feuchtigkeitsproblem. Die Mieter der Wohnung darüber sagten, es hätte ein Schimmelproblem gegeben. Deswegen sind wir jetzt besorgt.

"Muss" der Makler uns also den Schlüssel übergeben, obwohl wir noch keine Kaution bezahlen? Das scheint mir auch sehr unrealistisch, v.a., weil der Makler darauf bestand.

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#3
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

Versucht das so schnell wie möglich zu beenden! Das wird eine Never-Ending-Story wenn ihr da einzieht und es tatsächlich Mängel hat. Zudem schadet ihr u. U. nachhaltig eurer Gesundheit, von euren Nerven gar nicht zu sprechen!

Evtl. könnt ich den Mietvertrag lösen, da ihr auf das Schimmelproblem nicht hingewiesen wurdet. Einfach mal entsprechend beraten lassen.



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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#4
 Von 
LMueller
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das ist ja genau das, was wir wollen. Deswegen wird sich ein Experte die Wohnung ansehen und ein Gutachten verfassen. Dafür müssen wir aber vorzeitig in die Wohnung. Und Bedingung dafür ist laut Makler: Bezahlen der Kaution.

Da wir bereits einmal zum Ausmessen der Wohnung den Schlüssel über das Wochenende bekommen hatten, möchte er uns nun nur den Schlüssel geben, wenn wir die Kaution bezahlen.

Das möchten wir aber nicht, weil wir Angst haben, dass der Experte ein Schimmelproblem entdeckt, damit der Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung ungültig wird uns wir uns dann um die Kaution streiten müssen - geschweige denn die Maklerprovision und die Nebenkostenvorauszahlung...

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#5
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
damit der Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung ungültig wird


Da habt Ihr ja große Pläne.



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#6
 Von 
LMueller
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Da habt Ihr ja große Pläne.


Schade, dass deine Aussage so ungenau ist, ich würde mich über Erfahrungen oder Tipps sehr freuen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Wieso ungenau ?

quote:
damit der Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung ungültig wird

Das ist kein Automatismus.

Das gerichtlich durchzuziehen, ist garnicht so einfach.



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#8
 Von 
LMueller
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das stimmt natürlich! Gibt es eine andere Idee oder Erfahrungen, wie wir handeln könnten, FALLS sich der Verdacht eines Schimmelbefalls bestätigt?

Wir bekommen ein Baby und möchten auf keinen Fall ein Gesundheitsrisiko für unser Kind (und uns) eingehen.

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#9
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Mit Feuchtigkeitsmesser (ca. 30 €) und Makler zusammen die Wohnung noch mal "abklopfen".
Der modrige Geruch ist auf Siphonaustrocknung zurückzuführen.



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#10
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Der modrige Geruch ist auf Siphonaustrocknung zurückzuführen.


Schon geil wie du so Ferndiagnosen durchführen kannst. :devil:

@LMueller: Nehmt Trapper nicht so sehr ernst. Ist hier eher der VM-Troll. :grins:

Lasst euch am besten anwaltlich beraten, damit ihr nicht vor vorneherein irgendwelche Fehler macht. Ihr könnt dem VM ja mal durch die Blume mitteilen, dass ihr für ihn die Hölle sein werdet, falls es doch zur Schimmelproblematik kommt. Er solle sich doch besser andere Mieter suchen mit denen er nicht so grosse Probleme bekommen würde. Vielleicht hilfts ja und der VM ist dann nicht mehr daran interessiert mit euch den Mietvertrag fortzuführen und stimmt einer Auflösung zu. Macht die Auflösung dann aber auf alle Fälle schriftlich!

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

-- Editiert am 08.03.2010 13:35

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#11
 Von 
LMueller
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber die Kaution ist dennoch vorab zu bezahlen?

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#12
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Kaution und Maklercourtage haben nichts mit deinem Einzug zu tun.
Allerdings wirst du ein Problem haben, den Schlüssel ohne Kaution, und noch dazu 2 Wochen früher zu erhalten.


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#13
 Von 
LMueller
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das dachte ich mir - wäre eine Vereinbarung denkbar, dass man nur das erste Drittel der Kaution bezahlt? Ich habe erfahren, dass man die Kaution auch Dritteln kann.

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#14
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Schon geil wie du so Ferndiagnosen durchführen kannst.


Ich bin halt schon länger im Business als Du.
Das heißt, moment mal, Du bist ja garnicht im Business.

quote:
@LMueller: Nehmt Trapper nicht so sehr ernst. Ist hier eher der VM-Troll.


Enduristi ist da eindeutig die bessere Adresse; vor allem, wenn man Kämpfe mit seinem Vermieter ausfechten will, die er sich nie getraut hat.



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#15
 Von 
guest-12330.04.2010 09:36:10
Status:
Schüler
(493 Beiträge, 85x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:
Das heißt, moment mal, Du bist ja garnicht im Business.


Nee, Gott sei Dank nicht mehr und darüber bin ich sehr froh. :grins: :cheers:

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"Achtung Mieter! Hier gibt es VM die bewusst falsche Infos an Mieter geben!"

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#17
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

(1)
Der Mieter hat keinen Anspruch, vor Mietbeginn in die Wohnung zu können. Will er trotzdem vorher den Schlüssel für die Mietwohnung bedarf es einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Vermieter. Ohne guten Willen des Vermieters gibt’s die nicht. Wenn’s dem Mieter so wichtig ist, wird er sich wohl auf die Wünsche des Vermieters / Maklers einlassen müssen.

(2)
Die Kautionszahlung ist bei Beginn des Mietverhältnisses fällig. Das ist am ersten Tag des Mietverhältnisses, nicht vorher und insbesondere nicht bei oder vor Vertragsschluss; § 551 Abs. 2 Satz 2 BGB

(3)
Die Kaution kann immer in drei gleichen Monatsbeträge geleistet werden (§ 551 Abs. 2 Satz 1 BGB ), wobei der erste Teilbetrag eben am ersten Tag des Mietverhältnisses fällig wird.

(4)
Von den Regelungen zu (2) und (3) kann zum Nachteil des Mieters nicht abgewichen werden; § 551 Abs. 4 BGB . Theoretisch kann der Mieter dem Vermieter schwören, sofort nach Unterschreiben des Mietvertrages die volle Kaution zu zahlen und nachher dann dem Vermieter unter Hinweis auf § 551 Abs. 4 BGB eine lange Nase machen, ohne dass sich der Vermieter dagegen rechtlich wehren kann; natürlich wird der Mieter dann aber auch nicht vorzeitig in die Wohnung können.


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