Kaution zurück fordern ?

27. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.05.2016 20:12:21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution zurück fordern ?

Hallo,

ich wollte zum 01.06.2016 eine Wohnung anmieten. Motiviert wie ich war habe ich dann am 27.04.2016 denn Mietvertrag den ich per E-Mail erhalten habe ausgedruckt und unterschrieben zurückgesendet, darüber hinaus drei Monatskaltmieten sofort überwiesen. Dies war vor genau einem Monat.

Ich musste dann ewig hinter her telefonieren bzw. E-Mails schreiben da ich absolut keine Nachricht erhielt (zB. ob der Mietvertrag eingegangen ist etc.). Mitte des Monats erreichte ich dann jemand der mir versprach alles fertig zu machen und mir den Mietvertrag zu zu zusenden… darauf warte ich immer noch. Ich habe also gar nichts in der Hand.

Nun habe ich so ein Gefühl das auch nächste Woche vor dem 01.6.2016 das ganze nichts mehr wird .. nun meine Frage:

Wie komme ich wieder an meine Kaution, bzw. welche Möglichkeiten habe ich ? Ich nehme an das beste wäre ein Brief mit einer Fristsetzung ? (Wie lange ?) und sollte darauf nicht reagiert werden nehme ich an wäre eine Anzeige wegen „Betrug" (ist das einer ?) sinnvoll ? Oder liege ich da komplett daneben ?

Habe so etwas Unnötiges noch nie erlebt und bin daher etwas überfordert …

Viele Grüße & schönes Wochenende

-- Editier von exxistenz am 27.05.2016 09:37

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Wie ist das Procedere denn besprochen in der Mail? Wie soll die Wohnung übergeben werden und von wem? Wenn der Mietvertrag erst ab dem 01.06. läuft, dann hat der VM (leider) ja noch Zeit, und da er die Kaution schon hat, strengt er sich nicht besonders an.

Is es eine HV oider wude privat vermietet?

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Es gibt immer wieder Betrüger, die Wohnungen vermieten, welche ihnen gar nicht gehören und sich dann über die ergaunerte Kaution freuen. Ob das hier der Fall ist, kann man natürlich nicht aus der Ferne nicht beurteilen. Letztlich bleibt jetzt auch nicht mehr viel anderes übrig als zu schauen, ob am 1.6.eine Wohnungsübergabe erfolgt. Wenn nicht und wenn es dafür nicht wirklich gute, nachvollziehbare Gründe gibt, dann sollte der nächste Weg zur Polizei führen.

Für die Zukunft: Überweise niemals nie eine Kaution, bis du den Mietvertrag in der Hand hast. Und selbst dann ist es am einfachsten, die Kaution in bar mit zur Übergabe mitzubringen und dort gegen Quittung zu überreichen. Damit kann man einigen Betrügern schonmal aus dem Weg gehen.

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#3
 Von 
guest-12328.05.2016 20:12:21
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wie ist das Procedere denn besprochen in der Mail? Wie soll die Wohnung übergeben werden und von wem? Wenn der Mietvertrag erst ab dem 01.06. läuft, dann hat der VM (leider) ja noch Zeit, und da er die Kaution schon hat, strengt er sich nicht besonders an.
Is es eine HV oider wude privat vermietet?


Nun es sollte sich jemand bei mir Melden, und der Mietvertrag eigentlich längst bei mir sein. Ich denke wirklich die machen das auf den letzten Drücker .. ist eigentlich eine bekannte und seriöse GmbH, da mache ich mir keine Sorgen. Den Geldeingang habe ich ebenfalls Schriftlich in der Email mit entsprechender Signatur bestätigt bekommen, die melden sich halt nur einfach nicht :o) .. vllt. bin ich einfach zu ungeduldig ? :)

Nur für den fall der fälle, war mein oben beschriebenes vorgehen (schriftliche Fristsetzung) denn richtig ? Und wenn ja wie lange müsste die denn sein und wie formuliert ?

Viele Grüße

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#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Klar kannst du deine Kaution zurück fordern. Die war ja noch gar nicht fällig.
Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder war das doch von Anfang an Betrug - dann siehst du sie eh nicht wieder.
Oder die Firma ist so, wie du vermutest. Dann hast du das Mietverhältnis gleich von Anfang an vergiftet.

Anders gesagt: was erhoffst du dir mit deiner Forderung?

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat:
... ist eigentlich eine bekannte und seriöse GmbH


Na dann, ich hoffe für dich auf ein angenehmes Vertragsverhältnis. Viel Erfolg.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Ich nehme an, das man keinen Zugangsnachweis für den Vertrag hat und auch kein vom Vermieter unterschriebenes Exemplar?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von exxistenz):
Mitte des Monats erreichte ich dann jemand der mir versprach alles fertig zu machen und mir den Mietvertrag zu zu zusenden… darauf warte ich immer noch.


Wie wärs denn mal mit freundlich nachfragen? Kann doch sein, dass der "jemand" aus Dir nicht bekannten Gründen im Moment überlastet oder selbst krank ist.

Manchmal ist es hilfreich mit seinen Vertragspartnern zu sprechen.

Berry

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