Kaution zurückverlangen!

19. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Steinibear
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution zurückverlangen!

Guten Abend

Folgende Frage möchte ich stellen....

Vor ca.2 Jahren bin ich mit Mietschulden aus einer Wohnung ausgezogen.
Als Kaution wollte die Vermieterin ein Sparbuch mit 2 Monatsmieten.
Seit meinem Auszug hatt meine Vermieterin weder ein Gerichtliche Mahnung noch sonst Irgendwelche schritte gegen mich unternommen.
Ab wann kann ich von Ihr das Sparbuch zurückverlangen? Sie hatt doch nicht auf ewig das recht mein Sparbuch zu behalten auch wenn sie ein Pfandrecht hatt irgendwann verfällt doch soetwas mal oder?
Bevor jetzt Blöde Sprüche kommen von wegen Mietnormade oder so ein Schwachsinn muss ich erwähnen das mein Auszug Haftbedingt war und nicht beabsichtigt!
Also bitte nur ernste Antworten bitte!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.02.2011 11:37:16
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Savage650
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 77x hilfreich)

Deine ehemalige VMin wird die Kaution zur Deckung deiner Mietschulden genommen haben. Was ihr gutes Recht war.

eLSe

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"...nur dumm Geschwätz..."

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#3
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 358x hilfreich)

quote:
muss ich erwähnen das mein Auszug Haftbedingt war und nicht beabsichtigt!

Und ?



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#4
 Von 
guest-12320.02.2011 11:45:01
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
guest-12320.02.2011 11:45:01
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 367x hilfreich)

quote:
Im Gefängnis sind die Verdienstmöglichkeiten nicht so gut.
Es war ja die freie Entscheidung des TE Straftaten zu begehen, die den Rechtsstaat veranlassten, den TE für einen begrenzten Zeitraum in seine Obhut zu nehmen. Im übrigen auf unser aller Steuerzahlerkosten!

Natürlich entspricht es den Grundsätzen unseres Rechtsstaates, dass man trotzdem für seine finanziellen Verbindlichkeiten gerade sehen muss. Wenn der TE dem Vermieter die ausstehenden Mieten zzgl. Zinsen sowie weiterer ev. angefallener Kosten bezahlt wird dieser sicher gerne das Sparbuch zurückgeben.

quote:
Bevor jetzt Blöde Sprüche kommen von wegen Mietnormade oder so ein Schwachsinn muss ich erwähnen das mein Auszug Haftbedingt war und nicht beabsichtigt!

Erzählst Du uns die taurige Geschichte?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12320.02.2011 11:45:01
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Steinibear
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also bisher nur blödes Geschwätz ich wusste es genau das es hier keine fachgerechte beratung gibt sondern nur dumme antworten wie diese ">


Genau, dein Anspruch verfällt nach 3 Jahren, lt. § 195 BGB !
Warum hast du in der Haft denn nicht Deutsch gelernt? "

Solch dumme antworten kannste dir schenken entweder bekomme ich hier eine Anständige antwort oder ihr lasst es einfach runterziehen kann ich mich alleine die frage war wie lange hatt die vermieterin ein anspruch auf mein sparbuch ohne gerichtliche entscheidung punkt ?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41026x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>wie lange hatt die vermieterin ein anspruch auf mein sparbuch ohne gerichtliche entscheidung punkt <hr size=1 noshade>

Solange bis du deine Schulden (Miete, Nebenkosten, Renovierung etc.) bei ihr bezahlt hast.
Siehe auch § 273 BGB und § 320 BGB .

Da besteht durchaus auch die Möglichkeit, das das Sparbuch zur Tilgung genutzt wurde.

Sind keine Verbindlichkeiten mehr offen fordert man mit Zutstellnachweise die Auszahlung des Kautionsbetrages.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#11
 Von 
guest-12320.02.2011 11:45:01
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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