Kaution zuständigkeit bei Vermieterwechsel

21. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
taunushexe
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaution zuständigkeit bei Vermieterwechsel

Ich habe vor 1 1/2 Jahren meine Mietwohnung gekündigt.
Während der Mietlaufzeit gab es ein Vermieterwechsel wegen Insolvenz der Vermieters.
Nun ist die Kaution noch offen (bei der bank hinterlegtes Sparbuch)
Die Bank weigert sich natürlich ohne Freigabe das konto auszuzahlen.
Der neue Vermieter hat sich auf meine Anfrage über die Kaution nicht geäussert - nur die Heizkosten wurden berechnet und auch gezahlt.
Wer ist denn nun zuständig für die Kaution alter oder neuer Vermieter ?
Wann genau ist der Stichtag mit der gesetzesänderung das Kaution an neuen Vermieter übertragen wird ?

Bei alten vermieter lasse ich die forderung verjähren bei insolvenz ist da eh nix zu holen.

-- Editier von taunushexe am 21.09.2015 13:43

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)
Signatur:

Gruss Fulgora
Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu der o.G. Sache

1x Hilfreiche Antwort

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