Hallo zusammen!
Ich habe folgende Situation:
Via Makler habe ich eine Wohnung gefunden. Nach dem Besichtigungstermin wurde ein Treffen mit dem Makler vereinbart, und es erfolgte eine Kautionsanzahlung (nicht die Provision!) meinerseits an den Makler.
Es wurde ebenfalls ein Termin vereinbart, an dem der Mietvertrag unterschreiben werden sollte.
Noch vor dem Termin möchte ich aussteigen. Was habe ich zu befürchten?
Noch mal kurz: der mietvertrag ist noch nicht unterschrieben. Ein drittel der Kaution ist bereits bezahlt. Kontakt mit dem Vermieter fand noch nicht statt.
Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
MfG
Zoja
Kautionanzahlung vor dem Mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Hallo
normalerweise ist die Kaution erst an Tag des Einzuges fällig.
Wenn Sie jetzt bereits vorher einen Teil überwiesen haben, können sie ihn zurückfordern.
MfG
--- editiert vom Admin
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Danke für die Antworten.
@hanibal2102 - Ist die Maklercourtage nicht erst beim Abschliessen des Mietvertrags fällig?
Danke!
In der Regel bekommt der Makler erst seine Courtage, wenn der MV abgeschossen ist.
Der Makler weigert sich die Anzahlung zurückzuzahlen. Er sieht die Kautionsanzahlung als verbindliche Zusage zum Mietvertrag. Aber der Mietvertrag wurde nicht unterschrieben.
Die Maklerprovision ist erst dann fällig, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist.
Genauso ist es bei der Kaution. Erst, wenn ein Mietvertrag zustande kommt duch VM und Mieter ist die Kaution fällig (wobei auch in 3 gleichen Beträgen bezahlt werden kann).
Außerdem: Mit welchem Recht kassiert der Makler die Kaution? Damit hat er nichts zu tun.
@dinsche
--In der Regel bekommt der Makler erst seine Courtage, wenn der MV abgeschossen ist.---
Nicht in der Regel...
Der Makler bekommt nur dann Prov., wenn der Mietvertrag unterschrieben ist.
Die Frage, die sich hier stellt, ist doch wohl, ob durch die Anzahlung bereits ein Mietvertrag zustande gekommen ist.
Die Frage kann man aber nur bei Kenntnis der Gesamtumstände beantworten.
Sollte man jedoch zum Ergebnis kommen, dass ein mündlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde, dann müsste der Fragesteller jetzt kündigen mit einer Frist von 3 Monaten. Die Maklercourtage wäre dann auch fällig.
Es wäre daher wichtig zu wissen, warum genau eine Kautionsanzahlung erfolgt ist und was in dem Zusammenhang vereinbart wurde.
Selbst wenn man den wahrscheinlicheren Fall annimmt, dass kein Mietvertrag zsutande gekommen ist, kann sich der Fragesteller Schadenersatzpflichtig gemacht haben.
Aufgrund der Kautionszahlung durfte der Vermieter m.E. darauf vertrauen, dass ein Mietvertrag unterschrieben wird. Wenn durch dieses Vertrauen Kosten entstanden sind, dann kann der Vermieter diese geltend machen. Der Makler hätte jedoch keine Ansprüche.
--- editiert vom Admin
@hh
Wie kann es sich um einen mündlichen Mietvertrag handeln, wenn es keinen Kontakt mit dem Vermieter gegeben hat? Mietverträge(ob mündlich oder schriftlich)können doch nur mit dem Vermieter geschlossen werden. Oder? Oder hat der Immobilienmakler auch eine Berechtigung dazu? Wenn ja, dann sollte man wahrscheinlich als potenzieller Mieter darüber ausdrücklich informiert werden. Denn normalerweise gibt es eine deutliche Rollenverteilung: Makler und Vermieter haben unterschiedliche Aufgaben und Kompetenzen.
Würde mich freuen weitere Meldungen und Meinungen zu dem Thema zu hören.
Vorab danke ich allen Teilnehmern!
Mfg
Deine Argumentation ist ja im Prinzip richtig, aber warum hast Du dann eine Kautionsanzahlung geleistet? Das macht mit der gleichen Begründung überhaupt keinen Sinn.
Das war die Bedienung, die Makler gestellt hat. Er bestimmte den Ablauf.
--- editiert vom Admin
@ Blockwart
Ja... Ich weiß, es soll "Bedingung" heißen. Bin wohl sehr aufgeregt wegen der Geschichte ;-)))
Und jetzt?
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