Ich frage für einen Bekannten. Er wohnte knapp 1 Jahr in einer Wohnung. Gab die Kündigung. Übergabe fand statt. Alles abgehakt. Jetzt will er seine Kaution zurück und hat Probleme. Die Wohnung war von einem Privatvermieter. Die Kaution wurde damals beim Hausmeister bezahlt, der es an die Verwaltung weiter geben würde. Quittung vorhanden. Vom Vermieter kam nie ein Schreiben im Sinne von *man hätte die Kaution nicht gezahlt* oder so. Ich fand das damals schon verdächtig dumm, aber wer nicht hören will....
Nun ja, diese Verwaltung findet er nicht. Der Hausmeisterservice existiert und die Adresse vom Vermieter haben wir auch. Der HM wurde telefonisch erreicht, aber es zeigt sich deutlich, das er nur Zeit schinden will. Da er ständig neue Ausreden hat, warum die Kaution noch nicht ausgezahlt werden kann.
Wie kann er weiter vorgehen? An den Vermieter wenden oder dem Hausmeister gleich mit nem Anwalt drohen?
Kautionrückzahlung - wie vorgehen in diesem Fall?
5. Mai 2019
Thema abonnieren
Frage vom 5. Mai 2019 | 09:42
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionrückzahlung - wie vorgehen in diesem Fall?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Mai 2019 | 09:45
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
wie wurde denn vereinbart, dass dem Hausmeister die Kaution zu zahlen ist?
#2
Antwort vom 5. Mai 2019 | 10:39
Von
Status: Unbeschreiblich (47618 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Gab die Kündigung.
Wer hat denn gekündigt? Der Vermieter? Wenn ja, warum?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 5. Mai 2019 | 10:46
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Zitat:Gab die Kündigung.
Wer hat denn gekündigt? Der Vermieter? Wenn ja, warum?
Nein er, da er eine neue fand.
#4
Antwort vom 5. Mai 2019 | 11:09
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3205x hilfreich)
Nochmals ...
Zitatwie wurde denn vereinbart, dass dem Hausmeister die Kaution zu zahlen ist? :
Wird vom VM die Zahlung der Kaution denn bestritten?
#5
Antwort vom 5. Mai 2019 | 15:57
Von
Status: Unbeschreiblich (120114 Beiträge, 39831x hilfreich)
Zitatwie wurde denn vereinbart, dass dem Hausmeister die Kaution zu zahlen ist? :
Das wäre in der Tat nicht ganz unwichtig.
Im übrigen kann der Vermieter die Kaution bis zu 6 Monate nach Auszug einbehalten, wenn Nachzahlungen aus den Nebenkosten anstehen angemessene Beträge sogar noch länger.
#6
Antwort vom 9. Mai 2019 | 14:58
Von
Status: Beginner (88 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatwie wurde denn vereinbart, dass dem Hausmeister die Kaution zu zahlen ist? :
Soweit mir bekannt ist, war das folgendermaßen:
Der Vermieter (Privat) hat sich nie direkt um die Wohnung gekümmert. Alles lief immer über den Hausmeisterservice und die sogenannte Verwaltung. Bei der Übergabe sprach der Hausmeister die Kaution an. Diese wurde dann direkt an ihn überwiesen. Samt Quittung und Unterschrift/Stempel von seinem Hausmeisterservice. Vom Vermieter direkt kam NIE eine weitere Forderung zwecks Kaution. Auch nicht von der Verwaltung.
Und jetzt?
Schon
267.924
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
35 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
15 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten