Kautionrückzahlung - wie vorgehen in diesem Fall?

5. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionrückzahlung - wie vorgehen in diesem Fall?

Ich frage für einen Bekannten. Er wohnte knapp 1 Jahr in einer Wohnung. Gab die Kündigung. Übergabe fand statt. Alles abgehakt. Jetzt will er seine Kaution zurück und hat Probleme. Die Wohnung war von einem Privatvermieter. Die Kaution wurde damals beim Hausmeister bezahlt, der es an die Verwaltung weiter geben würde. Quittung vorhanden. Vom Vermieter kam nie ein Schreiben im Sinne von *man hätte die Kaution nicht gezahlt* oder so. Ich fand das damals schon verdächtig dumm, aber wer nicht hören will....

Nun ja, diese Verwaltung findet er nicht. Der Hausmeisterservice existiert und die Adresse vom Vermieter haben wir auch. Der HM wurde telefonisch erreicht, aber es zeigt sich deutlich, das er nur Zeit schinden will. Da er ständig neue Ausreden hat, warum die Kaution noch nicht ausgezahlt werden kann.
Wie kann er weiter vorgehen? An den Vermieter wenden oder dem Hausmeister gleich mit nem Anwalt drohen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

wie wurde denn vereinbart, dass dem Hausmeister die Kaution zu zahlen ist?

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Gab die Kündigung.


Wer hat denn gekündigt? Der Vermieter? Wenn ja, warum?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
Gab die Kündigung.


Wer hat denn gekündigt? Der Vermieter? Wenn ja, warum?


Nein er, da er eine neue fand.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nochmals ...

Zitat (von AltesHaus):
wie wurde denn vereinbart, dass dem Hausmeister die Kaution zu zahlen ist?


Wird vom VM die Zahlung der Kaution denn bestritten?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
wie wurde denn vereinbart, dass dem Hausmeister die Kaution zu zahlen ist?

Das wäre in der Tat nicht ganz unwichtig.



Im übrigen kann der Vermieter die Kaution bis zu 6 Monate nach Auszug einbehalten, wenn Nachzahlungen aus den Nebenkosten anstehen angemessene Beträge sogar noch länger.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.05.2022 14:50:32
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
wie wurde denn vereinbart, dass dem Hausmeister die Kaution zu zahlen ist?


Soweit mir bekannt ist, war das folgendermaßen:
Der Vermieter (Privat) hat sich nie direkt um die Wohnung gekümmert. Alles lief immer über den Hausmeisterservice und die sogenannte Verwaltung. Bei der Übergabe sprach der Hausmeister die Kaution an. Diese wurde dann direkt an ihn überwiesen. Samt Quittung und Unterschrift/Stempel von seinem Hausmeisterservice. Vom Vermieter direkt kam NIE eine weitere Forderung zwecks Kaution. Auch nicht von der Verwaltung.

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