Hallo,
vor 5 Jahren bin ich in meine nun ehemalige Wohnung eingezogen. In dieser Wohnung gab es keinen Boden und die dei Steckdosen waren vergilbt. So hatte ich sie im Verlauf der Jahre gewechselt. Ich habe ein technisches Abitur gemacht und in einem halbjährigen Elektronikpraktikum gelernt wie ein gesamtes Haus verdrahtes werden kann. In 3 Monaten habe ich mein Studium mit den Schwerpunkt auf Elektrotechnik und Informatik beendet. Bei der Wohnungübergabe beschwerte sich die Vermieterin, dass 2 Steckdosen krumm seien und dass eine Türe zu hoch sei, wonach ich mit den Nachmietern vereinbarte, dass ich die Mängel beseitigen werde. An einem vereinbarten Termin habe ich auf ausdrücklichen Wunsch zusammen mit Hilfe von den Nachmietern die Türe abgesägt, wobei ich ja nicht negatives vermutete, und liesen mich nicht die Steckdosen richten, da sie das lieber selber machen wollten. Nun habe ich eine Rechnung von 377 € erhalten, da laut Auftrag des Vermieters alle Steckdosen in der 52,5 m² Wohnung gewechselt wurden. Ist das nun rechtens? Der Verieter meinte, ich darf diese Steckdosen nicht wechseln und bei der Kontrolle durch die Elektroniker seien ihnen Kabel entgegengesprungen - was ich doch in den letzen 5 Jahren gemerkt hätte? Wackelkontakt etc. Zudem sollen die Steckdosen veraltete Sicherheitsmerkmale gehabt haben, jedoch sind sie lediglich ein paar Jahre alt, die Steckdosen die vorher in der Wohnung waren sahen nich so aus, als sie vom Vormieter gewechselt wurden, der hier 30 Jahre gewohnt hatte.
Über Hilfe und Ratschläge würde ich mich freuen.
Gruß
Max
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-- Editiert iniing am 08.12.2012 15:11
Kautionsabrechnung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Sie brauchen nichts zu zahlen.
Der Vermieter hätte Sie mit Fristsetzung auffordern müssen,
die Mängel zu beseitigen, mit der Androhung die Arbeiten sonst
selbst zu beauftragen, und Sie, dem Mieter mit den Kosten zu belasten.Ihr Vertragspartner ist der Vermieter, und nicht der Nachmieter.
Er darf auch nichts mit der Kaution verrechnen. Dazu müßten Sie erst einmal gerichtlich zur Zahlung verurteilt
werden. Mein Tip: Einen Teil der Kaution darf der Vermieter bis zur Erstellung der Nebenkostenabrechnung
einbehalten. Ich würde 6 Monate die Füße still halten,
danach sind die Forderungen nach Schönheitsreparaturen
u.s.w. verjährt, nicht aber Ihr Anspruch auf Rückzahlung der Kaution.
-- Editiert xxsirodxx am 08.12.2012 15:25
ok, und was mache ich dann nach diesen 6 Monaten?
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Schreibt er doch:
quote:
Ich würde 6 Monate die Füße still halten,
danach sind die Forderungen nach Schönheitsreparaturen
u.s.w. verjährt, nicht aber Ihr Anspruch auf Rückzahlung der Kauti
Das heißt, nichts machen und 6 Monate auf die Verjährung warten.Danach die Kaution zurückfordern.
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-- Editiert Calia am 08.12.2012 22:11
Das habe ich gelesen und gefragt, was nach diesen 6 Monaten zu tun ist. Wie komme ich dann an die Kaution?
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Ihn auffordern, diese zurückzuzahlen. Wenn er es nicht tut, auf dem Klagewege.(Mahnbescheid)
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Der Vermieter will sich sanieren ; richtig ist wohl zwar
==> dass solche Steckdosen, ca. aus Gruenden des VersicherungsSchutzes, vom Elektriker (der in der HandwerksRolle eingetragen ist) zu verlegen sind ... (oder von seinem minderjaehrigen Lehrling) ...
===> und daher der Vermieter mit halbem Recht bemaengelt, dass er sich nicht auf Ihre Kuenste verlassen kann ...
==> .. aber wenn zuvor die Steckdosen vergilbt waren und nur alten Anforderungen entsprachen waere die Erneuerung sowieso faellig geworden ... ...
Wer jetzt aber was/wieviel zahlen muss ... ... ?
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Es soll alte Schraubklemmen enthalten haben, die nicht mehr Zeitgemäß seien, jedoch ist das ja merkwürdig, da alle erneuert wurden?????? ca. 200€ für ca. 10 Steckdosen Einkaufspreis, das ist auch ein Punkt was mich ärgert. Ich saniere die Wohnung für den Vermieter und das Elektrounternehmen verdient auch noch gut daran. Ich studiere noch und mir fehlt gerade das Geld. Frohe Weihnachten. Jedoch erscheint mir das auch so, dass ich die Steckdosen nicht einbauen darf, sondern nur sein "minderjähriger Lehrling", was auch in gewissen Maße sinnvoll sein mag. Mir erscheint es nicht so, als ob ich hier Recht bekommen werde, obwohl ich aus diesem Grund mit dem Vermieter vereinbarte, dass ich die Steckdosen mit einem Freund ausbessern werde, der Elektriker ist. Aber die Wohnung ist ja in einem sehr schlechten Zustand und so kann das Unternehmen sicher Geld sparen - übrigens ist es, wenn ich mich nicht irre ein städtisches Unternehmen.
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