Hallo,
ich hoffe, dass meine Frage hier beantwortet werden kann.
Ich hatte eine Wohung Untervermietet und im Untermietvertrag eine Kaution über 300 € festgesetzt. Der Mieter hat aber die letzte Monatsmiete ca. 150 € nicht bezahlt und die Wohnung in einem sehr schlechten Zustand hinterlassen.
Ich habe die Kaution einbehalten. Nun sind allerdings 7 Monate vergangen und ich habe per Anwalt die Aufforderung bekommen eine Kautionsabrechnung zu übermittel.
Frage 1)
Muss ich dem folge leisten (also Kaution minus ausstehende Miete und Renovierungskosten) oder verstehe ich es richtig, dass die Kautionsabrechnung erst nach Erfüllung aller Mietansprüche fällig ist (auch wenn 6 Monate vergangen sind)
Frage 2) Unter welchen Umständen muss ich nachher den Anwalt meines ehemaligen Mieters bezahlen?
Vielen Dank
Peter
Kautionsabrechnung trotz ausstehender Miete.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Hi Peter,
was ist denn mit den Nebenkosten ?
--- editiert vom Admin
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Hi Peter,
deswegen hat sich Dein Mitbewohner ja auch erst jetzt gemeldet.
Anwaltskosten mußt Du nur übernehmen, wenn Du in Verzug warst.
Danke für die bisherigen Antworten.
a) Was bedeutet Verzug genau? Bin ich im Verzug, wenn das Ende des Mietverhältnisses 7 Monate her ist.
b) Im Internet habe ich gelesen, dass ich ausstehende Miete nicht von der Kaution abziehen muss, sondern separat einfordern kann. Ergiebt sich hieraus dann irgendwie eine Rechtfertigung für den Verzug.
c) Bezüglich "nach 6 Monate, kannst Du Schadenansprüche nicht mehr geltend machen.":
Mein Ex Mitbewohner ist für ein Semester nach Russland und war da nicht telefonisch erreichbar. Ich habe ihm per Email mitgeteilt, dass ich die Kaution behalten werde, da die Wohnung sehr verkommen war und ich viel tun musste. Im weiteren Emailverkehr haben wir uns darauf geeinigt, da er kein Telefon hat, nach seiner Rückkehr den genauen Betrag auszuhandeln. Nun ist er zurück und hat sich direkt per Anwalt gemeldet.
d) Nein, Nebenkosten sind nur noch für den letzten Monat, in dem keine Miete gezahlt wurde offen)
Im weiteren Emailverkehr haben wir uns darauf geeinigt, da er kein Telefon hat, nach seiner Rückkehr den genauen Betrag auszuhandeln
Dann teile dem RA das genauso mit und füge Dein 'Eröffnungsangebot'für das 'Aushandeln' bei.
danke, dass ihr mir weiterhelft.
Wäre es aber nicht besser direkt nachzugeben. Was nützt es mir, wenn ich 100 € raushandele und dann 150 € Anwaltskosten zu zahlen habe. Oder muss ich für die ohnehin schon bezahlen (Für den Abrechnungsauforderungs-Schrieb)
Und noch mal zu meinem letzten Posting: Bin ich bereits im Verzug (aufgrund der Zeitüberschreitung) oder muss der erst angemahnt werden?
Vielen Dank
--- editiert vom Admin
Genau, solange ihr noch in Verhandlungen seit, bist Du nicht im Verzug.
Wenn Dein Mitbewohner sich für diese Abrechnungsverhandlungen von einem RA vertreten läßt, geschieht das auf seine Kosten.
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