Kautionsabrechnung ungerecht

12. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
juanmariacg
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionsabrechnung ungerecht

Hallo an alle,

wir sind vor 6 Monaten umgezogen und jetzt ist die Kautionsabrechnung eingegangen. Da steht folgende Reparaturkosten:

1.011€ - Gartenarbeiten
214 € - Laminat Reparaturen
638 € - Herd Reparatur

Das finden wir sehr ungerecht!: das Garten war viel schlechter wenn ich rein gegangen sind und ein altes Herd von IKEA , 638€!

Weiß jemand was wäre das nächste Schritte?

Dankeschön und schönen Tag noch!

Viele Grüße,

Juan Campos

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 89x hilfreich)

Was hat es denn mit dem Garten auf sich? Wieso steht der da drauf? War für die Wohnung die Nutzung des Gartens vorgesehen?

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#2
 Von 
juanmariacg
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Garten gehört 100% nur zum unsere damaliges Wohnung

Danke

Juan Campos

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Akkarin
Status:
Student
(2464 Beiträge, 639x hilfreich)

Das erste wäre sich Belegkopien der Rechnungen geben zu lassen, aus dem ersichtlich ist was genau gemacht wurden. Und dann guckt man, was davon hätte tun müssen und ob die Forderung korrekt entstanden ist.

Signatur:

If you are going through hell, keep going. - Winston C.

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#4
 Von 
Ratsuchender_2021
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 23x hilfreich)

Wann seid ihr genau ausgezogen und wann kam die Abrechnung...?

Vielleicht sind die Forderungen verjährt...§ 548 BGB ...

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#5
 Von 
juanmariacg
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind um 01.10.2018 umgezogen und die Abrechnung diese Woche bekommen..

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32293 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von juanmariacg):
Die Garten gehört 100% nur zum unsere damaliges Wohnung
Der Garten gehörte zu eurer Wohnung. O.K. Aber was steht im alten Mietvertrag? Was solltest ihr mit dem Garten machen?
Zitat (von juanmariacg):
638 € - Herd Reparatur... ein altes Herd von IKEA , 638€!

Dort steht Reparatur.
Wie lange habt ihr in der Wohnung gewohnt? War der Ikea-Herd drin und schon gebraucht/ schon alt?

Wie viel habt ihr damals für die Kaution gegeben?
Ist jetzt bei der Abrechnung auch was von Nebenkosten/Betriebskosten dabei?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dort steht Reparatur.
Wie lange habt ihr in der Wohnung gewohnt? War der Ikea-Herd drin und schon gebraucht/ schon alt?


War er überhaupt kaputt und wenn ja, warum und was......

Was ist am Laminat kaputt und habt ihr das kaputt gemacht?

Und vielleicht nicht unwichtige Frage, gibt es ein Übergabeprotokoll für den Einzug und den Auszug und falls ja, was steht darin?

-- Editiert von spatenklopper am 12.03.2019 15:51

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#8
 Von 
juanmariacg
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Garten gehörte zu eurer Wohnung. O.K. Aber was steht im alten Mietvertrag? Was solltest ihr mit dem Garten machen?


Ich habe den Vertrag nicht mit mir jetzt, ich werde später genau angucken.

Zitat (von Anami):
Dort steht Reparatur.
Wie lange habt ihr in der Wohnung gewohnt? War der Ikea-Herd drin und schon gebraucht/ schon alt?
Wie viel habt ihr damals für die Kaution gegeben?
Ist jetzt bei der Abrechnung auch was von Nebenkosten/Betriebskosten dabei?


Wir haben für 3 Jahren dort gewohnt und der Herd war schon drin, vielleicht ein Paar Jahre alt.
Wir haben 3.450 € für die Kaution bezahlt

Die Abrechnung von Nebenkosten liegt bei uns schon.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
juanmariacg
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
War er überhaupt kaputt und wenn ja, warum und was......

Was ist am Laminat kaputt und habt ihr das kaputt gemacht?

Und vielleicht nicht unwichtige Frage, gibt es ein Übergabeprotokoll für den Einzug und den Auszug und falls ja, was steht darin?


Es war nue ein Paar Beulen im Rahmen des Herd und einige Kratzen.

Das Laminat hat nur ein Paar Kerben / Kratzen.

Die Übergabeprotokoll habe ich gerade gefördert.

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#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4212x hilfreich)

Zitat (von juanmariacg):
Die Übergabeprotokoll habe ich gerade geföordert.


Das fordert man nicht, das hat man normalerweise bereits bekommen, denn es wird bei der Wohnungsübergabe erstellt und jeder Partei (Mieter und Vermieter) haben ein Exemplar davon.
Also haben Sie sowas?

In ein jetzt angefordertes, kann der Vermieter überspitzt gesagt auch reinschreiben, dass Sie die Bandewanne sowie alle Fenster und Türen ausgebaut und weggeworfen haben.....
Es wäre NICHTS wert.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
juanmariacg
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das fordert man nicht, das hat man normalerweise bereits bekommen, denn es wird bei der Wohnungsübergabe erstellt und jeder Partei (Mieter und Vermieter) haben ein Exemplar davon.
Also haben Sie sowas?


Nein

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Mal abgesehen davon, dass Sie die Belegkopien einfordern sollten wäre es durchaus möglich, dass die Forderung des VM verjährt ist. Dies hängt jedoch davon ab, wie SIe beim Auszug verblieben sind.

Was sagte der MV denn über die Gartenarbeiten aus, oder haben Sie die Grünfläche betoniert?

Wenn eine Küche mitvermietet war, dann gehören Gebrauchsspuren schlicht dazu, warum nun das Gerät ausgetauscht werden muss ist mir schleierhaft, im Zweifel müsste da dann auch ein Verrechnung von neu für alt ;) geschehen, wenn über diese Rechnung dem Mieter aufgedrückt werden kann. Was sagt der MV denn so über die Einbauküche?

214 EUR Laminat ... bei Dellen und Beulen ... da würde ich nicht meckern.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Es war nue ein Paar Beulen im Rahmen des Herd und einige Kratzen.

Das Laminat hat nur ein Paar Kerben / Kratzen.


Und die Beulen, Kerben und Kratzer habt Ihr verursacht?

Um was für einen Herd hat es sich gehandelt, dass die Reparatur 634€ gekostet hat.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
juanmariacg
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und die Beulen, Kerben und Kratzer habt Ihr verursacht?


Ja, einige schon

Zitat (von hh):
Um was für einen Herd hat es sich gehandelt, dass die Reparatur 634€ gekostet hat.


Habe ich keine Ahnung, habe ich schriftlich schon gefragt.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
... wäre es durchaus möglich, dass die Forderung des VM verjährt ist.


Da stellt sich allerdings die Frage, welche Rechtsfolgen eine Verjährung für den hier in Rede stehenden Sachverhalt haben könnte.

Aufrechnung ist auch nach Verjährungseintritt möglich.


0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von RMHV):
Aufrechnung ist auch nach Verjährungseintritt möglich.


... aber auch nur, wenn der VM innerhalb der 6 Monatsfrist das erste Mal nachweisbar den Mangel dem Mieter mitgeteilt und ihm eine Nachbesserungsfrist gegeben hat.

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