Kautionsansprüche

5. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)
Kautionsansprüche


Ich habe da mal eine theoretsiche aber jedoch sehr wichtige Frage.Die mich im Augenblick leicht ins Grübeln bringt hab da auch nichts zu im netz gefunden.

Die Kaution kann bis zu 6 Monate einbehalten werden,je nach einzelfall.

In wie weit kann ein Vermieter noch rechtliche Ansprüche aus dem Mietverhältniss herleiten nach Ablauf dieser 6 Monatsfrist ? ( zb. unbestrittene Gegenansprüche oder ein Rückbehaltungsrecht zwecks NK oder so ).
Muss er diese Ansprüche nicht innerhalb dieser Zeit dem Mieter mitteilen ?



Was habt ihr dazu für eine Meinung ?



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4 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Durchstarterin
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 10x hilfreich)

heißt also klartext mieter muss trotzdem abmahnen und abwarten was da kommt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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