Ich habe da mal eine theoretsiche aber jedoch sehr wichtige Frage.Die mich im Augenblick leicht ins Grübeln bringt hab da auch nichts zu im netz gefunden.
Die Kaution kann bis zu 6 Monate einbehalten werden,je nach einzelfall.
In wie weit kann ein Vermieter noch rechtliche Ansprüche aus dem Mietverhältniss herleiten nach Ablauf dieser 6 Monatsfrist ? ( zb. unbestrittene Gegenansprüche oder ein Rückbehaltungsrecht zwecks NK oder so ).
Muss er diese Ansprüche nicht innerhalb dieser Zeit dem Mieter mitteilen ?
Was habt ihr dazu für eine Meinung ?
Kautionsansprüche
5. März 2009
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Frage vom 5. März 2009 | 18:21
Von
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Kautionsansprüche
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#1
Antwort vom 5. März 2009 | 18:44
Von
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#2
Antwort vom 5. März 2009 | 18:46
Von
Status: Beginner (106 Beiträge, 10x hilfreich)
heißt also klartext mieter muss trotzdem abmahnen und abwarten was da kommt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 5. März 2009 | 19:46
Von
Status: Bachelor (3432 Beiträge, 2536x hilfreich)
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#4
Antwort vom 5. März 2009 | 20:55
Von
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