Kautionskonto - ist ein einfaches Sparbuch getrennt vom Vermögen des Vermieters?

19. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
onlahm
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionskonto - ist ein einfaches Sparbuch getrennt vom Vermögen des Vermieters?

Hallo,
überall ist zu lesen das der Vermieter die Mietkaution getrennt von seinen Vermögen anlegen muss. Wenn der Vermieter ein einfaches Sparbuch einrichtet wo er Kontoinhaber ist, dann ist das doch nicht getrennt von seinem Vermögen, oder? Und wer bezahlt die Kontoführungsgebühren?

Gruß
onlahm

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merlion
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 7x hilfreich)

Bei einem Sparbuch fallen keine Kontoführungsgebühren an.
Wenn das Sparbuch als Sparbuch auf fremde Rechnung geführt wird, dann ist dies getrennt von seinem Vermögen angelegt, auch wenn er dort Kontoinhaber ist.

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#2
 Von 
some
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 27x hilfreich)

also ich wäre bei dieser Handhabe auch sehr vorsichtig, da der Vermieter ja so jederzeit an das Geld rankommen kann. Bei der Sparkasse gibt es extra ein Formular für die Mietkaution, welches der Vermieter unterschreiben muß und man selber auch ein Schreiben hat. Leider sind nicht alle Vermieter korrekt!

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#3
 Von 
M.J.
Status:
Lehrling
(1258 Beiträge, 185x hilfreich)

Das einfachste wäre gewesen, du hättest ein Sparbuch bei deiner Bank aufgemacht, die Kaution eingezahlt und das Buch deinem VM gegeben. Dazu noch einen Passus, wie z.B. Abhebungen nur mit beiden Unterschriften ,oder dowas und gut is.... Dadurch hat der VM "GELD" in der hand und du bist auf der sicheren Seite.

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