Kautionskonto ohne Einverständnis auflösen und die Kaution einbehalten?

9. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Wildgans
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionskonto ohne Einverständnis auflösen und die Kaution einbehalten?

Hallo,
Kann der Vermieter ohne meinem Einverständnis das Kautionskonto, welches auf meinem Namen angemeldet ist, einfach auflösen und die Kaution einbehalten ??
Vor dem Einzug in die damalige Wohnung sagte mir der Vermieter das ich ein Kautionskonto eröffnen müsste und dort die Kaution in Höhe von 600,00 € einzahlen soll.
Nach Beendigung des Mietvertrages ( März 2007) kam von Seiten des Vermieters keiner Mängelanzeige. Nachdem ich jetzt dem Vermieter angeschrieben hatte, er möchte mir bitte seine Abtrittserklärung zur Löschung des Kautionskonto geben, kam keine Reaktion. Ich sprach dann mit der Bank, wo das Konto von mir eröffnet wurde, dort sagte man mir, daß das Konto bereits gelöscht wurde. Jetzt frag ich mich, wie kann der Vermieter ohne mein Einverständniss und mein Wissen Zugriff auf ein Konto haben, das auf meinen Namen läuft ??

Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2015x hilfreich)

+++ Jetzt frag ich mich, wie kann der Vermieter ohne mein Einverständniss und mein Wissen Zugriff auf ein Konto haben, das auf meinen Namen läuft ?? ++

... das ist doch kaum deine wirkliche frage, oder? und wenn ja: frag die bank. ich schätze aber, du willst deine kohle zurück. und da hältst du dich an deinen vermieter, inklusive der zinsen.

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#2
 Von 
Wildgans
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

die Bank hab ich gefragt... die meinte ja das ist so, wenn der Vermieter die Kündigung vorlegen kann, ist er berechtigt das Konto aufzulösen.
Aber so wirklich kann ich das eben nicht glauben.

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#3
 Von 
guest123-1593
Status:
Praktikant
(990 Beiträge, 86x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Denen ist bestimmt der Schuhkarton, in dem sie das Geld aufbewahrt haben, irgendwie weggekommen.

Hat die Bank überhaupt Deine neue Anschrift gehabt ?

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2366x hilfreich)

quote:
Hat die Bank überhaupt Deine neue Anschrift gehabt ?


Viel interessanter wäre die Frage, wann das Konto aufgelöst wurde. Nach der Kündigung, oder schon vorher?

Fordern Sie den Vermieter schriftlich und unter Fristsetzung auf per Einschreiben/Rückschein auf, die Miete nebst Zinsen Ihnen zu überweisen. Kündigen Sie darüber hinaus an, dass bei Nichtbeachtung Klage eingereicht wird.

Sollten Sie den Verdacht haben, dass der Vermieter das Geld für sich genommen hat, so sollten Sie gleich Strafanzeige ankündigen und diese ggf. auch stellen.

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 549x hilfreich)

Normalerweise teilen die Banken mit, wenn der VM Zugriff auf das Konto nehmen will (brauchen sie natürlich eine aktuelle Anschrift für).

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