Hallo,
wir sind zum Jahreswechsel ausgezogen und haben bereits damals die Rückzahlung der Kaution zzgl. aufgelaufener Zinsen verlangt.
Da der Vermieter nicht reagierte, habe ich ihm nun, nachdem die sechs Monate "Frist" vorüber sind, eine Rechnung per Einschreiben/RS geschickt.
Zwischenzeitlich haben wir verschiedene Banken abgeklappert, da wir nicht wußten, wo der Vermieter die Kaution hinterlegt hat. Wir sind fündig geworden und unser Verdacht wurde bestätigt: Der Vermieter hat schon vor langer Zeit das Kautionskonto stillschweigend aufgelöst.
Wie ist denn hier die Rechtslage? Erfüllt das nicht sogar den Tatbestand des Diebstahls bzw. der Unterschlagung?
Viele Grüße
Caligula
Kautionskonto vom Vermieter abgeräumt
24. Juni 2004
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Frage vom 24. Juni 2004 | 12:56
Von
Status: Schüler (191 Beiträge, 103x hilfreich)
Kautionskonto vom Vermieter abgeräumt
#1
Antwort vom 24. Juni 2004 | 13:34
Von
Status: Unbeschreiblich (50313 Beiträge, 17602x hilfreich)
Ob hier Diebstahl oder Unterschöagung gegeben ist, kann ich nicht genau sagen.
Es stellt jedenfalls einen Verstoß gegen § 551 BGB
dar.
#2
Antwort vom 25. Juni 2004 | 09:45
Von
Status: Schüler (191 Beiträge, 103x hilfreich)
Danke für den Hinweis.
Ich habe noch einmal selbst recherchiert.
In diesem Fall ist sogar der Straftatbestand der Untreue gem. § 266 StGB
erfüllt und das kann mit bis zu 5 Jahren Haft belegt werden.
Da würde der auch gut hin passen. Wäre aber langweilig für ihn, denn im Knast kann er nicht so einfach Innenwände einreißen, wie im Mietshaus abends um 20 Uhr
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