Kautionsnachweis wird nicht erbracht

27. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
EinJohannes
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionsnachweis wird nicht erbracht

Hallo Leute,
Ich habe letzte Woche von meinem Vermieter einen Nachweis verlangt, dass die Kaution an einem Kreditinstitut hinterlegt worden ist.
Die ihm gesetzte Frist endet morgen.
Wie soll ich weiter agieren, da weder Antwort gescheige denn ein Nachweis kommt? Ich vermute nämlich sehr stark, dass er das Geld nicht angelegt, sondern Privat genutzt hat.
Vielen Danke,

Johannes

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25 Antworten
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#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)



Die gesetzlichen Vorschriften über die Mietkaution sind in §551 des BGB geregelt. Sie betreffen die Anlage und Verzinsungspflicht des Vermieters.

Zitat (von EinJohannes):
Ich habe letzte Woche von meinem Vermieter einen Nachweis verlangt, dass die Kaution an einem Kreditinstitut hinterlegt worden ist.


Das Recht, zu wissen wo Deine Kaution angelegt wurde, hast Du selbstverständlich.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#2
 Von 
EinJohannes
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Die gesetzlichen Vorschriften über die Mietkaution sind in §551 des BGB geregelt. Sie betreffen die Anlage und Verzinsungspflicht des Vermieters.

Zitat (von EinJohannes):
Ich habe letzte Woche von meinem Vermieter einen Nachweis verlangt, dass die Kaution an einem Kreditinstitut hinterlegt worden ist.


Das Recht, zu wissen wo Deine Kaution angelegt wurde, hast Du selbstverständlich.


Aber ich bekomme diesen ja eben nicht. Wie soll ich nun vorgehen? Anzeige, weil evtl Veruntreuung?

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wurde es denn veruntreut?

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#4
 Von 
EinJohannes
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wurde es denn veruntreut?


Der Verdacht besteht. Sonst hätte ich ja
ohne Probleme einen Nachweis bekommen.
Vom Vermieter kommt selber nichts, weswegen er überhaupt die Kaution einbehält und da er auf ebay diverse Konsolen verkauft mit dem Kommentar er kann sonst keine Gas und Stromrechnung für das WH-Haus zahlen, möchte ich eine Absicherung, dass meine Kaution sicher ist

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Haben Sie nicht vor kurzem eine ähnlichen Thread eröffnet? Egal ...

Wenn Sie meinen, zeigen Sie ihn an, kann aber auf Sie zurückkommen, da müssen Sie abwägen.

Fordern Sie die Auskunft halt gerichtlich ein, es gäbe noch eine weitere Möglichkeit.

Interesse halber, handelt essich umein Untermietcerhältnis?

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#6
 Von 
EinJohannes
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Haben Sie nicht vor kurzem eine ähnlichen Thread eröffnet? Egal ...

Wenn Sie meinen, zeigen Sie ihn an, kann aber auf Sie zurückkommen, da müssen Sie abwägen.

Fordern Sie die Auskunft halt gerichtlich ein, es gäbe noch eine weitere Möglichkeit.

Interesse halber, handelt essich umein Untermietcerhältnis?


Inwiefern könnte es auf mich zurückkommen? In diesem Bereich kenne ich mich leider nicht aus, deswegen die Frage.

Wie genau soll ich denn gerichtlich die Auskunft einfordern?

Und es handelt sich um ein WG-Haus, in welchem jeder sein Zimmer als Hauptmieter hat.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Vermieter auffordern, schriftlich Zugangsnachweis nicht vergessen, den Kautionsnachweis zu erbringen bis zum ... darauf hinweisen, dass nach Ablauf der Frist die Miete bis zu Erreichen der Kautionshöhe einbehalten wird.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Haben Sie nicht vor kurzem eine ähnlichen Thread eröffnet? Egal ...

Sogar mehrere...



Zitat (von EinJohannes):
Inwiefern könnte es auf mich zurückkommen?

Das nennt sich "falsche Verdächtigung". kann schnell passieren wenn man anzeigt was jemand begangen hat. Deshalb sollte man immer so was formulieren wie "Verdacht auf ..."



Zitat (von EinJohannes):
Wie genau soll ich denn gerichtlich die Auskunft einfordern?

In dem man ihn auf Auskunft verklagt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Vermieter auffordern, schriftlich Zugangsnachweis nicht vergessen, den Kautionsnachweis zu erbringen bis zum ... darauf hinweisen, dass nach Ablauf der Frist die Miete bis zu Erreichen der Kautionshöhe einbehalten wird.


Teil 1 wurde so gemacht, Frist ist nun abgelaufen.

Da einjohannes nun nicht mehr dort wohnt fällt teil 2 leider flach und daher die Frage, ob man bei Erstattung einer Anzeige „Verdacht auf Veruntreuung der Kaution „ selber ein Problem bekommen kann.

Wie gesagt gibt es entsprechende Indizien, das der Vermieter die Kaution nicht zurück zahlen kann.

1. Anzeige bei eBay zwecks Notverkäufe aus Geldmangel

2. angeblich nach Auszug entdeckter Schaden an Möbel (es sind Möbel aus einen sozialkaufhauses, wurden bis heute nicht genauer erläutert, nur da wäre halt ein Schaden

3. nun keine Reaktion auf die Aufforderung den Nachweis über die kautionsanlage zu erbringen.




-- Editiert von philosoph32 am 29.02.2020 12:35

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Warum klagt er dann nicht? Oder sind die 6 Monate noch nicht rum?

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#11
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Warum klagt er dann nicht? Oder sind die 6 Monate noch nicht rum?


Mein, Auszug erfolgte Ende Dezember 2019......

Das mit dem Kautionsnachweis war eher als kleines Druckmittel gedacht.....

Mahnbescheid wurde aber jetzt auch beantragt, da ich vermute der Vermieter wird diesem nicht wiedersprechen.

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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Abwarten

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von EinJohannes):
Ich habe letzte Woche von meinem Vermieter einen Nachweis verlangt, dass die Kaution an einem Kreditinstitut hinterlegt worden ist.
Und 1 Monat vorher hast du schon die Kaution zurückverlangt.

Jetzt lass den Vermieter in Ruhe, damit er dir spätestens Ende Juni 2020 die Kaution zurückzahlt.
Du nervst--- merkst du das nicht?

Der Mieter ist Ende 09/2019 eingezogen. Der Mieter ist 12/2019 wieder ausgezogen.
Allgemein gilt: Nach 6 Monaten soll die Kautionsrückzahlung erfolgen.

Zitat (von philosoph32):
da ich vermute der Vermieter wird diesem nicht wiedersprechen.
Warum sollte der Vermieter dem Mahnbescheid nicht widersprechen? Wer hat den TE denn zum Mahnbescheid geraten? Gibts hier irgendwelche Fälligkeiten oder besondere Vereinbarungen zw. Vermieter und Mieter? :crazy:

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#14
 Von 
EinJohannes
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Warum sollte der Vermieter dem Mahnbescheid nicht widersprechen? Wer hat den TE denn zum Mahnbescheid geraten? Gibts hier irgendwelche Fälligkeiten oder besondere Vereinbarungen zw. Vermieter und Mieter? :crazy:

Da er bei keinem Brief in irgendeiner Weise reagiert hat... weder kam eine Aussage, warum er nicht zahlt, noch kam ein Nachweis.

Die Tatsache, dass er bei der Übergabe meinte, das Zimmer wäre in Ordnung..., würde alles passen...
Als ich nach dem ersten Brief meinen Vermieter angerufen habe, kam plötzlich, es wären Möbel beschädigt. Dies sind aber Integra-Möbel, also haben keinen Wert, ggf. hätte ich eine Haftpflicht. Hier kam aber auch nur die Aussage, aber kein Beweis, keine Rechnung, nichts...
Des weiteren fallen keine Nebenkostenabrechnungen an, da Pauschalmiete.

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#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

„Die Tatsache, dass er meinte", war schriftlich?

Ehrlich gesagt hört sich das für mich alles an die Pille Palle Kindergarten-Gedöns. Hier wird vorgegangen wie „wie du mir, so ich dir", da scheint es während der Mietzeit ja auch zu Querelen gekommen zu sein, und nun versucht man diese fortzuführen, notfalls auch mit Hilfe des Gerichts. Schauen wir mal wie’s wird. Am Ende wird es nur die lachenden Dritten geben, höchstwahrscheinlich Juristen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von EinJohannes):
Die Tatsache, dass er bei der Übergabe meinte, das Zimmer wäre in Ordnung..., würde alles passen..
... diese Tatsache lässt auch nichts anderes zu als : Er soll die Kaution dann ohne Abzug spätestens nach 6 Monaten auszahlen... sofern du mit ihm bei Einzug und im MV nichts anderes vereinbart hast.
Zitat (von EinJohannes):
Als ich nach dem ersten Brief meinen Vermieter angerufen habe
Da hast du schon genervt. Er muss ---jetzt---gar nichts beweisen.

Du kannst dich ab Juli mit dem Vermieter rumstreiten, wenn bis dahin die Kaution nicht ausgezahlt wurde.
Darf man fragen, um welche Summe es geht?

Ja, man kann alle deine Nervensäge-Beiträge hier nachlesen, du brauchst nicht alles wiederholen. Wirklich--- der Vermieter hat bis zu 6 Monate Zeit.
Ob der nun bei ebay irgendwas vertickt oder lügt oder Geldnot hat--- und dir einfach nicht mehr antwortet, weil du nervst----vollkommen Banane.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Ich meine es waren 400 €

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Wer hat den TE denn zum Mahnbescheid geraten?


Ich, da ich die Geschichte komplett kenne. Fasse gerne mal zusammen:

Einjohannes hat ein Zimmer in einem WG-Haus gemietet. Er hat bewusst dieses eine Zimmer genommen, da es mit einem eigenen Kühlschrank ausgestattet war. Nach 1 Monat dort wohnen wollte der Vermieter, nachdem er die Küche auf dem angemieteten Stockwerk zugunsten eines weiteren zu vermietenden Zimmers entfernt hat, dass der Kühlschrank für alle in den Flur gestellt wird, was Einjohannes verweigerte, da das Zimmer ja möbliert incl. dieses Kühlschrankes vermietet wurde. Es folgten einige weiter unrealistische Forderungen des Vermieters worauf Einjohannes sich dazu entschied hier wieder auszuziehen.

Dies tat er auch ordentlich und das Zimmer wurde vom Vermieter auch ohne Mängel (leider nur mündlich) abgenommen. Da es sich um eine Pauschalmiete incl. Nebenkosten handelte und die Möbel wirklich vom Sozialkaufhaus stammen, kann der "Schaden" an dem Möbel (es wurde bis heute auch auf Nachfrage keinerlei Info über Art und Größe des Schadens an Einjohannes gegeben) auch nur im Bereich <100 EUR liegen.

Alles in allem denke ich hier, dass der Vermieter aus Geldnot bewusst hier das Ganze hinauszögert, da er die Kaution eben nicht getrennt von seinem Vermögen angelegt hat.

Zitat (von Anami):
Und 1 Monat vorher hast du schon die Kaution zurückverlangt.


Warum sollte er das nicht tun ? Miete was pauschalen Nebenkosten und der Vermieter hat das Zimmer abgenommen. Da darf man doch durchaus nach der Rückzahlung fragen, oder ?

Zitat (von Anami):
Da hast du schon genervt. Er muss ---jetzt---gar nichts beweisen.


Auch nicht, dass er die Kaution getrennt von seinem Vermögen angelegt hat ???

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Dies tat er auch ordentlich und das Zimmer wurde vom Vermieter auch ohne Mängel (leider nur mündlich) abgenommen.


Und da hätten wir die 6 Monate.

Den Nachweis müßte er schon bringen, aber auch wenn man klagen würde, bis das mal läuft bei Gericht, sind die sechs Monate rum und ab da geht's rund. Ich denke hier hat es Querelen gegeben, und der eine will dem anderen eine auswischen. Der Vermieter behält die Kaution so lange wie er kann, und der Mieter versucht draufzuprügeln und droht mit Strafanzeige und Mahnbescheid. Kindergarten eben.

-- Editiert von AltesHaus am 29.02.2020 23:28

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Der Vermieter behält die Kaution so lange wie er kann, und der Mieter versucht draufzuprügeln und droht mit Strafanzeige und Mahnbescheid. Kindergarten eben.


Ich bin ja auch grundsätzlich dafür, dass man alles gütlich und ordentlich regelt, wenn ich aber das Gefühl habe, dass man verarscht wird, dann gehe ich gerne auch andere Wege.

Mahnbescheid ist bereits raus und wir halten Euch natürlich auf dem Laufenden. Das mit der Strafanzeige ist ja aber auch nicht der falsche Weg, wenn der Vermieter hier absolut keine Info über die ordentliche Anlage der Kaution gibt, oder ? Denn wenn er dies nicht so wie es vom Gesetzt her gefordert ist, hat er sich nunmal strafbar gemacht......

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Abwarten, MB hätt ich zu diesem Zeitpunkt nicht beantrag.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Denn wenn er dies nicht so wie es vom Gesetzt her gefordert ist, hat er sich nunmal strafbar gemacht...

Falsch.
Im BGB sind keine strafrechtlichen Normen fixiert.
Von einer Straftat ist hier weit und breit nichts zu sehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
EinJohannes
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Falsch.
Im BGB sind keine strafrechtlichen Normen fixiert.
Von einer Straftat ist hier weit und breit nichts zu sehen.


BGB 551 Absatz 3
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

Also handelt er doch entgegen des Gesetzes, oder verstehe ich das Ganze falsch?

-- Editiert von EinJohannes am 01.03.2020 01:22

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von EinJohannes):
Also handelt er doch entgegen des Gesetzes,

Außer Deinen nebulösen Vermutungen gibt es darauf keinen Hinweis.
Und nicht jede Handlung gegen ein Gesetz stellte auch eine Straftat dar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von philosoph32):
Alles in allem denke ich hier, ...
Ich habe nichts gegen Denken. Wissen tut es nur der Vermieter.
Zitat (von philosoph32):
kann der "Schaden" an dem Möbel ...auch nur im Bereich <100 EUR liegen.
Vermutung! :augenroll: ---Und wo steht, dass der Vermieter darüber Auskunft geben muss, wo die Sicherheitsleistung liegt? (ich konnte es nicht finden)
Zitat (von philosoph32):
entsprechende Indizien, das der Vermieter die Kaution nicht zurück zahlen kann.
Das kann zum Zeitpunkt X ganz anders sein.
--------------------------------------------
Zitat (von EinJohannes):
oder verstehe ich das Ganze falsch?
Ja. Offenbar. Denn das steht dort gar nicht.
Zitat (von philosoph32):
Mahnbescheid ist bereits raus
Er mahnt die Kautionsrückzahlung gerichtlich an? :bang:
Zitat (von philosoph32):
Denn wenn er dies nicht so wie es vom Gesetzt her gefordert ist,
Wo steht das?
Zitat (von philosoph32):
keine Info über die ordentliche Anlage der Kaution gibt,
Deshalb Strafanzeige?

Zitat (von philosoph32):
Da darf man doch durchaus nach der Rückzahlung fragen, oder ?
Ja, fragen. Aber nicht Fristen setzen, nerven und nun gar noch n Mahnbescheid raushauen... kostet 57,-... :bang:

Da habt ihr euch beide aber völlig verrannt.

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