Kautionsrückzahlung

11. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Knoxi
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 75x hilfreich)
Kautionsrückzahlung

Hallo,

wenn in den Mietvertrag vereinbart wurde, dass die Kaution bis zu 6 Wochen nach Schlüßelübergabe zurück zu zahlen ist... gilt dann bis gesetzliche Frist oder das was im Mietvertrag steht?

Lg,

Knoxi

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24 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

schließe mich an.


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#3
 Von 
Knoxi
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 75x hilfreich)

Danke für eure schnelle Antworten!!!

Lg,

Knoxi

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#4
 Von 
Knoxi
Status:
Beginner
(124 Beiträge, 75x hilfreich)

Hallo noch mal,

als ob ichs geahnt hätte...
wir werden kein friedliches ende mit unsere früheren Vermieterin haben!!!

Im Mietvertrag wurde ja wie schon geschrieben eine frist von 6 Wochen für die Kautionsrückerstattung vereinbart. Die Frist ist jetzt rum aber die Vermieterin weigert sich die Kaution auszuzahlen bevor sie nicht eine schriftliche Zusage von unsere Haftpflicht Versicherung hat, dass sie die Schäden, die beim Umzug verursacht wurden, übernimmt.

Tatsächlich ist es aber so dass wir direkt als die Schäden verursacht wurden (noch mitten im Umzugsstress) es der Versicherung gemeldet haben. Die hat sich mit ihr in Verbindung gesetzt und hat ihr auch schon eine mündliche Zusage gegeben... die nette Dame aber hatte keine Lust sich damit auseinander zu setzen und ist schön erstmal 3 Wochen in Urlaub gefahren. Als sie wieder kam und die Wohnungsübergabe stattgefunden hat, hat sie uns gesagt sie lässt dafür Kostenvoranschläge machen, was ja auch ihr gutes Recht ist und es auch so sein soll... Was aber nicht so sein sollte ist dass sie sich ganze 4 Wochen Zeit lässt mit den Kostenvoranschlägen denn damit hat sie auch 2/3 der Frist verschwendet. Mein Versicherungsvertreter, der das ganze bearbeitet ist nun aber jetzt auch in Urlaub, das heißt es dauert mindestens noch 2 Wochen bis er die überhaupt bearbeiten kann.

Ich bin total sauer auf sie...
Die schäden hätten noch vor der Wohnungsübergabe beseitigt sein können aber sie war die jenige die es nicht wollte und jetzt zahlt sie nicht die Kaution zurück bis sie die schäden ersetzt bekommt, wo sind wir denn?

Leider haben wir auch nach den Umzug unsere Rechtschutzversicherung mit Mietrecht erweitert, das heißt ein Anwalt gegen sie ist nicht drin :(

Was können wir tun?
Da sie ja eindeutig im unrecht ist...
Müsste nicht sie eine "Aufforderung" (oder wie sich das immer nennt) vom Anwalt zahlen?

Außerdem habe ich heute durch meinem Versicherungsvertreter den ich während seines Urlaubs wegen der stören musste, erfahren dass sie für 3 kleine schäden (1 plastik festerbank, 3 fliesen, 1 plastikhalte für die duschbrause) ganze 2.000€ haben möchte (typisch diplom Ingenieure kann ich dazu nur sagen... Nie wieder!!!)


-- Editiert von Knoxi am 13.08.2008 19:02:08

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Unter diesen Umständen sieht die Sache anders aus. Du hast keinen Anspruch auf sofortige Auszahlung der Kaution.

Die 6-Wochen-Frist, die vereinbart wurde, bedeutet nur, dass innerhalb dieser Frist über die Kaution abzurechnen ist und diese zurück zu zahlen ist, wenn es eben keine Ansprüche mehr aus dem Mietverhaältnis gibt.

Hier gibt es aber noch Ansprüche! Und die Kaution, die zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietverhältnis gedacht ist, sichert auch die Ansprüche auf Schadensersatz.

Ob Deine Haftpflichtversicherung zahlt oder nicht zahlt, ist völlig egal. Der Vermieter kann sich zunächst mal an Dich halten und die Kaution entsprechend verwenden.

Ich verstehe das Drama eh nicht. Lass doch einfach den Vermieter den Teil der Kaution behalten, lass dir die Rechnung geben, und dann eben das Geld von der Versicherung erstatten, wenn der Sachbearbeiter wieder da ist.

Das ist doch sowieso der einfachste Weg.


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#6
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Lass doch einfach den Vermieter den Teil der Kaution behalten...

Also der Teil der Kaution über 2000 € - wie viel wird das denn etwa sein?

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#7
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

Was VM wollen ist immer das eine, was ihnen aber nach BGB § 823 zusteht ist immer weitaus weniger. :grins:

Und genau darum geht es, wenn deine PHV den Schaden übernommen hat, so hast du alle Rechte und Pflichten an deine Versicherung abgetreten. Die Regulierung des Schadens richtet sich ausschliesslich nach dem von mir o.g. §. Zu mehr bist du bzw. jetzt die Versicherung auch nicht verpflichtet, Stichwort hierzu: ZEITWERT!



-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

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#8
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Stichwort hierzu: ZEITWERT!...

Das ist falsch.

Stichwort hierzu: Naturalrestitution

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#9
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...zahlt sie nicht die Kaution zurück bis sie die schäden ersetzt bekommt, wo sind wir denn?...

Im Mietrecht.
Und die VM'in hat Recht

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#10
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
Enduristi
Status:
Lehrling
(1151 Beiträge, 215x hilfreich)

quote:
D.h. die Versicherung bekommt jetzt die Kaution?


Quatsch, die Kaution hat Versicherungstechnisch überhaupt nichts mit dem Schaden zu tun. Für den VM besteht allerdings kein Grund mehr die Kaution zurückzuhalten, wenn die Versicherung angezeigt hat, dass sie den Schaden reguliert.

-----------------
" :grins: Morthingale, Blockwart, hanibal2102, det11 sind VM. Wie ihr Beiträge dieser zu bewerten habt bleibt euch als Mietern überlassen. :grins: "

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#12
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Morti: das verstehe ich.

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#14
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Nein, das kann er nicht.

Ist eigentlich der Moppedfahrer mit dem Eichhorn identisch?

-- Editiert von dr. lector am 14.08.2008 12:34:20

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#16
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

jepp.

Und auch Kissing

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#17
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Wir kennen ja nicht die genaue Formulierung...

Und deshalb machst du es wie dein Freund Eichhorn und denkst dir einfach etwas aus?

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#19
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Lesen bildet (manchmal):
...Im Mietvertrag wurde ja wie schon geschrieben eine frist von 6 Wochen für die Kautionsrückerstattung vereinbart....

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#23
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#24
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Ist eigentlich der Moppedfahrer mit dem Eichhorn identisch?

Im Geiste aber allemal, da übertrifft einer den anderen.

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