Kautionsrückzahlung - Darf er die Kaution einfach einbehalten?

13. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
J.
Status:
Beginner
(81 Beiträge, 2x hilfreich)
Kautionsrückzahlung - Darf er die Kaution einfach einbehalten?

Hallo,

ich habe hier im Forum zwar schon etwas nachgeforscht, aber leider noch keine befriedigende Antwort gefunden. Deshalb hier mal meine Frage:

Meine Tante ist am 03.10.2005 verstorben. Sie wohnte in einer Mietwohnung in Köln. Der Mietvertrag wurde durch die Erbengemeinschaft gekündigt und es wurde eine Nachmieterin gestellt. Mit dieser Nachmieterin war der Vermieter meiner Tante einverstanden. Es wurde sowohl mit dem Vermieter als auch mit der Nachmieterin vereinbart, dass sie bereits zum 01.11.2005 die Wohnung übernehmen kann und die Erbengemeinschaft ihr wegen der schnellen Wohnungsübernahme (unrenoviert) noch die Miete für Monat November erstattet. Auch damit war der Vermieter einverstanden. Der Bezug der Wohnung fand auch wie geplant statt.
Mit Schreiben vom 22.10.2005 wurde der Vermieter aufgefordert, die damals von meiner Tante gezahlte Mietkaution zurückzuzahlen. Bis jetzt ist dies allerdings nicht geschehen. Der Vermieter hat der Erbengemeinschaft aber nicht mitgeteilt, warum sich die Rückzahlung verzögert. Es besteht derzeit auch keinerlei Kontakt zu ihm.

Darf er die Kaution einfach einbehalten? Wenn ja, wie lange? Oder können wir ihn bereits jetzt anmahnen?

Vielen Dank für Eure Antworten!

Jana

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"Jana"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Der Vermieter wird schon deshalb einen angemessenen Teil der Mietkaution einbehalten, weil noch Nebenkosten für das zurückliegende Jahr abzurechnen sind. Ebenso verjähren eventuelle Schadensersatzansprüche wegen Schäden an der Wohnung erst nach sechs Monaten.

Solche Dinge hätten im Zusammenhang mit der Wohnungsrückgabe klar geregelt werden können - beispielsweise als Verzicht auf alle gegenseitigen Ansprüche.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
Eastwick
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 22x hilfreich)

bei meinem Bruder war im Mietvertrag vereinbart,dass die Kaution erst nach 1 Jahr zurückbezahlt wird...ist so ne Baugenossenschaft,bei denen man auch irgendwelche Anteile hat,wenn man ne Wgh.anmietet...ist aber bei denen üblich,meine Mutter wohnt jetzt auch dort und ne Freundin von mir...falls sie mal ausziehen würden,müssten se 1 Jahr warten,bis sie die Kaution zurückbekommen-....ist auch übel,weil man die Kaution ja normalerweise benötigt,wenn man umzieht

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