Kautionsrückzahlung - Ist eine Kautionsverweigerung rechtens, wenn keine Abnahme gemacht wurde?

20. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
Nighean
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionsrückzahlung - Ist eine Kautionsverweigerung rechtens, wenn keine Abnahme gemacht wurde?

Hallo,

meine Mitbewohnerin und ich sind fristgerecht zum 30.09. aus unserer Wohnung ausgezogen. Unserem Nachmieter, den sich der Vermieter ausgesucht hat, haben wir netterweise zwecks Mitbewohnersuchen einen Schlüssel überlassen, da wir beide tagsüber nicht zu Hause sind. Im Mietvertrag steht "Renovierung bei Einzug" sowie "Wohnung ist besenrein zu hinterlassen". Also haben wir nicht renoviert, dennoch aber die ganze Wohnung ordentlich geputzt. Hinterlassen haben wir lediglich unser Putzmittel, Dinge, die bereits vorher in der Wohnung waren, und einige Müllsäcke (im Keller), die wir erst einige Tage später entsorgt haben, nachdem die Müllabfuhr vorbei gekommen war.
Die Wohnung liegt in einem alten Haus, für Reparaturen musste man beim Vermieter betteln, meist wurde dies aber ignoriert.
Zur Wohnungsabnahme sind weder der Vermieter, noch der Nachmieter erschienen. Wir sollten einfach unsere Schlüssel bei der Nachbarin hinterlegen.
Nun, nach 3 Wochen, mehreren Telefonaten und einem Brief haben sich die Vermieter endlich gemeldet. Sie wollen uns keine Kaution zurückzahlen, weil angeblich grosser Aufräumaufwand seitens des Nachmieters von Nöten gewesen sei (was wirklich nicht sein kann) und ausserdem Mängel aufgetreten seien, von denen man sie nie unterrichtet hätte.
Ist eine Kautionsverweigerung rechtens, wenn keine Abnahme gemacht wurde und ausserdem nichts von alledem wahr ist? Mängel gibt es zwar in der Tat, allerdings kannten sowohl der Nachmieter diese vor Unterschreiben des Vetrages, als auch die Vermieter selbst.
Danke für Ihre Hilfe.

Nighean

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Haben Sie kein Übergabeprotokoll, welches unterschrieben wurde?

Wenn Sie keine Zeugen haben, wie die Wohnung vor Übergabe der Schlüssel aussah, wird es schwer sein zu beweisen. Sie hätten zumindest der Nachbarin die Wohnung zeigen sollen und unterschreiben lassen, das die Wohnung sauber war.

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#2
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

hallo,
ein übergabeprotokoll ist kein muss. allerdings hätte ihr vermieter ihnen die mängel mitteilen müssen und ihen gelegenheit geben die mängel selbst zu beseitigen. nach meien ansicht hat er kein recht auf erstattung der kosten bzw. verrechnung der kaution.
gruss,
kristijan

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#3
 Von 
Nighean
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch, wir haben Zeugen, da wir zum Putzen Unterstützung von Freunden hatten. Ausserdem war ich kurz vor Schlüsselübergabe an die Nachbarin mit meinem Freund erneut in der Wohnung, um einen Rundgang zu machen. Es war alles in gutem Zustand.
Hilft mir das weiter?

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