Kautionsrückzahlung M vs. Kosten Privatgutachten

19. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
rLin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionsrückzahlung M vs. Kosten Privatgutachten

Hallo zusammen,

folgende Situation:

In einer Mietwohnung wurde Schimmelbefall festgestellt. Mieter hat dies dem VM gemeldet mit der Bitte um Besichtigung und ggf. Beseitigung. VM hat direkt einen öffentlich bestellten Sachverständigen bestellt und dieser auch ein Gutachten angefertigt. Einer Verpflichtung zur Anerkennung des Gutachtens durch den M ist nicht erfolgt. M. ist mittlerweile durch ordentliche und fristgerechte Kündigung aus der Wohnung ausgezogen. Whg. wurde durch Abnahme inkl. Protokoll in vertragsgemäßen Zustand übergeben. Zu einem Rechtsstreit bzgl. des Schimmel kam es nicht. Ausstehende Mietzinsforderung ggü. dem M. gibt es auch nicht. Das Gutachten wurde erst kurz vor Ausszug des M. fertiggestellt.

Nun fordert der VM vom M. anteilig die Kosten des Sachverständigengutschtens zu übernehmen, quasi in Höhe der von Ihm geleisteten Mietkaution.

Wenn ich das richtig verstanden habe die Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachten im Rahmen eines Hauptsachverfahren nur bedingt möglich.

z.B. wenn dem Auftraggeber das Fachwissen fehlt und das Privatgutachten in direktem Zusammenhang mit einem bestehenden oder geplanten Rechtsstreit steht, sind die Kosten des Privatgutachtens als Parteikosten vor Gericht erstattungsfähig.

Nun liegt aber kein expliziter Rechtstreit vor und die Whg. wurde vertragsgemäß übergeben.

Hat der VM Ansprüche auf die Übernahme der Kosten des Gutachtens durch den M.?

Wie kann er diese überhaupt geltend machen?

Greets rLin

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

Zu welchem Ergebnis kam das Gutachten denn ?



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#2
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Nachdem der Vermieter die Wohnung ohne Beanstandungen zurückgenommen hat, ist er gesetzlich zur Rückzahlung der Kaution innerhalb von 6 Monaten verpflichtet. Er kann die Kaution u.U. länger einbehalten, wenn eine "hohe" Nachzahlung der Betriebs- und Nebenkosten zu erwarten ist.
Im geschilderten Fall hat der Vermieter fadenscheinige Gründe nachgeschoben, um die Kaution nicht zurückzuzahlen.
Nach Ablauf der 6 Monate wäre anzuraten, dem Vermieter per Einschreiben/Rückschein das Datum der Rückzahlung der Kaution schriftlich mitzuteilen. Reagiert er nicht oder ablehnend, ist Klage geboten.

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#3
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
Im geschilderten Fall hat der Vermieter fadenscheinige Gründe nachgeschoben


Ach, welche denn ?



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#4
 Von 
rLin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich bei der Whg. um eine Souterrainwhg. Schimmelbefall an Außenwand zu Erdreich hin. Ergebnis des Gutachtens: Schimmelbildung ist auf ungenügende Lüftung und Heizverhalten zurückzuführen. Er empfielt mehr zu heizen. Feststellung war im August, sprich Sommer.

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#5
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

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#6
 Von 
rLin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

So einfach ist das denke ich nicht, mal unabhängig von der Qualität des Gutachten, handelt es sich doch um ein Privatgutachten ("Gefälligkeitsgutachten) das vom VM beauftragt wurde und nicht um ein gerichtlich festgesetztes Gutachten. Der M. hat nie eine Anerkennung des Privatgutachten ausgesprochen.



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#7
 Von 
guest-12328.01.2010 13:00:54
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 46x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
rLin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es nicht konkret um den Inhalt des Gutachtens. Das wurde bereits privat gegengeprüft.

Ich denke zwar nicht, dass es zum Thema hilft aber ....Morgens lüften 10 min. abends nach der Arbeit auch. Da zudem Zeitpunkt Sommer war... Garten etc. sind die Türen abends ständig offen. Neben der Wohnung ist ein Gewölbekeller in den kein Mieter seine Sachen verstaut hat weil alles darin schimmelt. Daraus lässt sich auch die Bausubstanz ablesen.

Nochmal zu eigentlichen Fragestellung: Hat der VM eine Grundlage für die Erstattung eines Privatgutachtens in o.g. Fall?



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#10
 Von 
Trapper John
Status:
Lehrling
(1033 Beiträge, 151x hilfreich)

quote:
VM hat direkt einen öffentlich bestellten Sachverständigen bestellt und dieser auch ein Gutachten angefertigt


Einem öffentlichen bestellten Sachverständigen mal so eben locker ein Gefälligkeitsgutachten vorzuwerfen, hat schon was.



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#11
 Von 
rLin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Geht hier auch jemand auf die eigentliche Frage ein?

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#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Einem öffentlichen bestellten Sachverständigen mal so eben locker ein Gefälligkeitsgutachten vorzuwerfen, hat schon was.


Morthi,
ein öffentlich bestellter Gutachter wird in einem Gutachten, das vor Gericht bestand haben soll in keinster Weise vor dem Gerichtstermin eine Aussage zur Schuldfrage treffen. Wir hatten selber wg. eines Schimmelproblems einen "echten" Gutachter da, der aber sich zur Schuldfrage nicht geäussert hat, sondern n uns erklärt hat, er nimmt vor Ort nur die Daten auf und Messungen vor. Der Gutachter bleibt unparteiisch und wird nur vor Gericht sich dazu äussern, woher der Schimmel kommen kann. Anders erlebt vom "Fachmann" des Vermieters, der dem Vermieter natürlich bescheinigt hat, dass der Schimmelbefall nicht durch einen Baumangel zustande kommt, sondern durch eine Kältebrücke, die halt bei Häusern aus diesem Baujahr "normal" sind..... (ist natürlich für uns auch eine sehr schöne Aussage gewesen....).



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