Hallo an alle,
ich habe einen etwas spezifischeren Fall bzgl. der Kautionsrückzahlung, bzw. Kommunikation mit der Vermieterin.
Aus beruflichen Gründen waren meine Kollegin (Oktober bis Dezember) und ich (Januar bis März) für je 3 Monate, also insg. 6 Monate, in einer anderen Stadt wohnhaft. Dort haben wir ein Studentenzimmer zur Untermiete gemietet und dieses nacheinander bewohnt. Vermieterin ist eine Studentin, welche dort ebenfalls für 3 Monate wohnhaft war aber (aus mir unbekannten Gründen) dann ausgezogen ist und das Zimmer für die restliche Zeit noch vermietete. Für uns beide existiert ein separater Mietvertrag mit Festlegung sämtlicher Rechte und Pflichten.
Nun zu meinem eigentlichen Problem.
Seit Ende März warte ich nun auf die Rückzahlung meiner Kaution (850€). Jedoch wird das Ganze mittlerweile immer komischer. Meiner Kollegin, welche als „erste" Mieterin zu Beginn die Kommunikation mit der Vermieterin übernahm, war vor etwa einem Monat eingefallen, dass sie mit ihr abgestimmt hatte, dass etwa 40€ von der Monatsmiete für spätere Reparaturkosten von der Vermieterin einbehalten werden (wären also 120€ p.P.). Ich selbst habe diese Information von der Vermieterin, auch auf Nachfrage meinerseits, nicht erhalten. Da ich selbst am Ende bei der Wohnungsabnahme mit einer Angestellten des Wohnheims anwesend war (und nicht die Vermieterin selbst), weiß ich, dass die Reparaturkosten sich auf nicht mehr als 200-300€ belaufen werden. Das wird dann nochmal durch uns 3 geteilt – p.P. werden also voraussichtlich max. 100€ fällig.
Jedoch möchte die Vermieterin nun „vorsorglich" etwas von der Kaution einbehalten (50€). Bei meiner Kollegin waren es sogar 80€. Diese stimmte der Einbehaltung leider zu, da sie sich zum entsprechenden Zeitpunkt nicht an die vorher getroffene Vereinbarung erinnert hatte. Entsprechend erhielt meine Kollegin die Kaution, abzüglich der 80€, aber schon 3 Wochen nach Auszug zurück.
Ich warte nun, 8 Wochen später, immer noch auf die Kaution. Das Hauptproblem ist jedoch, dass die Vermieterin nicht mehr reagiert. Die letzte Kommunikation ihrerseits fand Mitte April statt, wo sie erklärte, dass seitens des Wohnheims noch keine Rechnung kam und sie mir die Kaution aber unter Einbehaltung von 50€ zurückzahlen möchte. Als ich dann Klärung forderte, was mit der einbehaltenen Miete ist, kam keine Reaktion mehr. Auch auf eine E-Mail meinerseits von Anfang Mai (erneute Bitte um Klärung u. Rückforderung der Kaution) kam keine Antwort.
Habt ihr eine Idee, wie ich weiter vorgehen könnte, bzw. zumindest die Kommunikation mit ihr erwirken kann? Mir ist bewusst, dass die Vermieterin 6 Monate Zeit hat für die Rückzahlung der Kaution. Jedoch möchte ich geklärt haben, welche Summen wofür verwendet werden und sichergehen, dass wirklich nur das Geld einbehalten wird, was auch für die Reparaturen benötigt wird (natürlich möglichst auch mit Nachweis).
Vielen Dank schonmal an dieser Stelle für eure Antworten und Ideen!
Kautionsrückzahlung - Vermieterin reagiert nicht mehr
25. Mai 2023
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Frage vom 25. Mai 2023 | 09:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionsrückzahlung - Vermieterin reagiert nicht mehr
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#1
Antwort vom 25. Mai 2023 | 10:46
Von
Status: Unbeschreiblich (28308 Beiträge, 5150x hilfreich)
Wann soll die Kaution lt. UM-Vertrag zurückgezahlt werden?ZitatSeit Ende März warte ich nun auf die Rückzahlung meiner Kaution :
Grundsätzlich ist das so.ZitatMir ist bewusst, dass die Vermieterin 6 Monate Zeit hat für die Rückzahlung der Kaution. :
Vielleicht musst du dich noch 4 Monate gedulden, bevor du mahnst und die nachvollziehbare Abrechnung forderst?ZitatJedoch möchte ich geklärt haben, welche Summen wofür verwendet werden und sichergehen, dass wirklich nur das Geld einbehalten wird, was auch für die Reparaturen benötigt wird (natürlich möglichst auch mit Nachweis). :
#2
Antwort vom 25. Mai 2023 | 12:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWann soll die Kaution lt. UM-Vertrag zurückgezahlt werden? :
Danke für deine Antwort. Im Vertrag steht leider nichts davon, wann die Kaution zurückgezahlt wird.
ZitatVielleicht musst du dich noch 4 Monate gedulden, bevor du mahnst und die nachvollziehbare Abrechnung forderst? :
Ja, die Frist werde ich abwarten bevor ich mahne. Aber würde es Sinn machen, weiterhin Kontaktversuche zu unternehmen (per Mail, Einschreiben o.ä.) und auf die Kostenaufschlüsselung und Rücküberweisung zu pochen? Oder sollte ich es wirklich drauf ankommen lassen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Mai 2023 | 17:23
Von
Status: Unbeschreiblich (28308 Beiträge, 5150x hilfreich)
Du kannst deine Forderung gern stellen, nachweislich, schriftlich (möglichst mit Einschreiben) und mit angemessener Fristsetzung ---- aber was wäre das Ergebnis?ZitatAber würde es Sinn machen, weiterhin Kontaktversuche zu unternehmen (per Mail, Einschreiben o.ä.) und auf die Kostenaufschlüsselung und Rücküberweisung zu pochen? :
Ich erkenne keinen Sinn im Einbehalt von 40,- von der monatl. Mietzahlung.
Will sie von deiner Kaution 860,- nun irgendwann 3 x50=120,- einbehalten? Vorsorglich für alle Fälle?
Hast du das Übergabeprotokoll vom Stud.-Werk? Steht dort, was zu reparieren sei und etwa 200-300,- Kosten verursache?
Darf man fragen, was für diese Summe repariert werden sollte?
Hatte deine Vermieterin die Zustimmung zur Untervermietung von ihrem Vermieter/Stud.-Wohnheim?
mW erlauben viele die Betreiber eine Untervermietung nur nach vorheriger Antragstellung und Zustimmung.
Was könnte sie dir antworten? zB:
-Ja, ich werde dir die Kaution schnellstmöglich überweisen.
-Welche Kostenaufschlüsselung meinst du denn?
-Mir liegt das *Reparaturkosten-Protokoll* meines Vermieters noch nicht vor.
-Wo und wann haben wir vereinbart, dass ich von deinen 3 Monatsmieten je 50,- einbehalten kann?
#4
Antwort vom 26. Mai 2023 | 00:05
Von
Status: Unbeschreiblich (111431 Beiträge, 38589x hilfreich)
Zitatdass sie mit ihr abgestimmt hatte, dass etwa 40€ von der Monatsmiete für spätere Reparaturkosten von der Vermieterin einbehalten werden (wären also 120€ p.P.). :
Was gibt es abzustimmen?
ZitatAls ich dann Klärung forderte, was mit der einbehaltenen Miete ist, kam keine Reaktion mehr. :
Nun, das ist verständlich ... es geht Dich rein gar nichts an.
ZitatMir ist bewusst, dass die Vermieterin 6 Monate Zeit hat für die Rückzahlung der Kaution. :
Da ist einem falsches bewusst ...
In der Regel hat die Vermieterin 6 Monate Zeit hat für die Abrechnung über die Kaution, falls sie das kann.
Wenn sie jedoch noch selber auf Abrechnungen wartet, kann das auch länger dauern.
Je nach dem auf was für Abrechnungen sie wartet, kann sie jedoch nur einen angemessenen Anteil einbehalten.
ZitatAber würde es Sinn machen, weiterhin Kontaktversuche zu unternehmen (per Mail, Einschreiben o.ä.) und auf die Kostenaufschlüsselung und Rücküberweisung zu pochen? :
Nö.
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