Kautionsrückzahlung Verzögerung auf unbestimmte Zeit

3. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
Wienkic
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionsrückzahlung Verzögerung auf unbestimmte Zeit

Hallo,
unsere alte Wohnung haben wir am 02.03.2020 übergeben. Der neue Mieter wohnt bereits dort. Es gab keine Mängel o.ä. Die Nebenkostenabrechnung 2019 steht noch aus aber wir haben über die letzten 5 Jahre immer weniger zahlen müssen und haben Geld zurück erstattet bekommen. Die Verwalterin sagte nach der Übergabe das sie die Kaution freigeben wird.
Nach einem Monat ohne Erhalt und ohne Rückmeldung auf meine E-Mails habe ich dort angerufen. Es war ein recht nerviges Gespräch. Die Zusammenfassung kam dann auch noch mal schriftlich (siehe Text weiter unten). Meine Fragen:
Was kann ich jetzt tun um die Kaution zu erhalten? Was dort nicht steht, sie aber am Telefon sagte, dass seit dem 01.07.2019 die Zugriffe für die Verwaltung auf die Kautionskonten fehlen. Aber das kann doch nicht mein Problem sein? Ab wann macht es Sinn mit anderen Mitteln weiterzumachen? Und welche Maßnahmen sind sinnvoll? Ich muss ja auch in einer Krise meine Rechnungen zahlen und im Homeoffice meine Arbeit schaffen etc. zumal die ja schon vor der ganzen Sache keinen Zugriff bekommen haben.
Vielen lieben Dank für die Hilfe!


wir kommen zurück auf das mit Ihnen geführte Telefonat am heutigem Tage.

Wie bereits erklärt, haben wir derzeit noch keinen Zugriff auf das Kautionskonto.

Wir arbeiten mit Hochdruck daran, schnellstmöglich die Freigabe bzw. Zugriff erhalten, damit wir Mietkautionen der ausgezogenen Mietern auszahlen können.

Aufgrund der derzeitigen Situation ( Corona ) können wir nicht abschätzen, wann hier die Auszahlung erfolgen wird, da Mitarbeiter, Eigentümer, Mitarbeiter Bank sich im Homeoffice befinden und eine Verzögerung im Arbeitsablauf besteht.

Sobald wir nähere Informationen haben bzw. die Möglichkeit besteht, Auszahlungen vorzunehmen, werden wir Sie informieren

Wir bitten daher um etwas Geduld.







Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Wienkic):
Wie bereits erklärt, haben wir derzeit noch keinen Zugriff auf das Kautionskonto.

Warum genau?



Zitat (von Wienkic):
dass seit dem 01.07.2019 die Zugriffe für die Verwaltung auf die Kautionskonten fehlen. Aber das kann doch nicht mein Problem sein?

Korrekt.

Ich würde mich in 6 Monaten an den Vermieter wenden, denn er hat 6 Monate nach Auszug Zeit um abzurechnen.
Kommt keine Abrechnung oder Zahlung bis dahin, Einschreiben mit Fristsetzung zur Auszahlung, wenn dann nichts kommt, auf Zahlung verklagen.




-- Editiert von Harry van Sell am 03.04.2020 16:04

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Wienkic
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Es gab am 01.07.2019 ein Verwalterwechsel. Seitdem warten die auf Zugriff und Vollmacht für die Kautionskonten. Wie gesagt ist mir das ja egal und nicht mein Problem.
Das mit de 6 Monaten gilt auch wenn die Wohnung bereits ohne Mängel abgenommen worden ist?

VG und danke

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Wienkic):
Das mit de 6 Monaten gilt auch wenn die Wohnung bereits ohne Mängel abgenommen worden ist?

Das hat man schriftlich?
Mit welchem Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wienkic
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja es gibt ja eine Übergabeprotokoll in welchem die Wohnung von der Verwaltung abgenommen worden ist. Dort wurde ja der Ist Wert ermittelt und protokolliert. Dies war ohne Mängel. In meinen Augen kann da also nichts mehr kommen

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Wienkic):
In meinen Augen kann da also nichts mehr kommen

Tja, in der Realität kann das ganz anders aussehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
TinkerBell67
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann mir gut vorstellen, dass der Verwalter tatsächlich momentan nicht auf das Geld zugreifen kann. Dies liegt an der momentanen Coronasituation.

Wir haben das gleiche Problem. Wir möchten ein Kautionskonto anlegen, und das geht momentan auch nicht, da kein persönlicher Kontakt in der Bank zu Zeit möglich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von TinkerBell67):
Dies liegt an der momentanen Coronasituation.

Nein, tut es nicht.



Zitat (von TinkerBell67):
und das geht momentan auch nicht, da kein persönlicher Kontakt in der Bank zu Zeit möglich ist.

Merkwürdige Bank - bei meinen vier Banken ist das gar kein Problem...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3542 Beiträge, 560x hilfreich)

Es könnte auch ein Teil der Kaution für die NK Abrechnung 2020 zurückgehalten werden.

Ein Auszug im Winter bedeutet wg. der Heizkosten höhere NK für diese Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Wienkic
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe das Gefühl das manche den Beitrag nicht richtig verstanden haben. Seit dem 01.07. haben sie keinen Zugriff und versuchen diesen zu bekommen (Halt unfähig). Corona war fast ein halbes jahr später, ist aber eine weitere schöne Ausrede. sicher kann auch ein Teil für NK einbehalten werden, aber wie bereits gesagt gab es über 5 Jahre IMMER eine Rückzahlung zu Gunsten von uns.
Frage nochmal: Ist es wirklich gesetzlich vertretbar die Auszahlung soweit rasuzuzögern oder kann ich schon anfangen mit dem Mahnbescheid. Eigentlich möchte ich nur Wissen ob die 6 Monate auch üblich sind wenn die Wohnung schon per Protokoll an den Nachmieter übergeben und abgenommen worden ist, dadurch auch auf Mängel überprüft. Mein Stand war nämlich das es normalerweise binnen einiger Werktage ausgezahlt werden muss sollte es so der Fall sein.

VG

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Wienkic):
Eigentlich möchte ich nur Wissen ob die 6 Monate auch üblich sind wenn die Wohnung schon per Protokoll an den Nachmieter übergeben und abgenommen worden ist, dadurch auch auf Mängel überprüft.
Die Geltendmachung von offensichtlichen Mängeln wird für die Vermieter in diesem Fall nicht mehr möglich sein. Versteckte Mängel können aber noch auftauchen und dürften auch noch angemeldet werden. Von daher sollte der Mieter meiner Meinung nach die 6 Monate nach Rückgabe der Wohnung abwarten.

Ein Beispiel für versteckte Mängel wäre Schimmel, der unbehandelt überstrichen wurde oder hinter Küchenschränken versteckt war. Ich will da jetzt nicht alle Eventualitäten durchgehen. Aber in aller Regel macht es für den Mieter keinen Sinn vor Ende dieser 6 Monate einen Mahnbescheid zu beantragen, weil der Vermieter immer mit der offenen Prüfung auf versteckte Mängel argumentieren kann.

Im übrigen kann es dem Mieter egal sein, welche Probleme der Vermieter mit der Kaution hat. Der aktuelle Vermieter muss auszahlen (wenn fällig), egal ob er an das Geld herankommt oder nicht (§ 566a BGB). Der Mieter müsste aber im Zweifel beweisen, dass eine Kaution von ihm selber an den damaligen Vermieter gezahlt wurde.

PS: Ja, vieles ist durch Corona anders. Kann natürlich sein, dass ein Mahnbescheid und dann entsprechende Klage dadurch auch länger dauern würde. Aber an der rechtlichen Grundlage hat sich meines Wissens nach durch Corona nichts geändert.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von Wienkic):
Seit dem 01.07. haben sie keinen Zugriff und versuchen diesen zu bekommen
Das haben sie dir erklärt. Manchmal liegt es nicht an der Unfähigkeit, sondern an ganz anderen Umständen. Trotzdem solltest du 6 Monate nach Wohnungsübergabe abwarten--- das wäre dann Anfang September 2020.
Bis dahin hast du wahrscheinlich auch die BK-Abrechnung von 2019.
Es ist absolut üblich, 6 Monate auf die Kaution zu warten. Auch ohne Corona-Nebenwirkungen.
Zitat (von Wienkic):
aber wie bereits gesagt gab es über 5 Jahre IMMER eine Rückzahlung zu Gunsten von uns.
Na und? Die Abrechnung kann auch diesmal wieder mit Guthaben abschließen--- trotzdem wirst du 6 Monate (noch 5) warten müssen.
Zitat (von Wienkic):
Ist es wirklich gesetzlich vertretbar die Auszahlung soweit rasuzuzögern
Der Vermieter zögert nichts raus.
Zitat (von Wienkic):
binnen einiger Werktage ausgezahlt werden muss
Dein Stand ist eindeutig falsch. Wo hast du denn da *gestanden*?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Wienkic
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die hilfreichen Beiträge.

"Dein Stand ist eindeutig falsch. Wo hast du denn da *gestanden*?"

Tatsächlich stand es auf einer Seite im Netz und tatsächlich war es auch die einzige. Auf den anderen welche ich gefunden habe ist auch eher 3-6 Monate die Regel.
Na dann warte ich mal ab. Vielen Dank nochmal an die Beteiligten.

VG

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Zitat (von Wienkic):
unsere alte Wohnung haben wir am 02.03.2020 übergeben.
Ich habe den Eindruck, das ist bei Dir aber auch bei den Antworten völlig untergegangen
Das ist doch gerade mal 1 Monat her ... und in dieser kurzen Zeitspanne hast du Verwaltung/Vermieter schon mehrfach um Auszahlung gebeten
Zitat (von Wienkic):
Es war ein recht nerviges Gespräch.
durchaus verständlich, dass Verwaltung/Vermieter genervt von dir sind

Es nutzt jedenfalls nichts, sich die "auf einer Seite" zu findende für einen am besten klingende Info herauszupicken.

Der ganze "Nebenkrieg" von wegen ist doch völlig irrelevant ... zumindest bei einem derart verfrühten Rückzahlungsverlangen.

Wenn keine Schadenersatzansprüche des Vermieters bestehen, dann ist die Kaution ggf. nach Ablauf einer Überlegungsfrist (lt. Richtermeinungen meist zwischen 4 Wochen und 3 Monate) zurückzuzahlen.
Andererseits kann der Vermieter bis 6 Monate nach Mietende/Rückgabe noch Schadenersatzansprüche geltend machen > BGB § 548
Daher kann erst nach Ablauf der 6 Monate klar sein, wie die Sach-/Rechtslage nun tatsächlich ist - d.h ob der Rückzahlungsanspruch nun jetzt schon fällig war oder nicht.
Dass man erst hinter weiss, wer tatsächlich "Recht" hatte, ist nunmal meist so, wenn es um rechtliche Fragen geht.
Ebenso, dass derjenige, der mit seiner Einschätzung daneben lag, ggf. eben teures Lehrgeld zahlt.

Dafür gesorgt, dass dein Name bei Verwalter/Vermieter in unangenehmer Erinnerung steht (und sicher sehr genau auf etwaige Ansprüche geprüft wird), hast du ja schon.
Dann nur zu > Dich hindert auch nichts, jetzt schon Zahlungsklage oder ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten
... nichts, außer vielleicht einem Fünkchen gesunden Menschenverstand ...
denn wenn der Rückzahlungsanspruch noch nicht fällig war, dann hast du halt die Verfahrenskosten selber zu tragen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9910 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von Lolle):
Ich habe den Eindruck, das ist bei Dir aber auch bei den Antworten völlig untergegangen
Das ist doch gerade mal 1 Monat her
Zumindest ich habe das durchaus realisiert. Deswegen eben auch der Rat, 6 Monate nach Rückgabe der Mietsache zu warten. Mir scheint, dass der Teilnehmer das auch verstanden hat. Es ging ja dezidiert um die Frage, ob eine früherer Mahnbescheid sinnvoll ist, wenn schon der Nachmieter drin wohnt. Mir schien daher der Verweis auf versteckte Mängel derjenige gewesen zu sein, der dem Teilnehmer seine Frage beantwortet hat.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Wienkic
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weiß gar nicht warum ich hier jetzt angegriffen werde :) Zumal ich das Thema ja auch schon verstanden habe und eigentlich dachte das es durch ist.
Das Gespräch war nervig ja, lag garantiert nicht an mir. Die Person auf der anderen Leitung war relativ unprofessionell und laut, das war eher der Grund für das Nervig sein. Ich habe nämlich nur fragen wollen wie lange es ungefähr dauern wird bis die Kaution denn kommt, weder unfreundlich noch fordernd. Entschuldigung Herr oder Frau Lolle, aber wenn mir am Tag der Übergabe gesagt wird das die Kaution binnen 2-3 Tagen freigegeben wird und einem einen Monat später die gleiche Person völlig laut und genervt erzählt das man seitdem 01.07.2019 nicht an die Konten rankommt finde ich es schon arg komisch und mache mir Gedanken wie lange das denn wohl noch dauern wird. Warum kann man nicht direkt sagen wir behalten sie bis zu 6 Monate ein falls Mängel auftauchen? Dann bin ich der letzte der was sagt, aber erst ein Märchen erzählen und dann wieder drehen und dann noch Corona vorschieben finde ich halt nicht i.O. Ich wäre da lieber für ehrliche offene Kommunikation.
Ich würde das Thema auch gern beenden, da ich von den meisten schon sehr gute hilfreiche Antworten bekommen habe und auch Bescheid weiß. Vielen Dank nochmal an diese Personen. Ich werde jetzt auf keine weiteren Antworten eingehen und die 6 Monate abwarten, in diesem Sinne...
Schöne Ostern.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen