Hallo,
2008 hat ein Mieter nach dem Auszug die Kaution ausversehen doppelt zurück erhalten. Wie sieht es hier mit der Verjährung aus?
Thx.
Kautionsrückzahlung doppelt Verjährung
1. Dezember 2010
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Frage vom 1. Dezember 2010 | 19:00
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 3x hilfreich)
Kautionsrückzahlung doppelt Verjährung
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#1
Antwort vom 2. Dezember 2010 | 00:22
Von
Status: Unbeschreiblich (119464 Beiträge, 39731x hilfreich)
Ganz normale gesetzliche Verjährung, 3 Jahre beginnend mit dem Ende des Jahres in dem die Forderung entstand.
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