Hallo
Am 30.01.2023 haben wir unsere Mietwohnung mittels Wohnungsübergabe an den vermietet zurückgegeben. Dieser war der Meinung, dass die Wohnung (wir haben insgesamt knapp 10 Jahre darin gewohnt, es wurden keinerlei Instandsetzungen in dieser Zeit durchgeführt), dass die Wände fleckig gestrichen wurden. Da wir genug Energie und Zeit in diese Wohnung gesteckt haben, haben wir uns darauf eingelassen, dass eine Fachfirma die angeblichen Mängel beseitigt. Alles wurde in einem Übergabeprotokoll festgehalten.
Mitte Juni kam dann eine Rechnung reingeflattert, in der eine Summe von 1.289 € von uns gefordert wird. Die komplette Wohnung wurde gestrichen, wir sollen es bezahlen. Sofort Widerspruch geschrieben, doch der Vermieter pocht auf die Rechnung. Es wird immer pauschal pro Wohnung abgerechnet. Nun die Frage: Müssen wir die komplette Summe zahlen? Wir haben direkt wieder Widerspruch eingelegt und haben uns auf das Übergabeprotokoll berufen, indem klipp und klar steht "malermäßige Mängel werden durch eine Fachfirma beseitigt". Wieso sollen wir dann das Streichen der gesamten Wohnung zahlen? Bevor wir einen Anwalt einschalten, hoffe ich hier auf Ratschläge und eventuell Gleichgesinnte, die ähnliche Erfahrungen machen mussten. Eine Rechtsschutz besteht leider nicht (hätte man das mal vorher gewusst...)
Auf die kurze Verjährung der Schadensersatzansprüche (die Frist sollte ja zum 30.07.2023 ablaufen) können wir uns sicher nicht verlassen, da die Frist durch unsere Widersprüche gehemmt ist?
Über Antworten bin ich sehr dankbar!!
Kautionsrückzahlung/Schadenersatz
24. Juli 2023
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Frage vom 24. Juli 2023 | 13:51
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionsrückzahlung/Schadenersatz
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#1
Antwort vom 24. Juli 2023 | 14:15
Von
Status: Unbeschreiblich (30502 Beiträge, 5450x hilfreich)
Da habt ihr euch evtl. vorschnell eingelassen und sogar das Protokoll unterschrieben. Ihr habt vermutlich nicht vereinbart, dass der VM erstmal Kostenvoranschläge einholt? Und auch nicht, dass ihr selbst eine Fachfirma sucht? Und auch nicht, dass ihr selbst nochmal nachbessert?Zitathaben wir uns darauf eingelassen, dass eine Fachfirma die angeblichen Mängel beseitigt. Alles wurde in einem Übergabeprotokoll festgehalten. :
Was stand denn im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen?
Was genau habt ihr als Schönheitsreparatur vor Übergabe malermäßig gemacht?
Gehst du denn davon aus, dass eine Fachfirma nur die Flecken beseitigt oder wie stellst du dir die malermäßige Beseitigung von fleckigen Wänden vor?Zitatmalermäßige Mängel werden durch eine Fachfirma beseitigt :
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