Kautionsrückzahlung/nichtakzeptierter Nachmieter

21. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Excellenz-Cluster
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionsrückzahlung/nichtakzeptierter Nachmieter

Hallo Forum,

letztes Jahr mußte ich wg. einer Arbeitsaufnahme von München nach Frankfurt/M umziehen. Mein Vermieter war einverstanden, dass ich einen Nachmieter stellen darf (liegt schriftlich vor). Ich hatte eine Nachmieterin, die zum 01.11.06 (mein reg. Mietverhältnis hätte am 30.11. geendet) zu den gegebenen Mietbedingungen in meine Wohnung einziehen wollte und die auch nachweislich entsprechend liquide war. Mein Vermieter lehnte mit der Begründung ab, meine Nachmieterin hätte einen Yorkshire-Terrier und Hundehaltung wäre nicht erlaubt. Im Internet fand ich ein Urteil, dass Yorkshire-Terrier nicht unter die normale Hundehaltung fallen, sondern als Kleintiere zu werten seien.

Auszug: Doch wie sind Schoßhündchen zu bewerten? Yorkshire-Terrier, so befanden die Landgerichte Kassel und Düsseldorf übereinstimmend, seien wie Kleintiere zu behandeln, und ihre Haltung sei daher generell zulässig. Begründung: Yorkshire-Terrier machten sich höchstens durch ein leises, heiseres Krächzen bemerkbar und könnten andere Hausbewohner erfahrungsgemäß nicht belästigen (LG Kassel 1 S 503/96 WM 97, 260; LG Düsseldorf 24 S 90/93 WM 93, 604).

Mit dieser Begründung habe ich die Miete für den letzten Monat zurückgehalten und mein Vermieter will mir jetzt die Kaution nur abzüglich der letzten Miete rückerstatten. Meiner Meinung nach hat er aufgrund obiger Urteile nicht das Recht die Kautionsrückerstattung um diesen Betrag zu kürzen.

Kann mir jemand helfen bevor ich einen Anwalt kontaktiere?

Mit freundlichen Grüßen,

EC

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

und Hundehaltung wäre nicht erlaubt

War das eine Eigentumswohnung ?

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#2
 Von 
Excellenz-Cluster
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, keine Eigentumswohnung; ganz normale Mietwohnung ohne "Sozialschein".

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Nur zur Verdeutlichung:

Dem Vermieter gehört also das ganze Haus ?

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#4
 Von 
Excellenz-Cluster
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das (und andere Häuser) gehören einer alten Dame. Der Typ macht für diese Frau die Hausverwaltung in Form einer GmbH. Der Hausverwalter versucht mit allen Mitteln, die Kautionen ganz oder zumindest zum Großteil einzustreichen. Bei meiner Lebensgefährtin (dasselbe Haus, andere Wohnung) hat er versucht €1200.- Kaution (von €1500.-) mit der Begründung einzubehalten, dass die Originalsteckdosen!!! nicht vorhanden seien (das Haus ist BJ 1969).

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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Der Vermieter hätte ab 1.11. einen neuen Mieter haben können; jetzt mußte er ab 1.12. selbst einen suchen. Warum hat er Dir die Nachmietergestellung überhaupt in Aussicht gestellt ?

Alles, nur um Dich zu zanken ?

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren. Sollte das von Dir genannte Urteil grundsätzlich greifen, ist es m.E. nur auf Fälle anzuwenden, in denen ein Mieter, der dort bereits wohnt, auf die Idee kommt, sich einen solchen Hund anzuschaffen.
Es kann m.E. nicht gegen einen Vermieter angewendet werden, der nicht an Mieter vermieten will, die bereits mit einem Hund einziehen wollen.

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#6
 Von 
Excellenz-Cluster
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Da ich über eine Entfernung von über 400 km fortgezogen bin (die "Schmerz"-grenze liegt wohl bei 100 km) stand mir die Nachmietergestellung zu. Soweit ich weiß, ist es das Problem des Vermieters bei einem nicht akzeptierten Nachmieter in dieser Konstellation und die Kautionsrückhaltung ist nicht rechtens. Den einen Monat Mietausfall hat ja der Vermieter zu verantworten. Irgendwo hab ich dazu auch ein Urteil. Es geht hier speziell um die Nachmietergestellung bei einem dringenden, berechtigten Interesse an der vorzeitigen Vertragsbeendigung (zum Hintergrund: ich habe Anfang August '06 die Arbeitszusage zum 01.09.06 bekommen!)

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#7
 Von 
islabonita
Status:
Schüler
(390 Beiträge, 15x hilfreich)

Das wäre mir völlig neu, dass Du ab einer gewissen Entferung das Recht auf die Stellung eines Nachmieters hast.

Ich denke, dass Dein VM im Recht ist.

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#8
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Eben.

Was immer Du da im Kopf hast, wird aus der Zeit stammen, als eine Kündigungsfrist noch zwölf Monate betragen konnte.

Heutzutage läßt sich allenfalls einverständlich ein Mietaufhebungsvertrag schließen.

Zur Qualifizierung des Nach- bzw. Ersatzmieters siehe BGH v. 22.1.2003, VIII ZR 244/02 .

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#9
 Von 
Excellenz-Cluster
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu den dringenden, berechtigten Interessen zählen berufliche Veränderungen in eine andere Stadt (wobei hier die Rechtssprechung auch Fahrten von bis zu 50 Kilometer, in Einzelfällen bis zu 70 und 100 km als zumutbar annimmt) (LG Berlin GE 89, 145; LG Bielefeld WM 93, 118).

Gilt das nicht mehr?

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#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

(LG Berlin GE 89 , 145; LG Bielefeld WM 93 , 118).

Sag ich doch.

Wenn ich mich recht entsinne, konnte damit seinerzeit eine Kündigungsfrist auf drei Monate verkürzt werden.

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#11
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Excellenz-Cluster
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmals: Mir geht es um folgendes: Darf mein Vermieter (bei erlaubter Nachmietergestellung) einen Nachmieter mit der Begründung ablehnen da der NM einen Yorckshire-Terrier hat (entgegen vorg. Rechtssprechnung LG Kassel 1 S 503/96 WM 97, 260; LG Düsseldorf 24 S 90/93 WM 93, 604).

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#13
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Hallo Cluster,

Du denkst hier viel zu kompliziert. Der VM hat Dir die Möglcihekeit eingeräumt, einen nachmieter zu suchen. Von der Mietzahlung befreit wirst Du aber nur, wenn auch ein Mietvertrag zustande kommt. Der Vm könnte den Nachmieter auch wg. seiner Nase nicht akzeptieren.

Er ist hier klar im Recht, was Du Dir aber auch kostenpflichtig von einem Gericht bestötigen lassen kannst.
Gruß

Michael

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