Hallo mein ehem. Vermieter
will von unserem Kautionskonto rund 800€ einbehalten.
Hiervon entfallen etwa 300€ auf Nachzahlungsforderungen für Nebenkosten. 500€ beziehen sich auf angebliche Ausstände aus einem privaten Kaufvertrag.
Darf ein Vermieter überhaupt, zumal die Forderung unberechtigt ist, Geld für Dinge einziehen die sich nicht direkt auf die Mietsache (Nebenkosten, Reperaturen, Mietrückstände etc.) zu tun haben?
Kautionssparbuch - Kann Vermieter Geld für Dinge einbehalten die nichts mit der Miete zu tun haben?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Erzähl mal genauer. Sind das 2 verschiedene 'Transaktionen'?
Wir haben 2115€ auf ein Kautionssparbuch hinterlegt und dann eine Küche für 2000€ abgelöst überwiesen auf ein Girokonto des Vermieters. Der will jetzt aber noch 500€ haben weil die Küche 2500€ gekostet haben soll. Wir haben aber über den Makler Rabatt ausgehandelt und der Vermieter war einverstanden. Und nun so was. Nach über 2 Jahren!
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Was wurde schriftlich über die Ablösesumme der Küche festgehalten und wie alt war diese zu Beginn des Mietverhältnisses? Habt ihr die Kosten (Kopie der Originalbelege) der Küche vorliegen?
Grundsätzlich darf er die Kaution hier einbehalten, weil die Kaution zur Deckung aller Schuldverhältnisse aus dem Mietverhältnis dient.
Die Originallbelege haben wir.
Der Käufer war aber der Vormieter.
Schriftlichen Kaufvertrag zwischen Vermieter und uns existiert nicht.
Der Vermieter ist also so ne Art Zwischenhändler. Und den Kaufvertrag ausgehandelt hat dann der Makler
Noch eine Frage darf eigentlich die Frau des Vermieters aufs Kautionskonto zugreifen, wenn uns keine Kopie irgendeiner Vollmacht seitens des Vermieters vorliegt und auch nur er als Vermieter laut Mietvertrag fungiert?
Alles kompliziert weil Miete und 2000€ für Küche aufs Girokonto der Frau gingen.
--- editiert vom Admin
Was die Angelegenheit für den TE verteuern würde.
--- editiert vom Admin
Diese rechtliche Frage ist, von wirtschaftlichen Überlegungen zu trennen.
Wenn man anschließend mit einer entsprechenden Rechnung den Mieter zusätzlich 'abzocken' kann.
Ansonsten sollte die wirtschaftliche Überlegung immer an erster Stelle stehen.
Also wie würden sie mir empfehlen zu verfahren ich erreiche schliesslich weder Vermieter noch seine Frau. Nur ein Einwurfeinschreiben mit Bitte um sofortige Übersendung des Sparbuchs an die Bank und Freigabe der "berechtigten" Forderung. Der Makler meint ich brauch mir keine Gedanken machen da er den Ablauf des Verkaufs dokumentiert hat. Inkl. Gsprächsnotizen. Aber es ist echt Nerven aufreibend
--- editiert vom Admin
Man gönnt sich ja sonst nichts.
Aber dann bitte auch kein Jammern nach vergeblichem Klagen.
--- editiert vom Admin
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