Kautionssumme mit Mietzahlungen verrechnen ?

12. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Shabroka
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionssumme mit Mietzahlungen verrechnen ?

Erst einmal einen schönen Abend zusammen. Bin ab heute der NEUE und komme jetzt öfters sporadisch vorbei......

Zum Fachlichen:
Unsere Vermieterin (mit Haaren auf den Zähnen und sehr klagewütig) erhielt seinerzeit bei unserem Einzug eine Kaution i.H.v. 1200 EUR in bar in ihr liebevolles Händchen gedrückt. Dies quittirete sie im MV.

Da im Laufe der Zeit unzählige Bosheiten und Provokationen seitens der ehrenwerten Dame, den Weg unseres Mietverhältnisses säumten, beschlossen wir uns eine Neue Wohnung zu suchen und hatten kürzlich Erfolg.

Das Mietverhältnis wurde am 30.10.2008 zum 31.01.2009 schriftlich per ESchRSch gekündigt, was Madame auch schriftlich bestätigte.

Da wir wissen, daß sie in der Vergangenheit nahezu jeden Mieter vor den Kadi geschliffen hat und die Kautionen über Gefälligkeitsgutachter in die eigene Tasche steckte, kam mir Ende Februar d.J. in weiser Voraussicht die Idee, doch mal schriftlich bei ihr anzuklopfen:

Ich schrieb ihr also, sie möge uns bitte einen Nachweis nach BGB 551, Abs. 3 übersenden, damit wir die ordnungsgemäße Festlegung unserer Kautionssumme nachvollziehen können. Ich hatte nämlich irgendwo gelesen, daß man, falls ein solcher Nachweis nicht vorgelegt wird, die Kaution mit den letzten Mietzahlungen verrechnen darf - was sonst nicht erlaubt ist.

Bis zum heutigen Tage sind alle Mieten lückenlos bezahlt. Mietschulden bestehen nicht. Wir stehen noch zwei Monate bis zu unserem Auszug in der Pflicht.

Können wir die wenigstens die letzten beiden Mieten mit der Kaution aufrechnen? Wir sehen sonst keinen einzigen Cent von unserer Mietsicherheit (s.o.).

Für Eure Bemühungen bedanke ich mich im voraus.

MFG
Shabroka

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36 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Noch mal bei ihr anklopfen bezüglich dieses Nachweises.

Miete mit Kaution verrechnen geht nicht.

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#3
 Von 
Shabroka
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Haus ist ein 6FH. Zwei Mietparteien wohnen schon ca. zehn Jahre hier und haben diese Geschichten erzählt.

Zudem kennen wir zwei Ex-Mieter dieses Hauses, mit denen die Gnädigste ebenso ihre Spielchen durchzog.

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#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Dann seht zu, dass bei der Übergabe alles 100% sitzt. Zeugen, Fotos, etc. parat haben. Lasst ihr doch einfach so wenig Spielraum wie möglich, um irgendwas zu versuchen. Kann doch so schwer nicht sein :???:

Nur auf Verdacht und weil es andere erzählt oder sogar mit gemacht haben könnt ihr nicht einfach die Kaution mit der Miete verrechnen!

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#5
 Von 
Shabroka
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie der Teufel es will, habe ich eben meine Quelle gefunden.

Ist ein Urteil des LG Darmstadt 6 S 282/01 :

Mieter dürfen die Kaution abwohnen.
Mieter dürfen die Mietzahlungen in Höhe der geleisteten Kaution kurz vor dem Auszug aus der Wohnung zurückhalten, wenn der Vermieter keinen Nachweis über den Verbleib der Kaution erbringt.

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#6
 Von 
neilibommi
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 11x hilfreich)

Tatsächlich hören sich die Aussagen über die Vermieterin recht spekulativ an. Doch zum Thema. Tatsächlich muss die Vermieterin nachweisen, dass die Mietkaution im Sinne des § 551 BGB angelegt worden ist. Fehlt ein Nachweis, kann die Miete kurz vor Mietende bis zur Höhe der Mietkaution NUR zurückbehalten werden, wenn Vermögenslosigkeit der Vermieterin droht.

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#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Hätte mich auch gewundert, wenn das so einfach gehen würde ;)

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Auch in vom Landgericht Darmstadt wurde nicht anders geurteilt. In dem genannten Urteil wurde der Mieter verpflichtet, die abgewohnte Miete zu bezahlen.

Das Zitat von Shabroka ist daher unvollständig. Die Kurzfassung (Tenor) des Urteils heißt übrigens:
Kein Zurückbehaltungsrecht am Mietzins, wenn Vermieter nicht nachweist, dass er die Kaution gesetzeskonform angelegt hat.

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#9
 Von 
Shabroka
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Verrechnungsmöglichkeit also nur bei drohender Vermögenslosigkeit der Vermieterin.

Das können wir knicken. Die Alte ist millionenschwer und Geld bedeutet Macht. Diese Macht spielt sie bei jeder sich bietenden Gelegenheit aus.

Auch hatte ich den Eindruck, dass einige Nutzer dieses Forums meinten, wir wollten die Gnädigste mal eben um die Kaution prellen.

Dies ist nicht an dem. Wir hatten uns gedanklich nur erdreistet, einen Weg zu finden, um überhaupt an wenigstens einen Teil des Geldes zu kommen. Doch scheinbar ist Madame tatsächlich unantastbar.

Das hat man im Endeffekt davon, wenn man schön brav und pünktlich seine Miete zahlt. Unfassbar. Werde aus diesem Vorfall meine Lehren ziehen.

Dankle Euch trotzdem für die Antworten.

Shabroka

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#10
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Das ist doch jetzt Unsinn, und es wurde in dieser Richtung nichts unterstellt. Ihr habt Angst um eure Kaution, und das ist verständlich, aber nicht gleich so pessimistisch sein!

Macht es so wie euch geraten wurde: Die Übergabe der Wohnung muss von euch gut vorbereitet werden... Schaut euch alles genau an und richtet euch nach eurem Mietvertrag und wie die Wohnung übergeben werden muss. Macht Fotos, habt neutrale Zeugen dabei. Wenn es nichts zu beanstanden gibt, dann kann die Vermieterin nicht viel tun und muss euch die Kaution fristgerecht ausbezahlen.

Was für eine Lehre denn überhaupt? Kaution ist nun mal gesetzlich vorgeschrieben, und da werdet ihr kaum drum rum kommen. Ihr könnt euch rechtlich besser informieren und ihr gegenüber selbstbewusst auftreten, damit sie merkt: Oha, die haben mehr Ahnung als die anderen!

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#11
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#15
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Nahezu jeden Mieter.... Bisher handelt es sich lediglich um Hörensagen und Vermutungen wie es sein KÖNNTE.

Schützen kann man sich am besten, indem man sich sehr korrekt verhält, die Wohnung in dem Zustand übergibt, die vertraglich ausgemacht wurde. Gefälligkeitsgutachter? Es gibt auch Gegengutachten.

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#16
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

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#17
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#18
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
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#19
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

"Schon diese Aussage sagt eigentlich alles über diese Mieter aus."
von aabb.
Schon mehere Aussagen von aabb und seinen Busenfreunden sagt alles über ihn und ihnen ( sicherlich VM ) aus.
Wenn schon denn schon! :cheers:
Zum glück gibt es noch anständige und ehrhafte Vermieter.

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#20
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#21
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

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#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16833x hilfreich)

Der Mietvertrag ist einzuhalten und zwar von beiden Seiten.

Die Kaution darf im konkreten Fall nicht abgewohnt werden. Ansonsten werdet Ihr wohl von der Vermieterin verklagt und zwar zu Recht.

Die Übergabe sollte korrekt mit Zeugen erfolgen und gut vorbereitet sein.

Ein Gefälligkeitsgutachten durch die Vermieterin kostet deren Geld. Für ein Gerichtsverfahren ist so etwas wertlos. Nur wenn der mieter sich von so einem Gutachten beeindrucken lässt, dann erfüllt es seinen Zweck.

Wenn Ihr die Wohnung korrekt und ohne Mängel übergeben habt, dann muss die vermieterin auch die Kaution zurückzahlen. Wenn nicht, dann müsst Ihr sie verklagen. Da Ihr dann so eine Klage auch gewinnt, kostet das auch das geld der Vermieterin.

Die Vermieterin spekuliert möglicherweise damit, dass die Mieter es scheuen zu klagen.

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#23
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#24
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Welche Falle? Du leidest an Paranoia.

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#25
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#26
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#27
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Dürfte teuer für dich werden, Birne, Kirche usw. wenn du jemanden dort blosstellst. Oder machst du das auch anonym?

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#28
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#29
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

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#30
 Von 
hansi88
Status:
Schüler
(278 Beiträge, 38x hilfreich)

Jede Behauptung ist erstmal zu beweisen. Wer Behauptungen aufstellt, der sie nicht beweisen kann, macht sich Schadensersatzpflichtig. Ein guter Anwalt kann da einige Kohle rausholen. Wenn mich jemand unberechtigter Weise denunziert, dann kriegt er ne Abmahnung. RA-Kosten kann er gleich zahlen und ne einstweilige Verfügung...

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"Warum heist es eigentlich Miethai und nicht VERMIEThai???"

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