Kautions(teil)rückzahlung - Mahnbescheid sinnvoll?

24. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Winston_Smith
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautions(teil)rückzahlung - Mahnbescheid sinnvoll?

Hallo,

ich habe meine Wohnung zum 28.02.2013 gekündigt. Bei der Übergabe Ende Februar gab es keine Mängel. Auch bis heute wurden keine Mängel gemeldet.

Ich hab nach Ablauf der 6-monatigen Frist für die Ansprüche des Vermieters an den Vermieter Anfang September eine Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution (2 x Kaltmieten zzgl. der Zinsen) per Einschreiben Einwurf mit 14-tägiger Frist gesetzt. Falls noch Ansprüche aus den Nebenkosten entstehen habe ich gebeten den Differenzbetrag (2 x Kaltmieten - 4 x monatliche NK) zu überweisen. Die Kontoverbindung bzw. die neue Anschrift sind dem Vermieter bekannt und wurden in dem Schreiben noch einmal mitgeteilt.

Die Nebenkostenabrechnung von Herbst 2011 bis Herbst 2012 habe ich erhalten. Die für Herbst 2012 bis Herbst 2013 noch nicht. Ich hatte all die Jahre stets ein Guthaben (70 ... 300 Euro).

Da der Vermieter (Gagfah) schon in der Vergangenheit problematisch war, erwarte ich keine freiwillige Zahlung. Ist für den Teilbetrag ein Mahnbescheid sinnvoll? Oder lohnt es sich erst nach Erstellung der Abrechnung für 2012/2013 im nächsten Jahr einen Mahnbescheid zu beantragen?

Vielen Dank

-- Editiert Winston_Smith am 24.09.2013 01:25

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Oder lohnt es sich erst nach Erstellung der Abrechnung für 2012/2013


Das will ich meinen, denn im Mahnbescheid müssen die Beträge in Euro und Cent angegeben werden, eine Teilforderung hilft da nicht wirklich.

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#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Ist für den Teilbetrag ein Mahnbescheid sinnvoll? Oder lohnt es sich erst nach Erstellung der Abrechnung für 2012/2013 im nächsten Jahr einen Mahnbescheid zu beantragen?



Wenn es in der Vergangenheit nicht zu NK-Nachzahlungen gekommen ist, kann der Vermieter im Prinzip nichts von der Kaution zurückbehalten, die gesamte Kaution ist dann fällig.

Der Vermieter ist hier längst in Verzug geraten, du solltest das Ganze an einen Anwalt abgeben, die Kosten muss der Vermieter tragen.

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