Kautionszahlung bei mietfreie Zeit

6. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb510233-2
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionszahlung bei mietfreie Zeit

Hallo ,

Mein Freund und ich haben gestern erfahren, dass die Bautra unser Mietverhältnis akzeptiert hat und seit dem 01.03 nun schon läuft. Nun wollen sie eine schnelle Übergabe machen. Bis dahin sollten wir schon die komplette Kautionzahlung überwiesen haben.

Wir befinden uns noch in der Ausbildung und unser derzeitiges Mietverhältnis läuft erst Ende April aus.
Wir haben für die neue Wohnung zum Renovieren eine mietfreie Zeit von 2 Monaten genehmigt bekommen, sprich wir zahlen die erste Miete dann Anfang Mai.
Ist die Kautionszahlung bzw die erste Monatsrate mit Mietbeginn, oder mit der ersten tatsächlichen Miete fällig?

Da wir unsere andere Kaution noch nicht zurückerhalten haben und unsere nächsten Gehälter für de Renovierung draufgehen werden, stehen wir jetzt ziemlich blöd da.
Kann uns jemand weiterhelfen?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von fb510233-2):
Mein Freund und ich haben gestern erfahren, dass die Bautra unser Mietverhältnis akzeptiert hat und seit dem 01.03 nun schon läuft.


Öhm ... und wie ist das mit einem Mietvertrag? Nur weil die Firma sie als Mieter akzeptiert heißt das ja nicht, dass automatisch ein MV zustande gekommen ist, oder haben Sie da irgendwas unterschrieben?

Zitat (von fb510233-2):
Ist die Kautionszahlung bzw die erste Monatsrate mit Mietbeginn, oder mit der ersten tatsächlichen Miete fällig?


Ab Mietbeginn, Sie können aber in drei Raten zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von fb510233-2):
Da wir unsere andere Kaution noch nicht zurückerhalten haben und unsere nächsten Gehälter für de Renovierung draufgehen werden, stehen wir jetzt ziemlich blöd da.


Man kann in 3 Raten zahlen - aber der vorige Vermieter könnte sich bis zu 6 Monate Zeit lassen für die Rückzahlung. Dies insbesondere, wenn ggf noch Nebenkosten abzurechnen sind. Also am besten wäre es, nicht mit Geld zu rechnen, das man noch nicht buchstäblich in der Hand hat.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Kaution hat nichts mit den laufenden Mietzahlungen zu tun.

Die ist unabhängig zu Mietbeginn, also 1.3., fällig.

Genauer gesagt 1/3 die anderen 2/3 in den Folgemonaten spätestens am 3. Werktag zu entrichten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Wobei hier immer noch im Raum steht, ob überhaupt schon ein Mietvertrag zustande gekommen ist. Auch wenn der VM einer Anmietung ab dem 01.03. zustimmt .... ohne Vertrag keine Verpflichtung.

Wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, dann können Sie das mit der Kaution auch so vereinbaren, dass diese erst fällig ist a.d. 01.05. (also zu Beginn der Mietzahlung) .. und dass diese in 3 gleich hohen Raten gezahlt werden kann AB dem 01.05. ... oder so.

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