Kautionzahlung WG interne Regelung

19. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
go595617-1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kautionzahlung WG interne Regelung

Im Juli haben wir zu dritt die WG übernommen. In den letzten Jahren wurde die Kaution in Höhe von jeweils ca 300€ immer weitergegeben. Wir wollten das nun aber anders handhaben, da die Zimmer nicht gestrichen/weiß sind,Wände und der Boden kaputt & löchrig ist, die Dusche schimmelt & wir haben bereits mit unseren bisherigen Renovierungen Geld in Höhe der Kaution gezahlt, um all die Schönheitsreperaturen, welche im Mietvertrag stehen , zu erledigen. Denn diese wurden in den letzten 10 Jahren (so alt ist der Mietvertrag) kaum-gar nicht von den Vormieter*innen erledigt.

Die Kaution an die Vormietenden ist noch nicht gezahlt & sie sind stinksauer deswegen. Verständlich.

Angenommen die WG wird von der Vermietung aufgelöst, ist es doch nicht 100% sicher, dass wir die Kaution wiederbekommen oder?

Und wenn wir nun die komplette Kaution an die Vormietenden zahlen,haben wir quasi fast doppelt gezahlt,durch Erledigung der Schönheitsreparaturen, oder ist das ein falsch gedachter Ansatz?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von go595617-1):
Im Juli haben wir zu dritt die WG übernommen.
Wichtig ist, was im Mietvertrag steht.
Ja, wenn ihr die Kaution an eure Vormieter zahlt, dann freuen die sich. Und ihr habt ne renovierte Wohnung, das freut euch auch.
Den x früheren Vormietern ist es völlig egal. Dem Vermieter scheint es auch egal zu sein.
Zitat (von go595617-1):
Angenommen die WG wird von der Vermietung aufgelöst, ist es doch nicht 100% sicher, dass wir die Kaution wiederbekommen oder?
Ist denn mit *Auflösung* zu rechnen?
Meinst du mit *aufgelöst*---euch würde vom Vermieter gekündigt?
100% sicher ist nichts.
Was steht denn in dem Mietvertrag, den ihr seit Juli habt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Alles nicht sehr klar geschildert, ich versuche es trotzdem mal.

Ihr seid im Juli eingezogen. An wen Ihr die Kaution zahlen müsst, das ergibt sich aus dem Mietvertrag. Im Zweifel an den Vermieter. Da interessiert es nicht, wie was bisher war. So, im Prinzip gilt dasselbe für die Renovierung der Wohnung. Was steht dazu im Mietvertrag? Es ist durchaus zulässig, unrenovierte Wohnungen zu vermieten. Und wie soll eine WG vom Vermieter aufgelöst werden?

wirdwerden

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von go595617-1):
Im Juli haben wir zu dritt die WG übernommen.

Soll was genau bedeuten?



Zitat (von go595617-1):
wir haben bereits mit unseren bisherigen Renovierungen Geld in Höhe der Kaution gezahlt, um all die Schönheitsreperaturen, welche im Mietvertrag stehen , zu erledigen.

Die hättet ihr aber wohl gar nicht machen müssen, das wäre die Pflicht der Vormieter oder des Vermieters oder von gar niemandem gewesen. Je nach vertraglicher Vereinbarung.



Zitat (von go595617-1):
Die Kaution an die Vormietenden ist noch nicht gezahlt & sie sind stinksauer deswegen.

Wenn diese ihre Renovierungspflichten nicht erfüllt haben zu unrecht ...
Wenn der Vermieter sie davon freigesprochen hat, eventuell zu recht - kommt auf die vertraglichen Vereinbarungen an.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
go595617-1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke erstmal. Sorry für die Ungenauigkeit.
Es geht /ging darum, Kontakt zur Vermietung eher zu vermeiden und die "Tradition" innerhalb der WG in den letzten Jahren eben immer die volle Kaution an Vormietende zu zahlen.

Wir sind jetzt aber die "ersten", die es nicht einsehen für den aktuellen Zustand der Wohnung, die volle Kaution zu zahlen, da wir eben Geld fast in Höhe der Kaution, für Renovierung ausgeben.
Der Mietvertrag ist schon alt und ein wenig Angst ist da, dass die Vermietung durch unsere interne Diskussion ,einen neuen Vertrag aufsetzt, der eine deutlich höhere Miete bedeutet- so ist zumindest unser Gedankengang.

Ich möchte irgendwie Argumente sammeln, um unsere Begründung gegenüber den Vormietenden zu bestärken, die Kaution nicht in voller Höhe zu zahlen oder ob das ungerecht ist?

-- Editiert von go595617-1 am 20.11.2021 12:59

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Der Sachverhalt ist weiter völlig unklar. Daher etwas als reine Spekulation.
Es klingt so, dass es einen alten Mietvertrag mit längst ausgezogenen Mietern gibt, in den nach und nach neue MIeter eingezogen sind. Der Vermiter hat nur 1x die Mietkaution von den ersten Mietern erhalten und die neuen Mieter haben den entsprechenden Anteil der Mietkaution an den ausgezogenden MIeter gezahlt.
Wenn dies die Grundkonstruktion der Regelungen war, müßten neue MIeter immer in den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution des ausgezgenen eingetreten sein, d. h. der ausgezogene Mieter hat seinen Rückforderungsanspruch an den Vermieter dem neuen MIeter abgetreten.
Daraus ergibt sich nun wieder, dass neue Mieter mit evtl. Renovierungskosten der alten MIeter nicht zu tun haben.
Der ausgezogener Mieter müßte seinen Anspruch auf Rückzahlung seines Anteils der Kaution an den neuen Mieter abtreten damit dieser die Zahlung der anteiligen Kaution leistet. Dazu sollte er den Vermiter kontaktieren um zu klären, ob der ihm abgetretene Kautionsanteil dort unverbraucht geführt wird.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von go595617-1):
um unsere Begründung gegenüber den Vormietenden zu bestärken, die Kaution nicht in voller Höhe zu zahlen
Wenn der Vermieter sich da nie reingehängt hat und auch weiterhin außen vor gehalten werden soll, würde ich den Vormietern entgegenhalten, dass mindestens sie sich nicht an den Mietvertrag gehalten haben. Diese könnten sich wiederum an ihre Vormieter wenden...usw. Der Vermieter hätte die Kaution vermutlich auch nicht zurückgezahlt.

Nun seid ihr nach x WG-Wechseln offenbar die ersten, die die WG renoviert haben.

Man sollte eine Verhandlungsbasis mit den Vormietern finden. Denen dürfte nämlich egal sein, ob ihr eine saftige Mieterhöhung befürchtet.
Ich meine, um Gerechtigkeit gehts hier nicht. Eher um euer Verhandlungsgeschick und deren Einsicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von go595617-1):
Es geht /ging darum, Kontakt zur Vermietung eher zu vermeiden

Liest sich jetzt so, als wüsste der Vermieter von dem Mieterwechsel noch gar nichts ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38475 Beiträge, 14009x hilfreich)

Harry, das ging mir auch durch den Kopf. Wir haben hier also zwei Vertragsverhältnisse. Einmal das mit dem Vermieter und dann das mit den Vormietern. Ob überhaupt ein Vertragsverhältnis mit dem Vermieter besteht, das vermag ich nicht abzuschätzen. Kann auch sein, dass da gar nichts da ist. Und nun zum Verhältnis zu den Vormietern. Da ist entscheidend, was vereinbart wurde. Es gibt weder eine automatische Renovierungspflicht noch eine automatische Verrechnung der Kaution. Es kann sogar sein, dass insoweit ein Anspruch des Vermieters besteht, aber auch ein Anspruch der Vormieter.

Sehr unschön das alles. Was ist zu tun? Schleunigst das Verhältnis mit dem Vermieter auf eine legale Basis stellen. Denn so geht das gar nicht, kann sein, dass Ihr aus der Wohnung von jetzt auf gleich raus müsst. Und wenn das geklärt ist, dann könnt Ihr auch das Verhältnis mit den Vormietern klären. Auf der Basis des Vertrages mit dem Vermieter in Kombination mit der getroffenen Vereinbarung mit dem Vormieter.

So, wie das ohne Regelung laufen könnte, das kann sehr teuer werden. Aber, das Chaos habt Ihr zu vertreten.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go595617-1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Doch,es gibt natürlich einen neuen Mietvertrag. Aber imNachtrag der Vermietung stets, dass die Kaution intern unter den Mietenden weitergegeben/verhandelt wird.
Die Vermietung hält sich diesbezüglich raus.

Danke für die Antworten

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
kann sein, dass Ihr aus der Wohnung von jetzt auf gleich raus müsst.
Aus welchem Grund könnte das denn passieren? Fristlos? Weil sie renoviert haben? Hä?
Zitat (von wirdwerden):
Denn so geht das gar nicht,
Du glaubst nicht, was alles so geht.
Zitat (von wirdwerden):
Aber, das Chaos habt Ihr zu vertreten.
Wieso? Ich sehe da 10 Jahre lang diverse Mieter und 1Vermieter, die sämtlich ohne Streit oder Chaos gelebt, gemietet, gewohnt, gekündigt haben.
Bisher ist keiner auf die Idee gekommen, das gängige Prinzip auf andere Beine zu stellen.
Bisher hat jeder Ausziehende die Kautionsangelegenheit ausgesessen, keiner hat Schönheitsreparaturen gemacht (unabhängig von einer Kaution).
Nun durchbricht eine WG die 10jährige Schlamperei und fragt zu Recht, ob die Vorgänger die Kaution zu beanspruchen hätten.

Der Vermieter soll/will NICHT eingeweiht bzw. einbezogen werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Aus welchem Grund könnte das denn passieren? Fristlos? Weil sie renoviert haben?

Nö, einfach weil man keinen für diese Wohnung gültigen Mietvertrag hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von go595617-1):
Doch,es gibt natürlich einen neuen Mietvertrag.
Zitat (von go595617-1):
Die Vermietung hält sich diesbezüglich raus.
Bezüglich der Kautionsweitergabe.

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