Kehrdienst = Winterräumdienst?

23. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
jeschin
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)
Kehrdienst = Winterräumdienst?

Hallo,
in meinem Mietvertrag steht, daß ich für die Reinigung des Treppenhauses und des Zuweges zuständig bin.
Seit drei Jahren wird mir ohne meine Zustimmung ein professioneller Winterdienst in Rechnung gestellt.
Im Mietvertrag und in der Hausordnung ist keine Schneeräumpflicht verankert. Der Vermieter beruft sich darauf, daß ich für die Reinigung des Zuweges zuständig bin, was gleichbedeutend mit der Schneeräumpflicht sei.

Hat der Vermieter recht?
Und wenn er nicht recht hat, kann ich dann die mit der Betriebskostenabrechnung abgerechneten Zahlungen für den Winterdienst zurückfordern?

Herzlichen Dank, Jesch

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Hast du während der Mietzeit mal Schnee geräumt, wenn du an der Reihe wartst, oder hast du dich gewundert, dass die Heinzelmännchen vor Ort waren.

Da du scheinbar nicht geräumt hast, hat das ein Dienstleister gemacht, dessen Lohn zu den umlagefähigen Betriebskosten gehört.

Und wenn du laut Mietvertrag für die Reinigung der Zuwege verantwortlich bist, gehört dazu auch das Räumen des Schnees, auch wenn dieser nicht schmutzig ist.

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#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:
in meinem Mietvertrag (Mietvertrag) steht, daß ich für die Reinigung des Treppenhauses und des Zuweges zuständig bin.
Im Mietvertrag und in der Hausordnung ist keine Schneeräumpflicht verankert.

Fällt dir der Widerspruch nicht auf ?
Wieso ist "Schneeräumpflicht" keine Reinigung ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 23.01.2015 16:35

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#3
 Von 
jeschin
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 2x hilfreich)

Zusatz des Fragestellers:
Ich komme nur auf meine Frage, da ich häufiger gelesen habe, daß der Winterdienst mit seiner Räum- und Streupflicht explizit im Mietvertrag stehen muß.
Als ich den Mietvertrag unterschrieb (Kehrdienst im Treppenhaus und auf dem Zuweg), ging ich davon aus, Blätter ect. von einem Weg zu fegen und nicht um 7 Uhr morgens und tagsüber mehrmals Schnee zu schippen.
Da bei uns nur 2-3 Mal /Jahr, manches Jahr gar nicht, Schnee geschippt werden muß, habe ich es nie hinterfragt. Aber seit 3 Jahren stehen 100 Euro für einen Schneedienst auf der Jahresabrechnung, ohne, daß wir Mieter vorher darüber informiert wurden. Allerdings kam der Dienst erst dieses Jahr zum ersten Mal für einen Tag zum Einsatz.
Wir Mieter müssen auch im Turnus die Mülleimer an die Straße stellen, obwohl dies nicht im Mietvertrag vereinbart ist.
Vor einigen Jahren verpflichtete der Vermieter per Rundschreiben die Mieter zum Mülleimerdienst. Beim Mülldienst ist es sogar so, daß man bei Versäumnis die Stadtwerke für eine Sonderabholung selbst bezahlen muß (sehr teuer), obwohl es nie schriftlich vereinbart wurde.
Ich wollte mich hier nur etwas schlau machen, da uns Mieter das alles etwas willkürlich erscheint.

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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Wir Mieter müssen auch im Turnus die Mülleimer an die Straße stellen, obwohl dies nicht im Mietvertrag vereinbart ist.


Als Alternative kann euch der Vermieter bestimmt einen Dienstleister vermitteln, den ihr bezahlen dürft. Was ist euch lieber?

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

quote:
Wir Mieter müssen auch im Turnus die Mülleimer an die Straße stellen, obwohl dies nicht im Mietvertrag vereinbart ist.

Das "müssen", finde ich auch eine komische (falsche) Auffassung.
Wem sind die Mülleiner zugeordnet ? Was hat der Vermieter mit dem Rausstellen zu tun ?
quote:
Als ich den Mietvertrag unterschrieb (Kehrdienst im Treppenhaus und auf dem Zuweg), ging ich davon aus, Blätter ect. von einem Weg zu fegen und nicht um 7 Uhr morgens und tagsüber mehrmals Schnee zu schippen.

Und der Vermieter ging von was anderem aus.
Nur ist der Text eindeutig, ob Laub, Hundekot oder was auch immer zu reinigen ist und auch der Schnee.
Im Übrigen zählen die Reinigungskosten, wenn sie von Dritten ausgeführt werden, zu den umlegbaren Betriebskosten, genauso wie etwaige Gartenpflege.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

-- Editiert Spezi-2 am 23.01.2015 19:01

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