Kein Hausstrom, Wohnungen betroffen

27. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ankeymonkey
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Kein Hausstrom, Wohnungen betroffen

Hallo,

wir haben nun den dritten Tag in Folge im Mehrfamilenhaus keinen Hausstrom mehr nachdem die Stadtwerke wegen Nichtzahlen der Rechnung (seitens des Vermieters) einen Zähler blockiert hat.
Über diesen Zähler läuft lustigerweise aber unser gesamter Hausstrom, sprich wir haben nun kein Licht, Klingel und vor allem kein Telefon, Internet und TV mehr.
Wenn man darauf angewiesen ist um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, ist das mehr als ärgerlich.

Der Vermieter erachtet den Ausfall nicht als Notwendigkeit um dieses Problem schnell zu beseitigen (seine Aussage).
Ohne Onlinebanking und Verdienst sehe ich dooferweise dann auch nicht die Möglichkeit (Notwendigkeit) ihm die kommende Miete zu überweisen.

Bei der Stadtwerke sagte man mir, dass der Vermieter sich nur dort vorstellen muss und die Rechnung begleichen muss. Der Zähler würde dann sofort wieder freigeschaltet.

Der VM versucht jetzt aber selbst die ganze Elektrik umzuleiten und das geht offensichtlich nicht mal eben so.
Er erachtet es auch nicht einen Notdienst zu beanspruchen, weil es ja keine Not ist.

Meine Fragen nun, muss ich das so hinnehmen? Es betrifft ja auch meine Wohnung direkt.
Mietminderung unter Berücksichtigung der eigens entstandenen Kosten?
Und am wichtigsten: Darf ich einen Notdienst rufen und ihm in Rechnung stellen?

Fragen zur Miete?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Ankeymonkey):
Er erachtet es auch nicht einen Notdienst zu beanspruchen, weil es ja keine Not ist.

Zu beheben einer Stromsperre gibt es keinen Notdienst.
Zitat (von Ankeymonkey):
Und am wichtigsten: Darf ich einen Notdienst rufen und ihm in Rechnung stellen?

Der einzige Notdienst wäre, die offenen Forderungen zu bezahlen.
Insgesamt stellt sich die Frage, wie rechnet der Vermieter den Strom ab, gibt es nicht für jede Wohnung einen eigenen Zähler?
Zitat (von Ankeymonkey):
Meine Fragen nun, muss ich das so hinnehmen?

Man könnte vermutlich fristlos kündigen, da die Wohnung nicht bewohnbar ist. Alles andere ist nicht denkbar oder Verboten.

Nachtrag: Im anderen Tread über die Nebenkosten, sind gar keine Stromkosten aufgeführt, wie kommt das?
http://www.123recht.net/Nebenkostenabrechnung-andere-Abrechnungsart-zum-Vorjahr-__f518153.html

-- Editiert von 0815Frager am 27.04.2017 17:10

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#2
 Von 
Ankeymonkey
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Mit Notdienst meinte ich einen Elektriker, der die Leitungen umlegt.
Das muss ja in jedem Fall gemacht werden, was der VM auch erkannt hat.
Der Allgemeinstrom läuft gerade über eine leer stehende Wohnung, was so oder so keine Zukunft hat.
Nur wird das bei ihm sehr vermutlich wieder ewig dauern.
Der VM sagte auch seine Rechnungen sind dabei außer Acht zu lassen. Dass dieser Anschluss so oder so nicht mehr in Betrieb genommen wird.

Meine eigenen Stromkosten zahle ich selbst an den Versorger.
Hierbei geht es nur dem Allgemeinstrom, über welchen oben aufgeführte Dinge leider laufen.

Kühlschrank und sonstige Dinge die Wohnung betreffend laufen über mein Vertragskonto.

Fristlöse Kündigung wäre schön, aber der Umzug steht erst Ende des Jahres an.

Da er sich ja quer stellt, sehe ich gerade halt lnur selbst einen Elektriker zu beauftragen und ihm das von der Miete abzuziehen und ggf. für den Zeitraum die Miete zu kürzen.
Fraglich nur ob ich das am Ende auch noch löhnen darf.
Nach Unterbreitung kam schon die Aussage dass ich das gerne machen kann, aber dann auch selbst zahlen kann...

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Ankeymonkey):
Der VM versucht jetzt aber selbst die ganze Elektrik umzuleiten

Da würde ich mal den Netzbetreiber drüber informieren.
Laien ist solche Fummelei nähmlich nicht in jedem Falle gestattet.


Dem Vermieter würd eich ein Einschreiben senden, mit der Beschreibung des Mangels und der Forderung nach unverzüglicher Wiederherstellung der Nutzbarkeit der Mietsache. Kurze Frist nach Datum setzen (bis Dienstag nächste Woche)
Gleichzeitig ankündigen das man sich für den Zeitraum eine Ersatzversorgung im Rahmen auf seine Kosten organisiert und dies von der Miete in Abzug bringt.
Und das unmittelbar nach Ablauf der Frist eine Sebstvornahme erfolgt, die mit der Miete verrechnet wird.


Dann mal schauen, ob er sich bewegt ...




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Ankeymonkey):
Mit Notdienst meinte ich einen Elektriker, der die Leitungen umlegt.

Nö das ist eine bauliche Veränderung, darf man als Mieter auf keinen Fall.
Zitat (von Ankeymonkey):
Hierbei geht es nur dem Allgemeinstrom, über welchen oben aufgeführte Dinge leider laufen.

Nun vielleicht Treppenhaus, aber:
Zitat (von Ankeymonkey):
Über diesen Zähler läuft lustigerweise aber unser gesamter Hausstrom, sprich wir haben nun kein Licht, Klingel und vor allem kein Telefon, Internet und TV mehr.

Klingel und Flurlicht ist verständlich, nur Internet und TV sollten wohl von jeder Wohnung aus selbst versorgt werden.
Eigentlich kann man den Vermieter nur mit Fristsetzung auffordern den Mangel zu beheben, und das Schriftlich.
Zitat (von Ankeymonkey):
Wenn man darauf angewiesen ist um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, ist das mehr als ärgerlich.

Na das ist seltsam, verdient man mit Fernsehen sein Geld, dabei wurde doch im anderen Tread das geschrieben:
Zitat:
Zudem sei noch gesagt, dass ich Rentnerin bin
http://www.123recht.net/Baulaerm-seit-ueber-einem-Jahr-__f502193.html

Aus dem Grund kann man für den Flur, wenn der Vermieter nicht reagiert Mietminderung gleich mit ankündigen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ankeymonkey
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn der Verteiler unten nicht mehr mit Strom versorgt wird, läuft selbstverständlich auch in den Wohnungen nichts mehr.
Alle Parteien hier werden sich das ja nun nicht einbilden.

Aber das wäre auch noch eine Idee, den Versorger zu kontaktieren.


Das ist aber jetzt mal eine knackige Unterstellung mit dem Fernsehen.
Es gibt zum Glück auch reichlich andere Möglichkeiten um von zu Hause aus zu arbeiten. Darf und kann man sogar als Rentner bis 450 Euro.

Wäre aber schön, wenn wir beim eigentlichen Thema bleiben würden.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von Ankeymonkey):
Wäre aber schön, wenn wir beim eigentlichen Thema bleiben würden.

Nun, wenn das Geld verdinen betroffen ist, dann hat das juristisch durchaus ganz andere Folgen als wenn der Mieter halt mal nur auf Fernsehen und ein bischen surfen verzichten muss.
Das eine ist Existenz, das andere Vergnügen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ankeymonkey
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):

Nun, wenn das Geld verdinen betroffen ist, dann hat das juristisch durchaus ganz andere Folgen als wenn der Mieter halt mal nur auf Fernsehen und ein bischen surfen verzichten muss.
Das eine ist Existenz, das andere Vergnügen.


Ja aber ob eine 450 Euro Tätigkeit da reinzählt auch fraglich.
Für mich ist es eine Teilexistenz, für andere ein niedlicher Nebenverdienst.

Naja, ich hoffe ja aber, dass es nicht wieder bis zum Anwalt oder weiter gehen muss. Ich möchte den Ärger und Stress ja auch nicht haben.
Ich möchte hier so ruhig wie möglich bis Jahresende leben und dann war es das hoffentlich.

Die mündliche Frist habe ich bis morgen Abend gesetzt.
Wenn sich bis dahin nichts tut, geht halt ein Schreiben raus und ich muss gucken wie ich vorläufig anderweitig
Internet beziehe.

Tut mir leid wenn ich etwas garstig schreibe, aber wie schon erkannt wurde, schreibe ich wegen diesem Mietverhältnis nicht zum ersten mal im Forum und es geht mir mittlerweile an die Nieren.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von Ankeymonkey):
Die mündliche Frist habe ich bis morgen Abend gesetzt.

Wie es richtig gewesen wäre, wurde dir ja schon gesagt > schriftlich, beweisbar, Einschreiben
Es geht hier um Wahrung DEINER Rechte aus BGB § 536 ff - z.B. den Schadensersatzanspruch aus § 536 (2) 1. "wenn der Vermieter in Verzug ist". Den Verzugseintritt musst du ggf. beweisen - Grundlage dafür ist eine beweisbare Fristsetzung.

Zitat (von Ankeymonkey):
Ja aber ob eine 450 Euro Tätigkeit da reinzählt auch fraglich.

Nö, die Frage ist ob ein geforderter Schadensersatz in einem Bereich entstanden ist, der durch den vereinbarten Vertragszweck (also wohl Wohngebrauch) gedeckt ist oder ob es sich um vertragswidrige Nutzung handelt. Dann könnte eine derartige Forderung auch nach hinten losgehen.

Also lieber mal ruhig bleiben und sich auf das Wesentliche beschränken (dabei auch Schadensminderungspflichten beachten).

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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