Kein Kabelempfang mehr komische sache

30. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
bubbi42
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 77x hilfreich)
Kein Kabelempfang mehr komische sache

Hi zusammen ,
Ich wohne jetzt seid 3 1/2 jahren in meiner Wohnung und habe bisher immer Kabelempfang gehabt alles ohne probleme.
Gestern bin ich nach hause gekommen und habe kein Bild mehr bekommen also war nurnoch schneebild vorhanden , in meinem Briefkasten war eine Karte von Telecolumbus mit dem Hinweis das Kabelempfang abgestellt wurde ich es aber gegen eine monatliche gebühr von 12,80 € wieder angeschaltet bekommen würde.
Natürlich war ich sehr verärgert , wieso soll ich 3 jahre später erst Kabelgebühren zahlen ausserdem steht in meinem Mietvertrag das es enthalten sei.

Original Zitat aus Mietvertrag :
( 1 ) Allgemeine Betriebskosten :
a
b
c usw..
punkt ( k ) Gemeinschafts-Antennenanlagen/Gemeinschafts-Parabolantenne/Breitbandkabelnetz

dann im Mietvertrag §6 : Gemeinschafts-Antennenanlagen/Gemeinschafts-Parabolantenne/Breitbandkabelnetz
Bei Antennenanschluss der o.a. Mietwohnung an eine Gemeinschafts-Antennenanlage/Gemeinschafts-Parabolantenne oder an das Breitbankabelnetz (vgl.§ 2 Absatz 4 Nr 1.k ) verpflichtet sich der Mieter , ausschliesslich diese zu Nutzen.

Laut dieser Sätze verstehe ich es so das es im Mietvertrag mit Betriebskosten enthalten ist , wieso soll ich nun nach 3 jahren 12,80 bezahlen ?
ich hoffe ihr habt einen rat für mich ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wende Dich an Deinen Vermieter.
Eine Möglichkeit wäre, dass der VM Deine Wohnung schwarz angeschlossen hat und demnach die über Deiner NK eingezogenen Kabelkosten in die eigene Tasche gesteckt hat. Das hat die Firma nun gemerkt und abgeklemmt?
Da Dein Vertragspartner über den Mietvertrag der VM ist, der den Kabelanschluss zur Verfügung stellen muss da mitgemietet, solltest Du ihn schriftlich anmahnen und eine Frist setzen.
Die Zeit, die Du nun ohne Kabel bist, können natürlich auch keine Gebühren abgerechnet werden. Ausserdem ist das ein Mangel und berechtigt zur Mietminderung.

-----------------
"MfG
Susanne"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... und du hast einen anspruch darauf, dass dein vm den empfang der ortsüblichen programme auch ermöglicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
suppenhuhn
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo
Ich würde das nicht so sehen. Meistens ist die von Dir zitierte Stelle im Mietvertrag nur eine Auflistung der möglichen Betriebskostenarten. Oftmals sind die Kabelanschlüsse von privat Anbietern, mit denen Du gesonderte Veträge abschließen musst. Schau doch einfach mal in Deiner letzten Betriebskostenabrechnung nach, ob hier Dein Vermieter überhaupt Kosten bislang geltend gemacht hat. Dies wäre dann ein Beleg dafür, dass die in Deinen Mietvertrag benannten Betriebskostenarten wirklich nur eine Aufzählung darstellt.

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