Kein Mietvertrag, Mahnbescheid, Müllgebühren

18. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
JGeyer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Mietvertrag, Mahnbescheid, Müllgebühren

Hallo zusammen,

ich möchte hier einmal einen eigenartigen Fall schildern und euch um Eure Meinungen Fragen.


Angenommen, man ist seit 1999 Mieter einer Zweizimmerwohnung. Der Vermieter wohnt sehr weit weg, den Vertrag haben vor Ort der Mieter und ein vom Vermieter beauftragter Kollege abgeschlossen (steht im Vertrag auch so drin - der Vertrag ist lediglich ein 2-seitiges Dokument). Der Vermieter stirbt 2 Jahre später. Die Wohnung erbt die Nichte, die auch sehr weit weg wohnt. Um die ganze Sache so unkomliziert wie möglich zu gestalten, beschliesst man, einfach den Vetrag so beizubehalten, d.h. es wird kein neuer abgeschlossen und auf dem alten Vertrag steht noch der Name von dem beauftragten Kollegen drin (dieser hat mit den neuen Eigentümern überhaupt nichts mehr zu tun). Nach einigen Jahren kam dann mal ein Vetrag ins Haus geflattert - im Gegensatz zum alten Vertrag ein ganz dicker Wälzer, mit der Bitte, diesen bis zu einem vorgegebenen Termin zu unterschreiben und zurückzuschicken. Wir haben uns damals schlau gemacht. Am genannten Termin wären wir fast auf den Tag genau 5 Jahre in der Wohnung gewesen. Wir haben den Vertrag nicht unterschrieben. Im vergangenen Jahr wurde dann zum ersten Mal die Miete angehoben wegen den Nebenkosten und rückwirkend sollte man einen gewissen Betrag nachzahlen. Da ich sehr pleite bin konnte ich den Betrag bisher noch nicht zahlen. Die erhöhte Miete wird aber seit dem bezahlt. Der Vermieter droht seit einem Jahr mit Mahnbescheid. Bisher kam noch nichts - jetzt droht er schon wieder. Ich möchte ja zahlen - habe aber derzeit nicht das Geld. Hinzukommt, dass im uralten Mietvertrag drinsteht, dass die Müllgebühren vom Vermieter übernommen werden (Rechnung bekomme ich, ich zahle, verlange dann vom Vermieter das Geld zurück). Im allerersten Jahr habe ich noch vom alten Vermieter die Müllgebühren zurückgeholt. Seitdem habe ich das eigentlich nicht gemacht, weil ich in der ganzen Zeit Probleme mit der Zahlung der Miete hatte (alles wurde bezahlt, aber manchmal eben erst einen Monat später).

Meine Fragen:

Darf der Vermieter einen Mahbescheid rauschicken? Ich denke ja, zwar gibt es keinen schriftlichen Vertrag, aber auch mündliche Verträge sind bindend. Aber er droht eben schon sooo lange und es passiert nichts. Es kann ja auch sein, dass sowas nicht ganz legal ist. Was ich damit meine: Müssen Einkünfte über Mieten, etc. beim Finanzamt gemeldet werden? Ich weiss nicht, ob mein Vermieter das gemeldet hat. Angenommen, er hat es nicht gemeldet: Kommt das dann raus, wenn er einen Mahnbescheid schickt? Es gibt ja kein einziges Dokument, in dem unsere beiden Namen vorkommen. Es existiert nur dieses 2-seite recht knapp gehaltene Dokument (Namen der Parteien, Größe der Wohnung, TG, Nebenkosten, Müllgebühren, Datum, Unterschrift). Der einzige Beweis, dass zwischen Vermieter und Mieter monetäre Aktivität herrscht sind wahrscheinlich die Kontoauszüge.

Auf wieviele Jahre kann ich rückwirkend die Müllgebühren vom Vermieter einkassieren? Darf ich das überhaupt? Auch ich habe ja kein Dokument, mit dem nachweisen kann, dass das jetzt mein neuer Vermieter ist. Bei 4 Jahren würde sich die Summeausgleichen, bei 5 Jahren schuldet er mir Geld.


Danke


Gruss

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19 Antworten
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#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 430x hilfreich)

Richtig. Dein Mietvertrag, egal wie alt, ist immer noch gültig. Mit dem Erbe hat die Nichte die Rechte und Pflichten des Vermieters übernommen.
Mit diesem Vertrag hast Du auch weiterhin das Recht, dass der VM die Müllkosten übernimmt. Darauf solltest Du bestehen!
Davon ausgehend, dass die Mieterhöhung korrekt war und weiterhin davon ausgehend, dass es sich bei den NK um eine von Dir zu zahlende Pauschale gegenüber dem VM handelt. Ich nehme mal an, über die NK wird nicht jährlich abgerechnet?

Weiterhin sind keine Nachzahlungen zu leisten sofern es keine korrekte Nk-Abrechnung gegeben hat.
Hat der Vm also die Nebenkostenpauschale erhöht, so konnte/kann er das nur für die Zukunft machen, das gilt auch für die Erhöhung der Miete.
Zu dem Zeitpunkt, als er die Erhöhungen gemacht hat, konnte er also nichts nachträglich erhöhen. Ich gehe daher davon aus, dass er von Dir auch nichts fordern darf.



-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

-- Editiert von Suecologne am 18.07.2008 10:57:23

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#2
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
JGeyer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort und die Information.

Ad Nebenkosten)

Die Nebenkosten wurden seit 1999 zum erstenmal neu berechnet. Eine Auflistung (Kopie von der Hausverwaltung) hat der Vermieter vor einem Jahr beigefügt. Ich habe jetzt leider die Zahlen, Formulierungen aus dem Brief etc. nicht im Kopf, weil ich gerade im Büro bin. Wenn ich mich aber nicht täusche stand in seinem Schreiben sinngemäss: Aus diesem Grund wird die Höhe der Miete angepasst, und für die vergangenen 3 Jahre die Nebenkosten eingefordert. Ich muss heute abend nochmal genau nachschauen.

Gibt es für die diese Mietvertragsgeschichte (also: jemand stirbt, einer erbt, der Vertrag bleibt) einen entsprechenden Paragraphen, Artikel, etc...?

Ad Müllgebühren)

Tja, dann werd ich die doch mal gleich einfordern. Leider habe ich keine Überweisungsbelegen mehr (o.ä.). Aber wenn ich bei den Stadtwerken ganz lieb anfrage, müssten die mir doch sicherlich eine Auflistung der Müllgebühren geben können - sowas ist doch sicherlich irgendwo gespeichert. Die Frage ist nur: bis wann (also rückwirkend) kann ich denn da noch die Gebühren zurückfordern?

Danke nochmal für die prompte Antwort - boah, was für ein cooles Forum!

Gruss,

JG

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#4
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(848 Beiträge, 337x hilfreich)

Du solltest dich anwaltlich beraten lassen, selbst scheinst du hier erheblich überfordert zu sein.

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#5
 Von 
JGeyer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann mir leider keinen Anwalt leisten. Praktikumsbedingt bin ich tagsüber unterwegs. Hat jemand Erfahrungen mit dieser DAK-Rechtsauskunft am Telefon? Dort, wo Boris Becker die Werbung für macht?

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#6
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
JGeyer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gerade mal geschaut, wie es mit dieser Beratungshilfe für 10.- aussieht. Auf http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1160590/index.html?ROOT=1160540 steht, dass "im Falle eines Prozesses auf Grund Ihrer Einkommensverhältnisse Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung" die Hilfe gewährt wird.

Ich möchte die Sache ja nicht kompliziert gestalten. Ich möchte ja lediglich wissen, ob ich die Rückzahlung der Nebenkosten mit den ausstehen Müllgebühren ausgleichen kann. Wenn das geht, dann brauchen beide Seiten kein Geld von anderen zu fordern.

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#8
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(848 Beiträge, 337x hilfreich)

Dien Frage ist hier, welche Kosten du überhaupt zahlen musst. Sparen am falschen Fleck iat da auf Dauer sicher teurer.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
JGeyer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Dien Frage ist hier, welche Kosten du überhaupt zahlen musst. Sparen am falschen Fleck iat da auf Dauer sicher teurer.
___________________________________

Wie meinst Du das jetzt? Habe ich leider nicht verstanden.

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#12
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(848 Beiträge, 337x hilfreich)

...Habe ich leider nicht verstanden...

Eben, deshalb ja mein Verweis auf einen Anwalt.

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#13
 Von 
JGeyer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Sodele,

hab gerade mit dem Mietverein vor Ort telefoniert. Ohne die Dame in ein langes Gespräch zu verwickeln habe ich sie gefragt, auf wieviele Jahre ich Müllgebühren einfordern darf. Antwort: Sie darf nicht antworten! Gab mir eine Telefonnummer einer Hotline (gebührenpflichtig), da sitzt ein Anwalt und der darf Antworten über das Telefon geben. Dem schildere ich ganz kurz heute nachmittag den Fall. Ist zwar jetzt kein echter Besuch bei einem Anwalt, aber ich denke, das sollte auch gehen.

Hat jemand Erfahrung mit Hotlineanwälten vom Mieterbund?

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(848 Beiträge, 337x hilfreich)

Das halte ich für unsinnig, da du offensichtlich nicht in der Lage bist, den Sachverhalt richtig einzuschätzen und darzustellen und deshalb auch nicht gezielt die richtigen Fragen zu stellen.

Ein Anwalt sollte den Schriftverkehr vorliegen haben, um hier sinnvoll antworten zu können.

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#15
 Von 
JGeyer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

In diesem Sinne gibt es doch gar keinen Schriftverkehr, es gibt nur einen uralten, einfachen Mietvertrag, und eine Kopie der Hausverwaltung über die Nebenkosten (mit dem Brief des Vermieters, nach dem Motto "Kuck, da stehts"). Grossen Schriftverkehr gabs nie, wenn, dann mal Telefonanrufe.

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#16
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(848 Beiträge, 337x hilfreich)

Mache am besten was du denkst.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
JGeyer
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Dr. Lector,

bitte nicht sauer sein oder so. Ich will es eben so einfach und unkompliziert machen. Wenn tatsächlich beide Seiten ungefähr gleich viel verlangen, dann kann man sich doch auch sicher so einigen - ohne Mahnbescheid, ohne Anwälte. Ich weiss, dass ich die Müllgebühren dem Vermieter aufbrummen darf - die Frage ist doch nur, aus wievielen Jahren. Bei 3 Jahren rückwirkend, muss ich nur einen kleinen Teil der Nebenkosten zurückzahlen (das könnte ich sogar jetzt gleich). Bei 4 gleicht sichs aus, bei 5 würd ich was zurückkriegen.

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#18
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 430x hilfreich)

Ich kann den anderen nur zustimmen, insbesondere, da Du ja immer noch annimmst, dass der VM Dir gegenüber Kosten geltend machen kann.
Die von Dir sog. Nebenkostenabrechnung ist nämlich keine!

Du hast geschrieben:
Aus diesem Grund wird die Höhe der Miete angepasst, und für die vergangenen 3 Jahre die Nebenkosten eingefordert.

Ich hatte Dir vorab schon geschrieben, dass der VM die Höhe der Miete oder der NK für die Zukunft anpassen kann, aber nicht für die Vergangenheit. Ich gehe daher immer noch davon aus, dass Du dem VM nichts schuldest, was zu verrechnen wäre.

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