Kein Öl und Wohnung kalt!!

11. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)
Kein Öl und Wohnung kalt!!

Hallo, ich bezahhle immer am 1. bzw 2, meine Miete! Nun ist seit vorgestern die Heizung aus, da das Öl alle ist. Unsere Vermieter wurde schon vor Wochen darüber informiert, das sich das Öl dem Ende neigt. Als wir ihn vorgestern anriefen und ihm mitteilten das das ÖL alle sei, bekamen wir zur Antwort, daß er versucht einen Öllieferanten zu erreichen! Er rief dann zurück und teilte mit, das er niemanden erreichen konnte( lachhaft!!!)
Auch sagte er, das er ja im herbst erst 1000L getankt hätte und ihm nicht klar wäre, wieso das Öl alle wäre! Wir habe im Haus 4 Mietparteien!
Nun willl ich mir einen Katalytofen aufstellen, das es wenigsten etwas warm hier in der Wohnung ist. Wer kommt für die Kosten vom Gas für den katalytofen auf? Vermieter oder Ich?
Würde ja die Miete zurückfordern für Mai, aber glaube das kann man nur in den ersten 7 Tagen. Und kann ich die Wohnung in dem Fall fristlos kündigen?
Unter mir der Mieter hat herausgefunden, das in seiner Abstellkammer der Strom über Gemeinschaftsstrom läuft, (worauf ich auch jeden Monat 20€ zahle!) Daran hat er sich jetzt einen Elektroheizstrahler angeklemmt! Das dürfte ja auch nicht rechtens sein, das er auf Kosten anderer seine Wohnung heizt!!

-- Editiert von Hondo2019 am 11.05.2019 08:56

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13 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Hondo2019):
Gemeinschaftsstrom läuft, (worauf ich auch jeden Monat 20€ zahle!)
Nana, das ist wohl in der Aufregung falsch geworden.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

Miete zahle ich gesamt: 360€

Kaltmiete: 255€
Heizkosten: 70€
Nebenkosten: 35€
von den Nebenkosten gehen 10€ ab für Müll und der Rest von 25€ für sonstige Nebenkosten.
(Wasser und Gemeinschaftsstrom)
Wasser wird berechnet mit 3,50,€ pro Kubik. Meistens liege ich bei 3Kubik wasser.=10,50€
Der Rest von 14,50 wird dann verwendet für Gemeinschaftsstrom und Strom Heizung. Was aber alle Mieter im haus zahlen müssen. In unserer Etage funktionieren Klingel und Flurlicht schon seit 3 jahren nicht mehr.( aber strom dafür soll man zahlen)
Nebenkostenabrechnungen werden keine erstellt. Keine Ahnung, weshalb der Vermieter keine jahresabrechnung erstellt!

-- Editiert von Hondo2019 am 11.05.2019 12:10

-- Editiert von Hondo2019 am 11.05.2019 12:15

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Die Heizperiode ist zu Ende. Insofern ist die Frage, ob der Vermieter überhaupt heizen muß. Welche Temperatur herrscht denn in der Wohnung?
Und kann ich die Wohnung in dem Fall fristlos kündigen? Haben Sie schon eine andere Wohnung? Denn "fristlos" heißt genau das - sofort ausziehen wg. Unzumutbarkeit. Ob das bei einer im Mai nicht funktionierenden Heizung zulässig ist, dürfte zumindest umstritten sein...

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Die Heizperiode ist zu Ende.
Aber es muss auch auf die Temperaturen geguckt werden.
Und viele brauchen die Heizung auch für WW.

Zitat (von Hondo2019):
und der Rest von 25€ für sonstige Nebenkosten.
Da hast du aber grob gerechnet.
Nebenkosten/Betriebskosten---- sind viel mehr Positionen als nur Wasser und Allgemeinstrom.
Zitat (von Hondo2019):
er kommt für die Kosten vom Gas für den katalytofen auf? Vermieter oder Ich?
Das weiß jetzt noch niemand.
Du kannst dem Vermieter aber noch eine kurze Frist setzen. zB noch bis zum 15.5.
Ist dann kein Öl im Tank bzw. funzt die Heizung nicht--- kaufst du Katalyt und Ofen. Und rechnest mit der nächsten Miete auf.
Da der Vermieter eh nichts richtig macht--- darfst du auch mal.

Fristlos kündigen?--- ICH würde das nicht tun.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Ist dann kein Öl im Tank bzw. funzt die Heizung nicht--- kaufst du Katalyt und Ofen. Und rechnest mit der nächsten Miete auf. Nun ja - der Betrieb eines Katalytofens in Innenräumen ist kreuzgefährlich und kann einem durchaus den nächsten Ärger einbringen. Siehe hier: https://z-netz.rechtswesen.diskurs.mietrecht.narkive.com/iAzSwPHf/mietwohnung-und-gas-katalytofen
Aber es muss auch auf die Temperaturen geguckt werden. Richtig - die "Heizgrenze" (15 Grad Tageshöchsttemperatur). Die wird in den nächsten 2 Wochen je nach Wohnort evtl. an einigen Tagen unterschritten. Ob das einen Ofen rechtfertigt, wird dann wohl ein Gericht entscheiden müssen...

-- Editiert von muemmel am 11.05.2019 17:58

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Auaa.
Das Leben ist eins der gefährlichsten. Mein lieber Scholli.
:augenroll:

Was gibts denn noch? Ölradiatoren sind auch gefährlich und haben einen tiefen ökologischen Fußabdruck.

Ob Ralf und seine Leute es überlebt haben? Seit 15 Jahren?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Das Leben ist eins der gefährlichsten. Mein lieber Scholli. Ja und? Gehen Sie deswegen grundsätzlich bei Rot über die Straße, oder was war da jetzt der tiefere Sinn?
Was gibts denn noch? Mit Strom heizen - bringt einem zumindest keine Abmahnung ein. Und die Kosten gedenkt man ja ohnehin auf den Vermieter umzulegen...
Ob Ralf und seine Leute es überlebt haben? Seit 15 Jahren? Jetzt wird es endgültig wirr...

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#8
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Was ist mit Warmwasser ?
Läuft das auch über die Ölheizung ?

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ja und? Gehen Sie deswegen grundsätzlich bei Rot über die Straße, oder was war da jetzt der tiefere Sinn?
Nein, ich gehe nicht bei Rot über eine Ampel. Ich fahre auch nicht bei Rot.
Der tiefere Sinn? Weil vor 15 Jahren 1 User Ralf als Mieter in einem Internetforum gefragt hat und sein Vermieter ihm wegen eines Gaskatalyt-Ofens eine Abmahnung erteilt hat---- passiert das dem TE hier jetzt auch?
Zitat (von Anami):
Du kannst dem Vermieter aber noch eine kurze Frist setzen. zB noch bis zum 15.5.
Wie ist dieser Hinweis? Auch brandgefährlich?
:???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

@muemmel. Hier im Hunsrück ist es noch kalt. Aussen 7 Grad. In der Wohnung habe ich nachts 5-8 Grad! Auch wenn die Heizperiode zu Ende ist,( was nicht im Mietvertrag festgehalten ist) muss der Vermieter für einen ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache sorgen. Sonst bräuchte ich ja nicht die Heizkosten zu zahlen,ausserhalb der heizperiode,wenn er sich nur an die Heizperiode hält! ........ Was passiert, wenn es auch im Sommer kalt ist?

Nun kann man sich als Vermieter nicht auf die Heizperiode berufen, wenn es beispielsweise im Juli bitter kalt draußen ist. Auch in der Zeit, die außerhalb der gesetzlichen Heizperiode liegt, hat ein Mieter einen Anspruch auf eine funktionierend Heizung, wenn die Temperaturen tagsüber unter 16°C liegen. Zudem ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Heizungsanlage einzuschalten, wenn innerhalb der Wohnung die Temperaturen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf unter 18°C fallen. Dies ist insbesondere in jenen Monaten relevant, die kurz vor beziehungsweise kurz hinter der offiziellen Heizperiode liegen: gelegentlich kommt es vor, dass es im September oder Mai derart kühl ist, dass ohne Heizung keine dauerhafte Raumtemperatur von 18°C erreicht werden kann.

Allerdings ist es so, dass individuelles Heizverhalten sowie Lüftungsverhalten starken Einfluss auf die Raumtemperatur nehmen kann. Dies führt zu gerichtlichen Entscheidungen, gemäß derer ein Vermieter dazu verpflichtet ist, die Heizungsanlage anzuschalten, wenn die Außentemperatur an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen unter 12°C fällt [AG Uelzen, 09.04.86, WM 86 212].

-- Editiert von Hondo2019 am 11.05.2019 21:22

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Bekommst du dein WW auch über die Heizung?
Hast du deinem Vermieter schon geschrieben?
Nicht nur im Hunsrück ist es jetzt noch kalt.

Vergiss die Uelzener Gerichtsentscheidung aus anno 1986. Das trifft doch nicht zu. Bei dir ist (nur) das Öl alle.

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#12
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Dein Nachbar der einen Heizstrahler auf dem Gemeinschaftsstrom berteibt, begeht eigentlich Stromdiebstahl. Nur das nachzuweisen dürfte schwer sein, da das ja in seinen eigenen Räumen stattfindet. Den kannst Du nun schriftlich auffordern dass zu unterlasssen. Oder Du forderst den Vermieter auf, einen Elektriker zu schicken der den Strom in den Räumen des fraglichen Nachbarn wieder korrekt schaltet, so dass jeder auf seine eigenen Kosten Strom verbraucht.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Davon mal abgesehen, dass es mittlerweile warm ist und vermutlich auch wieder Öl im Tank sein wird, sollte man Gasöfen in Innenräumen bleiben lassen.
Es geht nicht hauptsächlich um Abmahnung, Brandgefahr oder oder, sondern um akute Lebensgefahr durch Kohlenmonoxidvergiftungen.
Ganz plump, damit es jeder versteht, Gasöfen nutzen zur Verbrennung den Sauerstoff aus der Atemluft und geben das entstehende Abgas CO & CO² in diese wieder ab, wenn man also nicht permanent ein Fenster geöffnet hat, sollte man seinen Nachlass besser vorher geregelt haben.

Und warum sein eigenes Leben aufs Spiel setzen, wenn es doch viele eleganter geht?

Da hier 4 Parteien betroffen sind, mein Vorschlag für die Zukunft, sollte es nochmals soweit kommen:

1.) Erstmal eine Mietergemeinschaft bilden.
2.) Vermieter frühzeitig und nachweisbar über die Ölknappheit informieren
3.) Vermieter eine Frist setzen und gleichzeitig damit Ersatzvornahme ankündigen
4.) Kommt vermieterseits kein Öl, als Mietergemeinschaft Geld sammeln und das Heizöl selbst einkaufen
5.) Die entstandenen Kosten mit der / den nächsten Mietzahlungen gemäß §387 BGB verrechnen

Zitat (von Hondo2019):
Nebenkostenabrechnungen werden keine erstellt. Keine Ahnung, weshalb der Vermieter keine jahresabrechnung erstellt!


6.) Vermieter zur Abrechnung auffordern und Vorauszahlungen solange einstellen, bis eine Abrechnung vorliegt.

Zitat (von Anami):
Ob Ralf und seine Leute es überlebt haben? Seit 15 Jahren?


Ralf vielleicht, rund 1000 Personen die jährlich an einer CO Vergiftung sterben allerdings nicht.


-- Editiert von spatenklopper am 18.06.2019 15:39

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