Kein Termin für Wohnungsübergabe

13. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
billy idol
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Termin für Wohnungsübergabe

Hallo,

unser Umzug ins neue Heim gestaltet sich gerade doch etwas komplizierter als man so etwas erwartet.
Ich versuche mal so kurz und knapp zu erklären was passiert ist:

Die Maklerin wollte sich um WG Übergabe kümmern. War aber schon mit der Vertragsunterzeichnung überfordert was die ganze Sache 14 Tage in die Länge zog. Daraufhin haben wir erstmal keine Provision an sie gezahlt weil wir abwarten wollten bis sie uns einen Termin nennt.

Sie wiederum hat keinen Finger mehr gerührt und darauf verwiesen wir hätten noch nicht bezahlt. Die Übergabe sie eine Gefälligkeit und sie sei nicht verpflichtet das zu machen.

Wir baten um einen Ansprechpartner oder um einen Termin mit gleichzeitiger Übergabe der Provision und zahlten die Hälft an.

Wir hatten nach Eingang des MV eine Frist von 14 Tagen die wir bis dahin um 2 Tage überschritten hatten.

Daraufhin drohte die Maklerin mit Anwalt und erklärte das unter diesen Umständen keine Übergabe mit Ihr stattfinden würde. Wir sollten uns an die Sekretärin unseres Vermieters wenden.

Wir zahlten also die Restsumme- da die Maklerin ja nun raus war aus der Nummer und wandten uns tel. an die Sekretärin.

Diese verwies uns abermals an die Maklerin. Sie (die Sekretärin) sei zu weit weg und die Maklerin würde die Übergabe machen.
Wir erklärten Ihr das sich die Maklerin weigert und uns mit Anwalt gedroht hat und wir deshalb nicht bereit seien mit ihr diese Übergabe zu machen.

Die sekretärein meinte sie sei aber im Urlaub und könne nicht kommen. Würde sich aber die folgende Woche bei uns melden. Das tat sie natürlich nicht. Anstelle dessen bekamen wir einen BReif vom Vermieter mit der Aufforderung unverzüglich die noch ihct hinterlegte Bankbürgchaft einzureichen. Diese sei mit MV fällig (das ist laut BGB nicht so!).

Also bin ich heute zur Bank und habe die Bürgschaft beantragt und dem Vermieter eine Fax geschickt indem die Bank bestätigt das die Bürgschaft übernommen wird und innerhalb der folgenden Tage die Originalurkunde beim VM eingeht.

Parallel rief also mein Freund die Sekretärin an. Ergebnis: das Fax reiche ihr nicht- sie braucht das Original und vor übernächster Woche gibts auch keine Übergabe. Basta! Wir hätten ja auch erst Anspruch auf die WG zum 1.9.

Damit verschiebt sich nun unser Umzugstermin um 8 Tage. Alles soweit in Ordnung.Wir können den Termin verschieben. Ist zwar ärgerlich aber läßt sich nicht ändern!

Und jetzt meine Frage (endlich): was passiert wenn wir bis zum 31. August keine WG Übergabe hatten weil sich eben niemand bereit erklärt das zu machen?
Was wenn wir keine Schlüssel bekommen?
Wie kann ich mich im Vorfeld da absichern?

Ich bin da mittlerwiele wirklich extrem bedient. Ich weiß das die Maklerin die Sekretärin kennt und diese wiederum eine Verwandte des VM ist! Und alle zusammen haben es sich jetzt vorgenommen uns das Leben möglichst schwer zu machen. Ich bin rechtsschutzversichert und werde morgen auch mal "Meinen Anwalt" kontaktieren. Weil jetzt reichts mir wirklich.

Würde mich aber im Vorfeld sehr über Eure Meinung dazu freuen.

Also vielen Dank schonmal.

billy

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist Vertragsbeginn der 01.09. Heute haben wir den 14.08.

was passiert wenn wir bis zum 31. August keine WG Übergabe hatten

Gar nichts, weil Du frühestens am 01.09. einen Anspruch auf Wohnungsübergabe hast.

Ich bin rechtsschutzversichert und werde morgen auch mal Meinen Anwalt kontaktieren.

Bist Du Dir sicher, dass die Rechtschutzversicherung das zahlt? Das wäre aber sehr kulant von Deiner Versicherung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
billy idol
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

@Tao
1.ich will nichts bezahlt haben- aber einen Rat den bekomme ich sicher!

2. Dann eben am 1.9. noch keine Übergabe- was dann??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Wenn die Wohnung zum 01.09. nicht übergeben wird, dann kannst Du entweder fristlos kündigen oder Schadenersatzansprüche geltend machen.

Dass der Vermieter plant, die Übergabe zum 01.09. nicht durchzuführen, kann ich selbst aus Deinen Ausführungen nicht erkennen.

Es gibt für den Vermieter allerdings auch keine Veranlassung, jetzt bereits einen konkreten Übergabetermin zu vereinbaren. Daher kann ich Deine ganze Aufregung ehrlich gesagt nicht so richtig nachvollziehen.

Das Problem liegt wohl eher darin, dass Du ohne jegliche rechtliche Grundlage erwartet hast, dass die Übergabe schon deutlich vor dem 01.09. stattfindet, wie auch immer Du zu dieser Erwartungshaltung gekommen bist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.639 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen