Kein Übergabeprotokoll bei Einzug

7. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
interstella555
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 14x hilfreich)
Kein Übergabeprotokoll bei Einzug

Hallo liebe Forumsgemeinde,

ich habe folgendes Problem, das mir seit Längerem Kopfzerbrechen bereitet:

Mein Freund ist Ende 2012 in eine Wohnung gezogen. Damals hat er leider Gottes kein Übergabeprotokoll angefertigt. Allerdings hat er die Wohnung auch nicht vom Vermieter, sondern direkt vom Vormieter übernommen. Der Vermieter war nicht anwesend.
Angeblich hatte der Vermieter aber mit dem Vormieter beim Auszug ein Protokoll angefertigt.

Mein Freund und seine Mutter haben also die Wohnungsschlüssel vom Vormieter bekommen. Dann kam es gleich zu Auseinandersetzungen mit dem Vormieter weil dieser für irgendwelche Bretter, die er selbst angebracht hatte nun auch noch Geld von meinem Freund wollte.
Mein Freund wollte die Bretter aber nicht haben und der Vormieter hat sie dann am selben Tag noch entfernt.

Die Wohnung war nicht renoviert und mein Freund und seine Mutter haben alle Wände neu tapezieren müssen. Außerdem habe sie noch ein paar Mängel festgestellt und diese dem Vermieter telefonisch mitgeteilt.

Zurück ins jetzt:
Ende 2014 ist mein Freund jetzt aus dieser Wohnung gezogen. Der Vermieter ist dann am Tag der Übergabe zusammen mit dem Nachmieter gekommen und hat dann die Wohnung penibel nach allen möglichen Mängeln durchsucht. Das grenzte schon fast an Bösartigkeit, denn er hat sogar die Struktur/Maserung der Fensterbänke bemängeln wollen.
Außerdem hat er meinem Freund vorgeworfen einen zweiten Wasserzähler in der Wohnung installiert zu haben.

Und siehe da! Zu allem Überfluss bemängelt der Vermieter nun auch alle die Mängel, die ihm mein Freund damals telefonisch angezeigt hatte.
Davon hätte der Vermieter nie etwas gewusst und mein Freund hätte das auch niemals angezeigt. Jetzt will der Vermieter die Kaution nicht rausrücken.

Das Problem ist aber das fehlende Übergabeprotokoll. Das hätte echt nicht passieren dürfen, die Erkenntnis kommt jetzt aber zu spät.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120078 Beiträge, 39828x hilfreich)

Was noch problematischer ist, das es keine Nachweise gibt, das die Mängel gemeldet wurden.


Fraglich wäre im übrigen, ob der Mieter zur Beseitigung bzw. zum Schadenersatz überhaupt verpflichtet wäre, das müsste man dann anhand der Mängel mal diskutieren.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6435 Beiträge, 2317x hilfreich)

Ich sehe das nicht so problematisch, wenn es kein Protokoll über den Zustand bei Einzug gibt.
Wenn ein Vermieter beim Auszug Mängel beanstandet muss ER beweisen, dass der Mieter diese verursacht hat oder zur Beseitigung nach einer gültigen Vereinbarung verpflichtet ist.
Also muss auch der Vermieter beweisen, dass die Wohnung damals ohne diese Mängel übergeben wurde. Das fehlende Einzugsprotokoll bestätigt dem Vermieter also nicht, dass die Wohnung damals mängelfrei übergeben wurde.
Dies müsste er schon anders beweisen.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

3x Hilfreiche Antwort

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