Kein Übergabeprotokoll vorhanden - wie richtig verhalten?

3. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
agapimou
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 12x hilfreich)
Kein Übergabeprotokoll vorhanden - wie richtig verhalten?



Guten Tag.

Ich werde gegen Ende dieses Monats nach etlichen Streitereien mit den Vermietern nach knapp 1,5 Jahren Mietzeit aus der Wohnung ausziehen.
Bei Mietvertragabschluss bzw. bei Wohnungsbezug wurde kein Übernahmeprotokoll gemacht, eine Kautionszahlung wurde übrigens auch nicht verlangt.

Nun war die Vermieterin letztens hier in der Wohnung mit einem Schreiner, der einen Kratzer im Laminatboden im Wohnzimmer begutachten sollte, der durch eine Freundin von mir entstanden ist, was sie dann ihrer Haftpflichtversicherung gemeldet hatte.

Bei dieser Wohnungsbegehung äußerte meine Vermieterin beim Rausgehen zu dem Schreiner, dass in der Küche an einer Stelle der Laminat „hochkäme“, was vor meinem Einzug nicht gewesen sei. Daraufhin habe ich mir dann den Küchenboden genau angesehen und könnte mir vorstellen, dass sie die eine Stelle meint, da ist eine „Fuge“ breiter als die anderen alle. Das war aber immer schon so und hat mich nicht gestört. Ich habe nichts „unanständiges“ mit dem Laminat in der Küche veranstaltet ;) und fürchte nun, dass sie Dinge finden wird, die sie mir anlasten will. Es gibt einige kleine „Mängel“ in der Wohnung wie Haarrisse im Waschbecken und defekte Fugen im Badezimmerboden. Die bestanden aber schon vorher.

Fraglich ist auch, ob sie mir vielleicht vorschreiben will, dass ich renovieren soll bei Auszug. Meiner Meinung nach war bei Einzug nicht frisch renoviert, Wände waren zwar weitestgehend sauber, aber an einigen Stellen waren auch Nägel eingeschlagen usw.

Nun ist meine Frage: Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich in 2-3 Wochen hier ausziehen werde? Wie gesagt, es gibt ja kein Übergabeprotokoll vom Einzugszeitpunkt. Ich wusste leider nicht, dass man so etwas braucht. Wir haben nur einen Mietvertrag gemacht. Unterschreiben wird die Frau mir garantiert nichts, sie läuft schon jetzt wegen allem, was ihr so in den Sinn kommt, zum Anwalt.

Mir wäre es lieb, mich noch so wenig wie möglich mit der Vermieterin persönlich auseinandersetzen zu müssen, da sie dazu neigt, sich intensiv aufzuregen und richtig laut und unsachlich zu werden, was meinen Nerven nicht gut tut. Nicht zuletzt deswegen bin ich ihrer in keiner Weise formgerechten Wohnungskündigung von Januar 06 ohne Widerspruch gefolgt.

Kann ich bei Auszug den Zustand der Wohnung mit Zeugen fotografieren und protokollieren und ihr die Wohnungsschlüssel dann Ende des Monats zuschicken (ich ziehe 300 km weit weg)?

LG, agapimu

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1 Antwort
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#1
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

1. Renovieren müssen Sie nicht! Der Vermieter kann allerdings per Vertrag Schönheitsreperaturen auf den Mieter abwälzen. Das wäre im Wesentlichen das Streichen der Wände und ggf. Heizkörper.
Hierbei kommt es aber auf die genaue Formulierung im Mietvertrag an. Viele Klauseln sind unwirksam.
2. Schäden, die man selber verursacht hat, muss man beseitigen oder die Kosten dafür dem Vermieter erstatten. Der Vermieter muss aber die Mängel (Schäden) benennen und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen.
Ich würde zur Wohnungsübergabe einen Zeugen mitnehmen und vorher schon den Zustand durch Fotos dokumentieren. Ich denke, dass Sie Öl ins Feuer gießen, wenn Sie bei der Übergabe fotografieren. (Höchstens wenn es an einer Stelle Unstimmigkeiten gibt)
3. Wenn Sie die Wohnung nach der gemeinsamen Besichtigung nicht mehr brauchen, würde ich die Schlüssel der Vermieterin sofort aushändigen. Problematisch kann das nur sein, wenn kein einvernehmliches Übergabeprotokoll erstellt wurde. Dann kann das schon als Verweigerung ausgelegt werden.

Wichtig bei Schäden ist noch Folgendes: Der Vermieter darf nur den Zeitwert in Abhängigkeit der üblichen Nutzungsdauer in Ansatz bringen. Wenn also die Nutzungsdauer üblicherweise 10 Jahre beträgt, darf nach 5 Jahren auch nur die Hälfte der Reparaturkosten verlangt werden.

Aus eigener Erfahrung. Ich hatte den Schlüssel verabredungsgäß der Vermietern zugeschickt (ca. 150 km entfernt)
Nachträglich kamen Mängelrügen.
Ich konnte erstens nicht selber die angeblichen Schäden beseitigen, weil ich die Wohnung nicht mehr betreten konnte und die Frage der Farbflecken auf dem PVC-Boden hatte ich mit der Gegenfrage nach dem Alter des Bodens auch schnell aus der Welt.

Ich wünsche viel Glück bei der Übergabe

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