Angenommen.
1 Mieter in einer WG ist nicht begeistert, dass ein Bewerber einzieht.
Der Mieter schreibt den Bewerber an und teilt ihm mit, dass er den Einzug aus gewissen Gründen nicht begrüßen würde.
Zugleich wird aber mitgeteilt, dass es dem Bewerber freisteht einzuziehen, wenn er das möchte und die Vermieterin zustimmt.
Also die Entscheidung von dem Bewerber abhängt und es nur darum ging, dass die Stimmung ggf. negativ ist, wenn er einzieht. Sodass der Mieter klargestellt hat, das er nicht entscheidungsbefugt ist.
Ist es möglich, dass die Vermieterin die doppelte Miete verlangt, wenn das Zimmer leer bleibt?
Kein WG-Nachmieter doppelte Miete tragen
29. August 2018
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Frage vom 29. August 2018 | 15:40
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 17x hilfreich)
Kein WG-Nachmieter doppelte Miete tragen
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#1
Antwort vom 29. August 2018 | 16:46
Von
Status: Unparteiischer (9912 Beiträge, 4488x hilfreich)
Die Vermieterin kann viel verlangen. Wenn sie mehr als die vereinbarte Miete will, wird sie beweisen müssen, dass der Mieter irgendwie schadensersatzpflichtig geworden ist. Da würde es dann darauf ankommen, wie das Schreiben des Mieters an den Interessenten verfasst wurde und welche Gründe genannt wurden. Ohne die wird man die Frage hier nicht beantworten können.
PS: Je nach Art des Schreibens kann auch eine Abmahnung oder eine Kündigung durch die Vermieterin drohen.
#2
Antwort vom 29. August 2018 | 16:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
Zitat:Ist es möglich, dass die Vermieterin die doppelte Miete verlangt, wenn das Zimmer leer bleibt?
Ja
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#3
Antwort vom 29. August 2018 | 17:06
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 17x hilfreich)
Es ging eher darum, den Bewerber mitzuteilen, das sein Lebensstil nicht passen würde.
Mitbewohner schrieb aber:"Dir steht es natürlich frei dennoch einzuziehen"!
#4
Antwort vom 29. August 2018 | 18:26
Von
Status: Unbeschreiblich (47632 Beiträge, 16837x hilfreich)
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