Kein Warmwasser keine Heizung nach Einzug

10. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
JuliaAleks
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Warmwasser keine Heizung nach Einzug

Guten Tag,

Ich bin am 1.5 in eine Wohnung eingezogen Miete und Kaution natürlich bezahlt. Bei Wohnungsübergabe wurde mir gesagt das der Boiler eventuell defekt ist und ich mich melden soll.

Direkt am 1.5 habe ich Bescheid gesagt, das ich kein warm wasser habe und die Heizungen nicht laufen. Mir wurde gesagt das sich der Techniker bei mir meldet.
Am 7.5 habe ich Bescheid gesagt das sich nach wie vor keiner gemeldet hat wegen dem defekten Boiler und mir aufgefallen ist das die Fenster undicht sind und es sau kalt ist in der wohnung und ich mich freuen würde wenn man mir entgegen kommt.
Mit wurde gestern 8.5 schrieb mir die Vermieterin das sich der Sanitär umgehend bei mir meldet und wegen der Fenster nächste Woche der Techniker kommt.

Jetzt ist mir heute aufgefallen das die Klingel nicht funktioniert und auch das Abzugs Ding im Badezimmer (ohne fenster) ebenfalls defekt ist. Zudem sieht man an meiner Haustür deutlich einbruchsspuren.
Jetzt schreibe ich ihr erneut eine Nachricht wegen der abzugshaube im Bad und der Klingel.
Kann ich auch eine neue Haustür/ Wohnungtür verlangen ? Die ist ja in Null Komma nichts wieder auf, zudem erkennt man an fast jeder Tür im Haus einbruchsspuren. Ich fühle mich unsicher.

Ich habe die ganze Zeit mit der Vermieterin per Mail kommuniziert

Was kann ich tun und habe ich ein recht auf Rückzahlung von einem Teil der Miete? (385 warm monatlich)

Es sind ja bereits 10 Tage Rum in denen ich hier nichts tun kann ausser fernsehen und mit drei dicken Decken schlafen.

Liebe Grüße und schonmal viele Dank

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von JuliaAleks):
udem sieht man an meiner Haustür deutlich einbruchsspuren.

Das ist kein mietrechtlich relevanter Mangel, gemietet wie besehen ...



Zitat (von JuliaAleks):
Was kann ich tun

Der Vermieterin alle Mängel melden, dazu Fristsetzung nach Datum zur Behebung und das ganze mit Zustellnachweis.



Zitat (von JuliaAleks):
und habe ich ein recht auf Rückzahlung von einem Teil der Miete? (385 warm monatlich)

Ja, hat man.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von JuliaAleks):
in denen ich hier nichts tun kann ausser fernsehen und mit drei dicken Decken schlafen.
Sorry, was tätest du, wenn die Klingel funktionieren würde, und das Baddings auch und keiner einbrechen würde? Und wenn es ohne Heizung ginge?
Warum kannst du jetzt nichts machen?

Hast du die Wohnung vor Unterschrift unter den Mietvertrag nicht gesehen, nicht ausprobiert, was funzt und was nicht?

0x Hilfreiche Antwort

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